Drucksache 17 / 12 339 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 25. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2013) und Antwort »Rivers of Babylon« - Sprachbarrieren im Berliner Abschiebeknast Köpenick Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Dem Senat ist kein „Abschiebeknast“ im Land Berlin bekannt. Es wird daher davon ausgegangen, dass die im Land Berlin bestehende Abschiebungsgewahrsamsein- richtung Gegenstand der Kleinen Anfrage ist. 1. Wie, durch wen und in welchen Sprachen erfahren neu inhaftierte, ausländische Staatsangehörige über Ar- beitsmöglichkeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten, seel- sorgerische/sozialarbeiterische/ärztliche Betreuungsange- bote im Abschiebeknast (bitte getrennt nach Angeboten aufschlüsseln)? Zu 1.: Bei der Aufnahme im Abschiebungsgewahrsam wird den Insassen durch die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Hausordnung ausgehändigt. Diese Hausordnung liegt in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Italienisch, Persisch, Russisch, Spanisch, Swahili, Türkisch und Vietnamesisch vor und enthält u. a. Informationen über Arbeits- und Beschäfti- gungsmöglichkeiten sowie über seelsorgerische, sozialar- beiterische und ärztliche Betreuung. 2. In welchen Sprachen liegt die aktuelle Fassung der „Ordnung für den Abschiebegewahrsam im Land Berlin“ (Gewahrsamsordnung) vor (bitte im Originalwortlaut der jeweiligen Sprachen beifügen/verlinken)? Zu 2.: Die aktuelle Fassung der Ordnung für den Ab- schiebungsgewahrsam im Land Berlin (Gewahrsamsord- nung) liegt in deutscher Sprache vor und ist als Anlage beigefügt. 3. Wie können sich Inhaftierte, welche nicht eine der oben genannten Sprachen sprechen, über den Inhalt der Gewahrsamsordnung informieren? Zu 3.: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ab- schiebungsgewahrsam Köpenick stehen den Insassinnen und Insassen für alle Fragen zur Verfügung und setzen im Bedarfsfall Sprachmittlerinnen oder Sprachmittler bzw. Dolmetscherinnen oder Dolmetscher ein. 4. Welche Sprachenkenntnisse sind bei den Mitarbei- ter_innen (Polizeibeamt_innen, Sozialarbeiter_innen, Ärzt_innen, Sanitäter_innen etc.) im Abschiebeknast Köpenick vorhanden (bitte nach Sprachkenntnissen, Art und Anzahl der Mitarbeiter_innen aufschlüsseln)? Zu 4.: Einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ab- schiebungsgewahrsam verfügen über Fremdsprachen- kenntnisse, wie z. B. Englisch, Russisch, Französisch oder auch Vietnamesisch. 5. Wie viele Sprachmittler_innen für welche Spra- chen mit welchem zeitlichen Umfang stehen im Haftalltag für die Inhaftierten zur Verfügung? Zu 5.: Ist die Verständigung mit den im Gewahrsam befindlichen Personen nur mit Hilfe von Dolmetscherin- nen oder Dolmetschern möglich, so erfolgt im Bedarfsfall eine Anforderung. Die Benennung des zeitlichen Um- fangs beim Austausch über Sprachmittlerinnen der Sprachmittler bzw. Dolmetscherinnen oder Dolmetscher ist generell nicht möglich. Zur Kommunikation im Alltag, deren Inhalt nicht rechtlicher oder medizinischer Natur ist, werden häufig sprachkundige Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter herangezogen. 6. An der Beantwortung welcher Fragen dieser Klei- nen Anfrage waren welche Senatsverwaltungen mit wel- chen Referaten/Abteilungen und welche weiteren Stellen jeweils beteiligt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 339 2 Zu 6.: An der Beantwortung der Fragen waren dieser Kleinen Anfrage waren der Polizeipräsident in Berlin, Stab des Polizeipräsidenten sowie Direktion Zentrale Aufgaben und die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Abteilung III, beteiligt. Berlin, den 19. Juli 2013 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juli 2013) ka17-12339 KA 1712339 Anlage