Drucksache 17 / 12 343 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Graf (PIRATEN) vom 25. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2013) und Antwort Finanzierung der Jugendarbeit in Berlin: Hat der Rat der Bürgermeister einen Meilenstein beschlossen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. In der Antwort auf meine Kleine Anfrage, Drs. 17/11927 erwähnten Sie einen „Beschlussentwurf des Bildungs- und Jugendausschuss des Rates der Bürger- meister (RdB) zu der RdB-Vorlage „Rahmenvertrag Jugendarbeit “. a) Was ist der Inhalt des Entwurfs und was ist der In- halt der RdB-Vorlage? b) Wo und wie kann man beide Dokumente einse- hen? (bitte beilegen/verlinken) c) Auf welchem Stand befinden sich sowohl der Ent- wurf, als auch die Vorlage? 2. Kann der Senat bestätigen, dass der Rat der Bür- germeister sich am 23. Mai für ein neues Konzept zur Finanzierung der Jugendarbeit entschlossen hat? a) Wenn ja, was ist der Inhalt des Konzepts? b) Wenn ja, kann der Senat bestätigen, dass es sich hierbei um ein auf zwei Jahre festgelegtes Über- gangsmodell handelt, das die Anzahl der in einem Bezirk lebenden Kinder und Jugendlichen als Grundlage der bereitzustellenden Finanzmittel für die Bezirke festlegt und dass der Senat den Bezir- ken 11 Mio. Euro zur Verfügung stellen soll, so- dass diese die Mittel sach-bezogen für die Jugend- arbeit verwenden können? c) Wenn ja, wie bewertet der Senat das Konzept und insb. den genannten Finanzierungsvorschlag? d) Wenn ja, wie ist der Begriff „sachbezogen zu verwenden “ konkret zu verstehen? 4. Plant der Senat, die genannten 11 Mio. Euro im Haushaltsentwurf für die Jahre 2014/15 tatsächlich einzu- stellen? a) Wenn ja, wo konkret? b) Wenn nein, warum nicht? Zu 1., 2. und 4.: Protokolle und Beschlüsse des Ju- gendausschusses des Rates der Bürgermeister und die des Rates der Bürgermeister selbst sind nach § 7 Absatz 4 bzw. § 9 Absatz 11 der Geschäftsordnung des Rates der Bürgermeister (GO RdB) vom 19. April 2007 vertraulich. Die Empfehlungen der Ausschüsse des Rates der Bür- germeister sowie der Gang der Beratungen und die Mei- nungsbildung im Plenum des Rates der Bürgermeister, die aus den Protokollen ersichtlich sind, zählen zu dem „geschützten Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“. Inhalte von Protokollen und Beschlüssen des Rates der Bürgermeister werden weder bestätigt, noch kommen- tiert. 3. Gibt es bzgl. eines Konzepts zur Finanzierung der Jugendarbeit in Berlin inzwischen Vereinbarungen zwi- schen dem Rat der Bürgermeister und dem Senat? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, bis wann ist damit zu rechnen? Zu 3.: Die bezirkliche Jugendarbeit wird im Rahmen der Globalsummen der Bezirke finanziert. Die Aufgabe der Sicherstellung einer standardgerechten Finanzierung der Jugendarbeit wird weiter durch die Fachebenen auf Landes- und Bezirksebene wahrgenommen. 5. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? 6. War der Rat der Bürgermeister oder der Jugendaus- schuss des Rates der Bürgermeister an der Beant-wortung dieser Anfrage beteiligt? 7. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 343 2 Zu 5., 6. und 7.: Zuständig für die Bearbeitung dieser Kleinen Anfrage ist der Senat, vertreten durch die feder- führende Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wis- senschaft. Berlin, den 07. August 2013 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Aug. 2013)