Drucksache 17 / 12 347 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 26. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juni 2013) und Antwort Leistungsschutzrechte in öffentlicher Hand? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es öffentliche Stellen des Landes Berlin oder Stellen, an denen das Land Berlin bzw. seine öffentlichen Stellen beteiligt sind, die Presseerzeugnisse im Sinne des am 1. August 2013 in Kraft tretenden §87f Urheberrechtsgesetz herausgeben? Wenn ja, welche Stellen und Presseerzeugnisse sind dies im Einzelnen? Antwort zu Frage 1: Die Herausgabe von Presserzeugnissen nach § 87 f Urheberrechtsgesetz erfolgt in eigener Verantwortung und Zuständigkeit des Presseverlegers. Daher führt der Senat keine Aufstellung über die Presseerzeugnisse, die von den öffentlichen Stellen des Landes Berlin oder von Stellen, an denen das Land Berlin bzw. seine öffentlichen Stellen beteiligt sind veröffentlicht werden. Frage 2: Gibt es öffentliche Stellen des Landes Berlin oder Stellen, an denen das Land Berlin bzw. seine öffentlichen Stellen beteiligt sind, die die Herausgabe von Presseerzeugnissen beauftragen? Wenn ja, welche Stellen, Presseerzeugnisse und Herausgeber sind dies im Einzelnen? Antwort zu Frage 2: Die Beauftragung der Herausgabe von Presserzeugnissen nach § 87 f Urheberrechtsgesetz erfolgt in eigener Verantwortung und Zuständigkeit des Auftraggebers. Daher führt der Senat keine Aufstellung über die Beauftragung der Herausgabe von Presseerzeugnissen durch öffentliche Stellen des Landes Berlin oder von Stellen, an denen das Land Berlin bzw. seine öffentlichen Stellen beteiligt sind. Frage 3: Falls eine der Fragen 1 und 2 mit ja beantwortet wurde: In welcher Weise ist beabsichtigt, die sich daraus ab August 2013 ergebenden neuen Schutzrechte wahrzunehmen? Antwort zu Frage 3: Die Wahrnehmung der sich aus § 87 f Urheberrechtsgesetz ergebenden Schutzrechte liegt in der Entscheidung und Verantwortung des Presseverlegers. Seitens der Öffentlichkeitsarbeit des Senates, in deren Rahmen üblicherweise auch Presseerzeugnisse erstellt werden, gibt es bisher keine Planungen hinsichtlich einer gezielten Geltendmachung von § 87 f Urheber- rechtsgesetz. Im Wesen von Öffentlichkeitsarbeit liegt es, eine möglichst große Verbreitung zu erreichen und nicht diese Verbreitung zu erschweren bzw. einzuschränken. Berlin, den 05. August 2013 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. August 2013)