Drucksache 17 / 12 348 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 26. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juni 2013) und Antwort Weiterbildungsangebote für Mitglieder des rbb-Rundfunkrats Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Angebote an Schulungen und Weiterbildungen bestehen für die Mitglieder des rbb-Rundfunk- rats? Zu 1.: Dem Senat liegen keine eigenen Kenntnisse zu den Weiterbildungsangeboten für die Mitglieder des Rundfunkrates des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) vor. Nach Aussage des um Stellungnahme gebetenen rbb nehmen die Rundfunkräte in der Regel an jährlichen Klausurtagungen teil, auf denen auch Hintergrundwissen zu den rechtlichen und finanziellen Gegebenheiten aktuel- ler Themen vermittelt wird. Zudem fänden zu Beginn jeder Amtsperiode des Rundfunkrates Einführungsveran- staltungen zu den Aufgaben und Rechten des Rund- funkrates statt. Der rbb selbst biete allen Gremienmitglie- dern Abonnements von bis zu sechs Fachzeitschriften an, anhand derer auch die Mitglieder des Rundfunkrates sich selbstständig über aktuelle Diskussionen zu den relevan- ten Fragestellungen informieren können. Darüber hinaus könnten die Mitglieder der Gremien des rbb an den Fort- bildungsangeboten der Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD-Anstalten teilnehmen. Dies umfasse neben re- gelmäßigen ARD-internen Gremienfachtagungen auch die Teilnahme an wichtigen Branchenveranstaltungen. 2. In welchem Umfang werden diese genutzt? Zu 2.: Dem Senat liegen keine eigenen Kenntnisse zu den Nutzungen dieser Angebote durch die Mitglieder des Rundfunkrates des rbb vor. Nach Information des rbb nehmen alle Mitglieder des Rundfunkrates den Bezug von Fachzeitschriften in An- spruch. 3. Ist geplant, diese Angebote weiterzuentwickeln, und wenn ja in welcher Form? Zu 3.: Dem Senat liegen keine eigenen Kenntnisse zu den Entwicklungsplänen dieser Angebote des rbb vor. Nach Aussage des rbb sind Änderungen bezüglich der unter 1. genannten Weiterbildungsangebote derzeit nicht geplant. 4. Teilt der Senat die Ansicht, dass es grundsätzlich wünschenswert ist, wenn sich Mitglieder des Rund- funkrats kontinuierlich in relevanten Fragestellungen weiterbilden, um ihren Kontroll- und Beratungsaufgaben bestmöglich nachzukommen? Zu 4.: Selbstverständlich begrüßt es der Senat, wenn sich die Mitglieder des Rundfunkrates im Hinblick auf die Fragestellungen, die sich für ihre Mitwirkung in diesem Gremium stellen, weiterbilden. Für die Ausübung der im Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg (rbb-Staatsvertrag) geregelten Aufgaben des Rundfunkra- tes ist dies indes nicht zwingend erforderlich. Der Rundfunkrat ist kein medienrechtliches oder me- dientechnisches Expertengremium. Seine Mitglieder re- präsentieren als Vertreter der Allgemeinheit das öffentli- che und gesellschaftliche Leben in Berlin und Branden- burg. Diese Funktion und die pluralistische Zusammen- setzung des Gremiums bedingen, dass die Mitglieder grundsätzlich nicht über eine Vorbildung im Hinblick auf die technischen, rechtlichen oder organisatorischen Zu- sammenhänge einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkan- stalt verfügen müssen. Seinen Kontroll- und Beratungs- aufgaben kann der Rundfunkrat vielmehr allein aufgrund der Kenntnisse nachkommen, die seine Mitglieder auf- grund ihrer Stellung in den entsendenden Institutionen mitbringen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 348 2 5. Wie beurteilt der Senat in diesem Zusammenhang die Regelung des Radio-Bremen-Gesetzes, die die Teil- nahme der Rundfunkratsmitglieder an Fortbildungsveran- staltungen zu journalistischen, technischen, datenschutz- und medienrelevanten Themen und zu den konkreten Arbeits- und Sendeabläufen der Anstalt festschreibt? Wäre eine entsprechende Regelung nach Ansicht des Senats auch im rbb-Staatsvertrag gangbar? Zu 5.: Der Senat hält eine staatsvertraglich zwingende Vorgabe zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen für den rbb-Rundfunkrat als autonomes, weisungsunab- hängiges und ehrenamtliches Gremium für möglich, aber für nicht erforderlich. Die Mitgliedschaft im Rundfunkrat ist ein Ehrenamt und wird von den Mitgliedern neben ihrer jeweiligen hauptberuflichen Tätigkeit ausgeübt, so dass der Senat eine Fortbildungsverpflichtung auch nicht für angemessen hält. Im Übrigen geht der Senat davon aus, dass die Mit- glieder des Rundfunkrates aus eigener Verantwortung heraus und abgestimmt auf ihre individuellen Informati- onsbedürfnisse die vom rbb angebotenen oder sonstige Quellen nutzen. Berlin, den 19. Juli 2013 K l a u s W o w e r e i t Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2013)