Drucksache 17 / 12 353 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Fréderic Verrycken (SPD) vom 24. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juni 2013) und Antwort Akute Gefahr für die Kolonie Bleibtreu II? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Zu wann ist der Beginn der nun von der Senatsverwaltung beabsichtigten Nutzung als Feuerwehrfläche geplant und wie lange wird die Umsetzung brauchen? Zu 1.: Die Planungen für die Erweiterungen des Ge- ländes Nikolaus-Groß-Weg 2 werden von der Berliner Feuerwehr parallel zur möglichen Nachnutzung des Flug- hafens Tegel vorangetrieben. Es wird weiterhin eine sinn- volle Verdichtung der Serviceeinheit Fahrzeuge und Ge- räte angestrebt. Zum Nutzungsbeginn können zurzeit noch keine kon- kreten Aussagen getroffen werden, weil dies auch von der geplanten Entwicklung des Geländes auf dem Flughafen Tegel abhängt. Zudem muss die Fläche deutlich vor dem tatsächlichen Nutzungsbeginn zur Verfügung stehen, damit mit den erforderlichen Bauplanungs- bzw. Bau- maßnahmen begonnen werden kann. Für die Verlagerung von Einrichtungen der Berliner Feuerwehr zum Flughafen Tegel sind im Rahmen der Finanzplanung 2013 - 2017 für die Jahre 2016 und 2017 Investitionsmittel angemeldet worden. Die Planung zur Zentralisierung technischer Bereiche sieht bislang vor, Teile der Einrichtungen vom Nikolaus- Groß-Weg 2 zum Flughafen Tegel zu verlagern und die entsprechend freiwerdenden Gebäude/Flächen für die Verlagerung der Atemschutzwerkstatt und des Gerätela- gers aus Buchholz zu nutzen. Wenn dies so erfolgen kann, würde die Vorhaltefläche möglicherweise nicht vollstän- dig in Anspruch genommen werden müssen. Falls die Nachnutzung des Flughafens Tegel nicht wie geplant zustande kommen sollte, muss die Vorhaltefläche voll- ständig genutzt werden, um die Verlagerung der Atem- schutzwerkstatt und des Gerätelagers vornehmen zu kön- nen. An den Zentralisierungsplänen soll nicht zuletzt aus wirtschaftlichen Erwägungen festgehalten werden. 2. In welcher Form ist eine Beteiligung der ansässi- gen Kleingärtner des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf und des Bezirksverbandes der Kleingärtner in das weitere Verfahren vorgesehen? Zu 2.: Der Bezirksverband Charlottenburg der Klein- gärtner ist alleiniger Zwischenpächter der Anlage. Der Bezirksverband Wilmersdorf ist nicht betroffen. Es wird gemeinsam mit anderen Verfahrensbeteiligten eine früh- zeitige Einbindung des Bezirksverbandes Charlottenburg angestrebt. Details sind aktuell noch nicht festgelegt wor- den. 3. Welche Auswirkungen hätten die Planungen der Senatsverwaltung für Inneres auf die Schutzfrist der Ko- lonie? Zu 3.: Die bis 2014 bestehende Schutzfrist für die Kleingartenanlage Bleibtreu II kann aufgrund der Planun- gen nicht mehr verlängert werden. Mit Ablauf der Schutz- frist enden die Kleingartenpachtverträge jedoch nicht automatisch, sondern können nur unter Einhaltung der Kündigungsvoraussetzungen und Kündigungsfristen des Bundeskleingartengesetzes gekündigt werden. Im Fall der Kündigung haben die Pächterinnen und Pächter einen gesetzlichen Entschädigungsanspruch. Die Berliner Feuerwehr kann die Option, die Fläche zu nutzen, angesichts der bestehenden Planungen nicht aufgeben. Es können somit keine dauerhaften Regelungen getroffen werden. Sollten sich bei der Planung der Nach- nutzung des Flughafens Tegel für die Berliner Feuerwehr konkrete Optionen ergeben, bestehen keine Bedenken hinsichtlich einer aussagekräftigen Erklärung. Weder seitens der Berliner Feuerwehr noch seitens der Senats- verwaltung für Inneres und Sport ist beabsichtigt, dass die Kleingartenpachtflächen „auf Vorrat“ gekündigt werden. Die Flächen sollen solange wie es im Rahmen der Pla- nungen möglich ist weiter genutzt werden können. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 353 2 4. Welche Einschätzung hat die BIM zur Qualifizie- rung der Feuerwehrlagerfläche angesichts der in direkter Nachbarschaft entstehenden Feuerwehr-Zentrale auf dem Gelände des (dann ehemaligen) Flughafens Tegel? Zu 4.: Derzeit konzentrieren sich die Prüfungen der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) darauf, die Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie (BFRA) nach Stilllegung des Flughafens Tegel dort un- terzubringen. Insofern gibt es seitens der BIM zum ge- genwärtigen Zeitpunkt keinerlei konkrete Planungen für die Vorhalteflächen neben dem Standort Nikolaus-Groß- Weg. Seitens der Senatsverwaltung für Inneres und Sport ist nicht geplant, auf dem Gelände des Flughafens Tegel nach Stilllegung des Flugbetriebs eine Feuerwehrzentrale zu errichten. Berlin, den 17. Juli 2013 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Aug. 2013) ka17-12353 Lageplan NGW 2