Drucksache 17 / 12 354 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Schlede (CDU) vom 27. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juni 2013) und Antwort Zuwendungen für Studienanfänger Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele der Absolventen eines Berliner Hoch- schulstudiums haben in Berlin angefangen zu studieren und dem Land Berlin entsprechende Bundeszuwendungen für die Hochschulen verschafft? 2. Wie viele der jetzigen Berliner Studenten (Prozen- tual und in Zahlen) kamen erst nach Beginn des Studiums nach Berlin? Zu 1. und 2.: Zu der Frage, in welchem Bundesland die Absolventinnen und Absolventen eines Berliner Hochschulstudiums bzw. die gegenwärtig in Berlin im- matrikulierten Studentinnen und Studenten ihr Studium begonnen haben, liegen dem Berliner Senat keine Anga- ben vor. In der amtlichen Hochschulstatistik wird das Bundesland der Erstimmatrikulation nicht ausgewiesen. 3. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, dass die Bundeszuwendungen für Studienanfänger bei einem Hochschulwechsel dem Studenten folgen? Zu 3.: Bei der gegenwärtigen Ausgestaltung des Hochschulpaktes 2020 gibt es keine Möglichkeit, dass die Bundeszuwendungen für Studienanfängerinnen und Stu- dienanfänger bei einem Hochschulwechsel den Studie- renden folgen. Die Länder erhalten die Hochschulpakt- mittel nicht für einzelne Studierende, sondern - bezogen auf festgelegte Referenzlinien – für die Gesamtzahl zusätzlicher Studienanfängerinnen und Studienanfänger, wobei im Einzelfall nicht zuordenbar ist, ob eine Studien- anfängerin bzw. ein Studienanfänger zu der Gruppe der zusätzlichen (oberhalb der Referenzlinie) gehört oder zur Gruppe unterhalb der Referenzlinie ohne Finanzierungs- anteil des Bundes. Hinzu kommen fehlende rechtliche Grundlagen und Instrumentarien für die Datenerhebun- gen, die für eine Dokumentation des Studienverlaufs einzelner Studierender erforderlich wären. Dem dargestellten Anliegen könnte durch eine verän- derte Ausgestaltung des Hochschulpaktes 2020 Rechnung getragen werden, indem beispielsweise nicht mehr die Anzahl zusätzlicher Studienanfängerinnen und Studienan- fänger im 1. Hochschulsemester, sondern die Anzahl der Studierenden in der Regelstudienzeit und die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen als Berechnungsbasis herangezogen würden. Berlin, den 10. Juli 2013 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. August 2013)