Drucksache 17 / 12 357 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Magalski (PIRATEN) vom 26. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juni 2013) und Antwort Umsetzung der EU-Zoorichtlinie (Richtlinie 1999/22/EG) im Land Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit wurden die Vorgaben der EU- Zoorichtlinie (Richtlinie 1999/22/EG) in Berlin bereits umgesetzt? a) Welche Vorgaben wurden wann und wie umge- setzt? b) Welche Vorgaben sind noch umzusetzen und für wann ist eine Umsetzung jeweils geplant? (Bitte eine detaillierte Einzelauflistung.) Antwort zu 1: Im Land Berlin gibt es derzeit 7 Ein- richtungen, die als Zoo im Sinne der EU-Zoorichtlinie (Zoo-RL) bewertet werden: Tierpark Berlin-Friedrichs- felde, Zoo Berlin und Zoo-Aquarium, das Sea Life Cent- re Berlin sowie der Aquadom, des Weiteren die soge- nannten „Kleinzoos“ Tierpark Neukölln - Naturhaus in der Hasenheide und Privates Museum für Tierkunde Ber- lin. Zuständig für die gemäß § 42 Absatz 2 Bundesnatur- schutzgesetz zu erteilende Genehmigung sind im Land Berlin die Unteren Naturschutzbehörden in den zuständi- gen Bezirksämtern. Soweit dem Senat bekannt, erfolgten im Rahmen des Genehmigungsverfahren seit 2003 regelmäßige Kontrol- len durch die zuständigen Behörden in allen Einrichtun- gen. Insbesondere mit dem Zoo Berlin und dem Tierpark Berlin-Friedrichsfelde gibt es einen permanenten Aus- tausch zwischen der zuständigen Behörde und den Betrei- bern. Es liegt dabei im Ermessen der jeweiligen Behörde, den Umfang, die Auflagen und die Dauer der Genehmi- gung zu bestimmen. Seit 2003 haben die Zoos auch - mit einer Ausnahme - Genehmigungen erhalten, die zum Teil bereits wieder abgelaufen und zum Teil auch wieder verlängert wurden. Der Tierpark Berlin-Friedrichsfelde verfügt über eine Betriebsgenehmigung, die bis zum 31.12.2013 verlängert wurde. Der Zoologische Garten Berlin erhält eine Be- triebsgenehmigung im Laufe der nächsten Monate. Eine detaillierte Aufstellung der gesamten Verfahrensabläufe kann im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht dargestellt werden. Grundsätzlich begrüßt der Senat, dass die zustän- digen Behörden und insbesondere die für den Tierpark Berlin-Friedrichsfelde und den Zoo Berlin zuständigen Behörden die Umsetzung der Zoo-RL sehr ernst nehmen. Frage 2: Wie bewertet der Senat die Ergebnisse der großangelegten Studie des Tierschutznetzwerkes END- CAP, die in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten die Um- setzung der Vorgaben der Richtlinie untersucht hat und zu dem Schluss gekommen ist, dass es um die Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie im Tierpark Berlin besonders schlecht bestellt ist (Unstrukturierte Käfige ohne Rück- zugsmöglichkeiten, verhaltensgestörte Bären und wider- rechtlich kupierte Vögel etc.)? a) Sieht der Senat Handlungsbedarf, die Umsetzung der Vorgaben voranzutreiben und Mängel abzu- stellen und wenn ja, in welcher Form? b) Welche Konzepte bestehen bereits zur Umsetzung der Vorgaben der vorstehend genannten EU- Richtlinie? c) Welche Stellen haben die Umsetzung der Richtli- nie in der Vergangenheit wann und wie kontrolliert und wann fand die letzte Kontrolle durch wen statt? d) Wann sind die nächsten Kontrollen diesbezüglich durch wen geplant? e) Sind neue Konzepte/Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Richtlinie geplant? Antwort zu 2: Der Berliner Senat hat den „EU Zoo Report 2011“ zur Kenntnis genommen. Er kann nicht erkennen, dass es um die Umsetzung der Vorgaben im Tierpark Berlin „besonders schlecht bestellt ist“. Gleichwohl ist ihm bekannt, dass vereinzelt Probleme auftreten. a) Der Senat sieht keinen Handlungsbedarf, da die Zoobetreiber in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden an einer Weiterentwicklung der bestehenden Einrichtungen im Sinne der Zoo-RL stetig arbeiten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 357 2 b und e) Der Senat ist nicht für die Erstellung entspre- chender Konzepte zuständig. c und d) s. Antwort zu 1. Frage 3: Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterla- gen wurden vorstehende Fragen beantwortet und inwie- weit wäre es möglich, diese (ggf. in aufbereiteter Form) auf dem Berliner Open-Data-Portal einzustellen und fort- laufend zu aktualisieren? Antwort zu 3: Dem Senat liegen mangels Zuständig- keit (s. Antwort zu 1.) keine Datensätze oder Unterlagen vor. Berlin, den 24. Juli 2013 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juli 2013)