Drucksache 17 / 12 359 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Magalski (PIRATEN) vom 25. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juni 2013) und Antwort Welche Erkenntnisse hat der Senat zum illegalen und tierquälerischen Handel mit Hundewelpen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse hat der Senat über den Handel mit illegal eingeführten Hundewelpen in Berlin? Zu 1.: Hierzu wurden die Veterinär- und Lebensmit- telaufsichtsämter der Bezirke von Berlin befragt. Grund- sätzlich lässt sich der Tatbestand des Handels mit Hunden sehr schwer nachweisen. Bis auf 16 bestätigte Einzelfälle beschränken sich die vorliegenden Erkenntnisse zum illegalen Welpenhandel auf Verdachtsmomente, die sich aus bestimmten Konstellationen (größere Zahl Welpen unterschiedlicher Rassen oder unterschiedlichen Alters) bzw. Anzeigen aus der Bevölkerung ergeben. Im Grunde lassen sich drei Formenkreise unterscheiden. Zum einen verdichten sich Hinweise darauf, dass es sich bei der Vielzahl der illegal eingeführten/innerge- meinschaftlich verbrachten Welpen um sehr junge Tiere vornehmlich kleiner Rassen handelt, die über das Internet (Kleinanzeigen) angeboten werden. Die Anbieterinnen und Anbieter stellen den direkten Kontakt zur Käuferin und zum Käufer unter Verwendung mehrerer Prepaid- Telefonnummern her, so dass eine Nachverfolgung durch die Behörden sehr erschwert wird. Die Tiere selbst wer- den in der Regel auf der Straße an die Käuferin bzw. den Käufer übergeben. In anderen Fällen werden die vermut- lich illegal verbrachten Tiere direkt auf der Straße (in Fußgängerzonen) mitgeführt und zum Betteln verwendet bzw. vor Ort zum Kauf angeboten. In beiden Fällen sind häufige Befunde bei sicherge- stellten Tieren der Befall mit Parasiten (Flöhe, Würmer), Durchfall, Unterernährung, Dehydratation und Infektio- nen (Parvovirose, Staupe). Darüber hinaus gibt es Ver- bringungsaktivitäten von Tierhilfsorganisationen, die für eine erwerbsmäßige Tierverbringung nicht die notwendi- gen tierschutz- und tierseuchenrechtlichen Voraussetzun- gen erfüllen. 2. An welchen Orten wurden seit 2012 illegal einge- führte Hundewelpen angeboten? Zu 2.: Die Angebote finden sich vor allem im ersten Formenkreis häufig im Internet. Die Tiere werden an unterschiedlichen, zuvor vereinbarten Orten an die Käufe- rin bzw. den Käufer übergeben. Konkrete Hinweise für das Anbieten derartiger Hunde direkt auf der Straße gingen bislang für folgende Gegen- den bei den zuständigen Behörden ein: Im Umkreis der Fußgängerzone Wilmersdorfer Straße, am Hauptbahnhof, am Bahnhof Zoo, auf Autobahnrastplätzen im Umland. 3. Welche Stellen sind mit der Kontrolle von Anbie- ter/innen illegal eingeführter Hundewelpen betraut? Zu 3.: Da hierbei Verstöße gegen das Tierseuchen- recht bzw. oftmals auch gegen das Tierschutzrecht vorlie- gen, obliegt die Kontrolle der Anbieterinnen und Anbieter den örtlich zuständigen Veterinärbehörden bzw. im Falle der Einfuhr aus Drittländern auch den Veterinär- Grenzkontrollstellen an den EU-Außengrenzen. Zoll-, Polizei- und Ordnungsbehörden wirken insbesondere zum Zwecke der Einsichtnahme in die Ausweispapiere an den Kontrollen mit bzw. initiieren angesichts des immanenten Risikos für die menschliche Gesundheit, die von vielen Tieren ausgeht (Tollwut), in Verdachtsfällen auch eigen- ständig Kontrollen. 4. Wie viele Anbieter/innen illegal eingeführter Hun- dewelpen wurden seit 2012 kontrolliert und mit welchem Ergebnis? (Bitte nach Monaten aufschlüsseln) Zu 4.: In der Regel finden veterinärbehördliche Er- mittlungen anlassbezogen, also nach Eingang einer ent- sprechenden Anzeige statt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 359 2 Monat Anzahl Kontrollen Februar 2012 1 März 2012 1 Mai 2012 1 Juni 2012 1 Oktober 2012 1 November 2012 1 Januar 2013 1 März 2013 1 Mai 2013 1 Ohne Zeitangabe 18 Anzahl Kontrollen gesamt 27 Anzahl kontrollierter Anbie- ter 21 5. Was passierte und passiert mit den bei Kontrollen festgestellten illegal eingeführten Hundewelpen? Zu 5.: Die zu ergreifenden Maßnahmen sind abhängig von den behördlichen Feststellungen. Die Tiere werden im Rahmen der veterinärbehördlichen Sicherstellung einer tierärztlichen Untersuchung und Versorgung unter- zogen. Bei Verstößen gegen tierseuchenrechtliche Best- immungen wird entsprechend der einschlägigen Vor- schriften eine amtliche Quarantäne/Beobachtung der Welpen angeordnet. Fehlende Impfungen gegen Tollwut werden zeitgerecht nachgeholt und das Tier nach einer Wartezeit frei gegeben. Sollte die Eigentümerin/der Ei- gentümer keinen Anspruch auf das Tier erheben oder eine Rückgabe des Tieres anderweitig ausgeschlossen sein, erfolgt die Vermittlung durch das Tierheim Berlin. Im Falle der fehlenden Voraussetzungen für die er- werbsmäßige Tierverbringung bei Tierhilfsorganisationen können in Einzelfällen die damit verbundenen Verfahren auf Antrag nachgeholt werden. Bußgelder werden in Abhängigkeit von Art und Schwere der festgestellten Verstöße verhängt. Verstöße gegen das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschrän- kungsgesetz und andere Straftatbestände werden an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Berlin, den 24. Juli 2013 In Vertretung Sabine Toepfer-Kataw Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Juli 2013)