Drucksache 17 / 12 364 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Antje Kapek (GRÜNE) vom 26. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2013) und Antwort Sind die Pionierprojekte auf dem Tempelhofer Feld für den Senat nur Rangiermasse? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Bedeutung misst der Senat den Pionierprojekten auf dem Tempelhofer Feld zu? Sind diese nur „Übergangslösungen“ zur Attraktivierung des Ortes oder gedenkt der Senat den inhaltlichen Input der Pioniere auch in die langfristige Gestaltung des Feldes zu übernehmen? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 1: Pionierprojekte sind Teil der prozess- haften Stadtentwicklung und ein innovativer Beteili- gungsbaustein der Standortentwicklung. Im Einverneh- men zwischen dem Land Berlin und den Projekten können die Pioniere langfristig in die Gesamtentwicklung integriert werden. Ziel ist es, partnerschaftlich die großen Entwicklungspotentiale zivilgesellschaftlicher Akteurin- nen und Akteure in Berlin aktiv zu nutzen. Frage 2: Wie bewertet der Senat die Situation, dass einzelne Projekte über Ende 2013 hinaus möglicherweise nicht existieren können? Antwort zu 2: Pionierprojekte betreiben ihre Initiative meist mit geringen finanziellen Mitteln und hohem persönlichen Engagement über kurzfristige Initiativen bis hin zu Projekten, die nachhaltig wachsen und sich professionalisieren und dauerhaft verstetigen. Ziel ist es, die Projekte organisatorisch zu unterstützen und geeignete Rahmenbedingungen für eine langfristige Entwicklung zu schaffen. Frage 3: Wer ist Vertragspartner bzw. Ansprechpart- ner für die Pionierprojekte? (Bitte genau benennen: Tempelhof Projekt GmbH? Grün Berlin GmbH? Senats- verwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt?) Antwort zu 3: Die Grün Berlin GmbH (im folgenden Grün Berlin genannt). Frage 4: Welche Laufzeiten für Pionierprojekte gelten derzeit mit welchen Regelungen der Kündigungsfrist und welche Bereiche des gesamten Areals stehen für Pioniernutzungen zur Verfügung? Antwort zu 4: Die Vertragslaufzeit ist bis 31.12.2013 befristet. Der Grün Berlin steht ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn z.B. Bauvorhaben, städtebauliche Belange, Ent- wicklungen oder Neuordnungen den Inhalt des Vertrages berühren. Weiterhin ist die Grün Berlin berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn gegen einzelne Ver- tragsgegenstände verstoßen wird. Die Projekte können jederzeit kündigen. Für Pionier- und Zwischennutzungen stehen 3 Pionier- felder am Columbiadamm, am Tempelhofer Damm und an der Oderstraße zur Verfügung. Frage 5: Werden die Laufzeiten der Verträge mit Pioniernutzergruppen, die Ende 2013 auslaufen, verlän- gert? Wenn ja, bis wann und welche Projekte sind aus welchem Grund jeweils betroffen? Wann ist mit einer Entscheidung über die Verlängerung der Verträge zu rechnen? Weshalb wurde diese Entscheidung noch nicht getroffen bzw. nicht kommuniziert? Antwort zu 5: Ziel ist, die Verträge mit den Projekten zunächst bis 31.12.2014 zu verlängern. Mit 4 Projekten werden vor der Vertragsverlängerung noch zusätzliche Aufklärungsgespräche geführt, um deren aktuelle Situa- tion und weitere Entwicklung einschätzen zu können. Dieses Vorgehen wurde gerade abgestimmt und wird zeitnah an die Projekte kommuniziert. Die Projekte können sich erneut am nächsten Auswahlverfahren beteiligen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 364 2 Frage 6: Werden Pionierprojekte, die den Planungen für das Tempelhofer Feld weichen müssen, Ausgleichs- flächen angeboten? Wenn ja, wo und zu welchen Konditionen? (Bitte genaue Benennung von Flächen, Projekten und Zeitplan.) Antwort zu 6: Die Entscheidung, auf den zukünftigen Baufeldern der Tempelhofer Freiheit Pionier- und Zwischennutzungen zu etablieren, ist Teil der prozes- sualen Stadtentwicklung. Ziel ist, die Integration der Pionierinnen und Pioniere in die Gesamtentwicklung – in der Parklandschaft gibt es ausgewiesene Pionierflächen. Frage 7: Sind darüber hinaus oder alternativ neue Pioniernutzungen geplant? Wenn ja, wie viele und wie sehen die Pachtbedingungen aus, d.h. wo auf dem Areal sind Bereiche dafür vorgesehen sowie welche Laufzeiten und Kündigungsfristen werden angeboten? Antwort zu 7: Derzeit wird eine Evaluation der Pionierprojekte durchgeführt. Über Vertragsgestaltung, Pachtbedingungen, Laufzeiten, Kündigungsfristen sowie Verortung neuer Pioniernutzungen wird auf der Basis der Ergebnisse entschieden. Ziel ist ein weiteres Auswahl- verfahren zur Verstetigung erfolgreicher Projekte und Gewinnung neuer Pionierinnen und Pioniere. Frage 8: Plant der Senat eine langfristige Kooperation mit allen oder einzelnen Pionierprojekten auf dem Feld? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit wem und in welcher Form? Antwort zu 8: Ja, Projekte, die erfolgreich sind, können sich über den befristeten Zeitraum hinweg langfristig und dauerhaft am Standort etablieren. Die Konzeption zur langfristigen Kooperation ab 2015 wird auf Grundlage der o. g. Evaluation erarbeitet. Frage 9: Wie hoch sind die Pachtgebühren für die einzelnen Pionierprojekte? Gibt es Unterschiede in der Bemessung der zu entrichtenden Gebühren? Wenn ja, in welcher From und warum? Antwort zu 9: Die Pacht (Nutzungsentgelt) beträgt 1,00 €/m² p. a. Projekte, die Gewinne erzielen, zahlen ein umsatz- abhängiges Nutzungsentgelt. Das umsatzabhängige Nutzungsentgelt beträgt 10% der auf der Nutzungsfläche erzielten Umsätze. Frage 10: Wie hoch sind die Pachteinnahmen ins- gesamt pro Jahr und werden diese zweckgebunden verwendet, wenn ja, wofür und von wem? Antwort zu 10: Die Pachteinnahmen betragen ins- gesamt 21.738,46 € pro Jahr. Die Pachteinnahmen werden durch die Zuwendungsempfängerin des Landes Berlin, die Grün Berlin GmbH, zweckgebunden im Rahmen der Bewirtschaftung und Nachnutzung des Tempelhofer Felds verwendet. Berlin, den 19. Juli 20132013 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juli 2013)