Drucksache 17 / 12 378 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 28. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2013) und Antwort Neuanordnung der Straßenbahnhaltepunkte am Bahnhof Karlshorst Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Nach welchen Kriterien wurde die zukünftige Anordnung der Straßenbahnhaltestelle am Bahnhof Karlshorst vorgenommen? Antwort zu 1: Der Bahnhof Karlshorst ist ein bedeutender Umsteigepunkt im Berliner Nahverkehr. Vor diesem Hintergrund war es naheliegend, den Umstei- genden zwischen den Verkehrsmitteln S-Bahn, Straßen- bahn und Bus bei den planerischen Überlegungen für die neue Verkehrslösung Karlshorst einen hohen Stellenwert beizumessen. Gleichwohl waren auch die Belange des Kfz-Verkehrs, der Radfahrerinnen und Radfahrer und des allgemeinen Fußverkehrs zu beachten. Frage 2: Inwieweit ist gewährleistet, dass durch die Neuanordnung der Haltestellen eine Verbesserung der Umsteigesituation, jedoch keine Verschlechterung der Erreichbarkeit von lokalen Einkaufsmöglichkeiten in der Treskowallee realisiert wird? Antwort zu 2: Durch das Verschwenken der Straßenbahngleise im Bereich der Eisenbahnbrücken aus der Mittellage an die seitlichen Gehwege heran können die Straßenbahnhaltestellen direkt vor den Zugängen zum Bahnhof Karlshorst angeordnet werden, die sich in den Brückenwiderlagern befinden. Dadurch können mehrere Ziele gleichzeitig erreicht werden:  Die Umsteigewege zwischen Straßenbahn / S-Bahn und Straßenbahn / Bus werden im Vergleich zum Zustand davor deutlich verkürzt.  Das Verkehrsmittel Straßenbahn erfährt eine deutliche Aufwertung, weil die Reisezeiten für Fahrgäste, deren Fahrtroute ein Umsteigen am Bahnhof Karlshorst erfordert, spürbar verkürzt werden.  Die Verkehrssicherheit wird erhöht, weil der Zwang zur Überquerung der stark befahrenen Treskowallee entfällt und damit kein Konflikt mehr zwischen ÖPNV- Nutzerinnen und ÖPNV-Nutzern und Kfz- Verkehr besteht. Die Erreichbarkeit der lokalen Einkaufsmöglichkeiten in der Treskowallee ist auch mit Neuanordnung der Haltestellen gesichert. Jedoch können die Fußwege zu diesen – im gleichen Maße, wie sich der Weg für die Umsteiger verkürzt – künftig etwas länger ausfallen. Der Zugewinn an Verkehrsssicherheit kommt dennoch auch hier zum Tragen. Frage 3: Inwieweit trifft es zu, dass die neue Anordnung der Straßenbahnhaltestellen in Abhängigkeit von einer finanziellen Förderung des Umbaus des Bahnhofs bzw. der Einrichtung der Haltestellen erfolgte? Wenn ja, um welche Förderung handelte es sich dabei, wie hoch ist sie und welche Gewährungskriterien liegen ihr zugrunde? Antwort zu 3: Der Straßenbahnumbau im Bereich Karlshorst ist Teil der Streckenmodernisierung der Straßenbahn-Nord-Süd-Tangente, für die als Gesamt- maßnahme eine Förderzusage mit Bundesmitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) vorliegt. Die Herstellung barrierefreier Haltestellen und günstiger Wegebeziehungen für ÖPNV- Nutzerinnen und ÖPNV-Nutzern ist integraler Bestandteil der Förder- richtlinien des Bundes. Ein Abweichen von den Zielen der ÖPNV-Förderung kann zur Folge haben, dass die GVFG-Förderung durch den Bund zurückgenommen wird. Berlin, den 10 . Juli 2013 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Jul. 2013)