Drucksache 17 / 12 380 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 02. Juli 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2013) und Antwort BER-Debakel LXXV: Verhandelt Mehdorn nun mit Air Berlin oder nicht? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Beantwortung beruht teilweise auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: Treffen Medienberichte zu, wonach der Vorsitzende der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Herr Hartmut Mehdorn, mit Air Berlin über Ausgleichszahlungen bzw. sonstige Zah- lungen verhandelt und/oder verhandelt hat? Frage 2: Trifft es zu, dass der Vorsitzende der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Herr Hartmut Mehdorn, an Verhandlungen sonstiger Art mit Air Berlin beteiligt war? Wenn ja, was war der Gegenstand der jeweiligen Verhandlungen? Frage 3: Trifft es zu, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Herrn Mehdorn zur Einstellung solcher Verhandlungen aufgefordert hat? Wenn ja, vor welchem Hintergrund geschah dies? Antwort zu den Fragen 1 bis 3: Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) hat erklärt, dass der Vorsitzende der Geschäftsführung der FBB, Herr Mehdorn, zu keinem Zeitpunkt persönlich Verhandlungen mit airberlin über Schadensersatzansprüche geführt hat. Bei der FBB wurde ein Verhandlungsteam zusammen- gestellt, welches ohne Einflussnahme durch den Vorsitz- enden der Geschäftsführung einen Vorschlag erarbeitet, um die verschiedenen Verfahren zu beenden. Nach mehreren Verhandlungsrunden ist dabei Anfang Mai ein außergerichtlicher Kompromissvorschlag entstanden, der den Streit in den verschiedenen Verfahren beilegen sollte. Die Flughafengesellschaft hat des Weiteren darauf hingewiesen, dass auf Nachfrage von airberlin der Vor- sitzende der Geschäftsführung diesen Vorschlag noch ein- mal schriftlich bestätigt hat. Dieser Vorschlag entspricht ohne Änderungen dem Vorschlag des Verhandlungs- teams. Der Vorsitzende der Geschäftsführung hat parallel den Aufsichtsratsvorsitzenden über dieses Vorgehen informiert. Im Übrigen ist die Abwehr und Verfolgung von Schadensersatzansprüchen operative Kernverant- wortlichkeit der Geschäftsführung, die den Geschäfts- führern bei der Vertretung der FBB zwingend obliegt (§ 35 Abs. 1 GmbHG). Frage 4: In welcher Art und Weise wurde dieser Vorgang im Aufsichtsrat der Flughafen Berlin Branden- burg GmbH behandelt? Antwort zu Frage 4: Der Vorgang wurde bislang im Aufsichtsrat der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH nicht behandelt. Frage 5: Wie beurteilt der Senat die von Herrn Mehdorn geführten Verhandlungen mit airberlin vor dem Hintergrund seiner Antwort auf meine Kleine Anfrage Drucksache 17/11710, wonach Herr Mehdorn nicht in das Verfahren, das airberlin gegen die Flughafengesellschaft seit Dezember 2012 führt, eingebunden sei? Antwort zu Frage 5: Siehe Antwort zu den Fragen 1 bis 3. Frage 6: Ist die Aussage des Senats in der Antwort auf meine Kleine Anfrage Drucksache 17/11710, wonach Herr Mehdorn nicht in dieses Verfahren eingebunden sei, mittlerweile hinfällig oder war sie schon zum Zeitpunkt der Beantwortung besagter Kleiner Anfrage falsch? Frage 7: Haben Sie dem noch etwas hinzuzufügen? Antwort zu den Fragen 6 und 7: Nein. Berlin, den 15. Juli 2013 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Jul. 2013)