Drucksache 17 / 12 383 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 01. Juli 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2013) und Antwort BER-Debakel LXXIV: Welche Folgen hätten Mehdorns angebliche Tegel-Pläne für den Lärmschutz der Tegel-Anwohner/innen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Trifft es zu, dass bei einem wie auch immer vollzogenen Weiterbetrieb des Flughafens Tegel andere Lärmschutzmaßnahmen für die Anwohner/innen des Flughafens als die bisher vorhandenen notwendig wären? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage wäre dies der Fall? Antwort zu Frage 1: Das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen, das am 06.06.2007 veröffentlicht worden ist, legt unter § 4 „Festsetzung von Lärmschutzbereichen“ fest: „(7) Für einen Flugplatz nach Absatz 1 ist kein Lärmschutzbereich festzusetzen oder neu festzusetzen, wenn dieser innerhalb einer Frist von zehn Jahren nach Vorlie- gen des Festsetzungserfordernisses nach den Absätzen 4 und 5 geschlossen werden soll und für seine Schließung das Verwaltungsverfahren bereits begonnen hat“. Dies trifft für den Flughafen Berlin-Tegel zu. Das Erfordernis einer Neufestsetzung des Lärm- schutzbereiches würde sich somit im Fall eines Weiterbe- triebes des Flughafens Berlin-Tegel nach Ablauf der oben zitierten Zehnjahresfrist ergeben. Frage 2: Wie viele Anwohner/innen wären in diese neuen Lärmschutzmaßnahmen einzubeziehen? Frage 3: Welche Kosten für o. g. Lärmschutzmaß- nahmen würden der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH entstehen? Antwort zu Fragen 2 und 3: Innerhalb des für den Flughafen Berlin-Tegel im Jahr 1976 festgesetzten Lärm- schutzbereiches sind Schallschutzmaßnahmen durchge- führt worden. Wegen der stadtnahen und dicht umbauten Berliner Flughäfen hatte das Land Berlin auf der Grundlage des speziellen Berliner Fluglärmgesetzes, das bis 1990 galt, Aufwendungen für baulichen Schallschutz auch in der Schutzzone 2 (67 dB(A)) geleistet. Darüber hinaus ist für die Berliner Flughäfen Tegel (und Tempelhof) eine sogenannte Planungszone mit der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Zuschüssen für den Einbau von Schallschutzfenstern durch Grundstücks- eigentümerinnen und Grundstückseigentümer bzw. Mie- terinnen und Mieter auf der Grundlage von Förderpro- grammen des Senats (Mod/Inst RL) ausgewiesen worden. Die Zuschüsse wurden in Abhängigkeit von der jeweili- gen Haushaltslage des Landes Berlin gewährt. Unterlagen darüber, welche Gebäude seinerzeit mit welchem Schallschutz versehen worden sind, existieren nicht. Um feststellen zu können, welcher zusätzlicher Schallschutz erforderlich ist, wäre zunächst eine aufwän- dige Bestandsaufnahme nötig. Sollte sich das Erfordernis der Festsetzung eines Lärmschutzbereiches für den Flughafen Berlin-Tegel auf der Grundlage von § 4 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLSG) ergeben, müssten von der Flughafengesellschaft und DFS Deutsche Flugsiche- rung GmbH zunächst die zur Berechnung notwendigen Datengrundlagen bereitgestellt werden. Für die Berechnung des Lärmschutzbereichs ist gemäß § 2 Abs. 2 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärmschutz- Verordnung - FlugLSV) in der Regel ein Prognosehori- zont von 10 Jahren zu berücksichtigen. Frage 4: Wäre die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH finanziell in der Lage, den Betrieb des Flughafens Tegel mitsamt der erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen ohne weitere zugeschossene öffentliche Gelder vorzu- nehmen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 383 2 Antwort zu Frage 4: Die Beantwortung erübrigt sich. Der Senat hält an der bestehenden Beschlusslage fest, wonach der Verkehrsflughafen Berlin-Tegel bis spätes- tens ein halbes Jahr nach der Betriebsaufnahme des Flug- hafens BER vollständig zu schließen ist. Frage 5: Haben Sie dem noch etwas hinzuzufügen? Antwort zu Frage 5: Nein. Berlin, den 31. Juli 2013 In Vertretung E p h r a i m G o t h e ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Aug. 2013)