Drucksache 17 / 12 387 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 02. Juli 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juli 2013) und Antwort Wie genau ist der Bedarfsatlas Kita-Ausbau wirklich? II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist es zutreffend, dass die Betriebserlaubnisse im Rahmen des Kita-Bedarfsatlases auf der Grundlage der ma- ximalen Platzzahlen anstatt auf den tatsächlich in den Ein- richtungen angebotenen Plätzen basieren? 2. Steht es den jeweiligen Kita-Trägern frei, die tatsächliche Anzahl an zur Verfügung stehenden Plätzen an- hand des eigenen pädagogischen Konzeptes zu bestimmen und hierdurch die maximal mögliche Platzanzahl auch deut- lich zu unterschreiten? Zu 1. und 2.: Der durch die Senatsverwaltung für Bil- dung, Jugend und Wissenschaft (SenBildJugWiss) entwi- ckelte Bedarfsatlas fußt auf einem durch die bezirklichen Jugendhilfeplanungen gestützten Indikatorenmodell. Er bildet die Berliner Bezirksregionen unter Berücksichtigung der in den Regionen melderechtlich registrierten null- bis unter sechsjährigen Einwohnerinnen und Einwohner und der Bevölkerungsdynamik in dieser Altersgruppe im Vergleich zu den in der Region angebotenen Kitaplätzen ab. Ebenso wurden Wanderungsbewegungen (Wanderungssaldo) be- rücksichtigt. Er stellt somit eine Grundlage zur Einschätzung des bestehenden und des prognostischen Bedarfs in den Berliner Bezirksregionen dar. Der Bedarfsatlas wird in re- gelmäßigen Abständen aktualisiert.Die in den Bedarfsatlas einfließenden angebotenen Plätze werden auf der Basis der in § 19 (5) Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) formu- lierten Trägerverpflichtung, wonach den Jugendämtern die Anzahl und die Art der angebotenen und belegten Plätze je Einrichtung quartalsweise mitzuteilen sind, ermittelt. Hier- von sind die Erlaubnisse nach § 45 SGB VIII zu unterschei- den, die von der Einrichtungsaufsicht in der SenBildJugWiss erteilt werden. Die Träger von Kindertageseinrichtungen sind grundsätzlich frei in ihrer Entscheidung, die erlaubten Platzzahlen auch anzubieten oder die erlaubte Platzzahl, bspw. aufgrund des pädagogischen Konzepts, zu unterschrei- ten. Allerdings muss die tatsächliche Belegung der öffentlich geförderten Plätze nachgewiesen werden. Der Bedarfsatlas nimmt, wie oben dargestellt, keinen Be- zug auf die Anzahl der erlaubten Plätze und ist auch kein entscheidungsrelevantes Merkmal für die Erteilung einer Betriebserlaubnis. 3. Wie bewertet der Senat diese Tatsache im Hinblick auf die Genauigkeit des Bedarfsatlases, insbesondere auf die Einteilung nach Dringlichkeit des Bedarfs? 4. Welche Auswirkungen hat diese Ungenauigkeit auf die finanzielle Förderung von Neuanträgen? 5. Welche Konsequenzen hat diese Ungenauigkeit auf die ab dem 01. August 2013 tatsächlich in den Bezirken zur Verfügung stehende Anzahl an Kitaplätzen? Zu 3. bis 5.: Nach dem oben Dargestellten ergeben sich keine Auswirkungen auf den Bedarfsatlas bzw. auf dessen Genauigkeit. Es ergeben sich auch keine Auswirkungen auf die ab dem 1. August 2013 zur Verfügung stehende Anzahl an Kitaplätzen. Der Bedarfsatlas stellt im Übrigen nur eine Grundlage für die zu treffenden Förderentscheidungen dar. Die Träger der im Rahmen des Kitausbauprogramms (Landesprogramm „Auf die Plätze, Kitas, los!“) zur Förderung ausgewählten Projekte müssen gemäß Nr. 11.3 der Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung in Berlin die sachgerechte Verwendung der zugewandten Mittel nachweisen. Dieser Nachweis erfolgt zum Einen durch eine durch die Einrichtungsaufsicht in der SenBildJugWiss erteil- te neue Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII, die die neu geschaffenen Plätze beinhalten muss, zum Anderen durch den Nachweis der tatsächlichen Belegung der geförderten Plätze. Berlin, den 31. Juli 2013 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. August 2013)