Drucksache 17 / 12 388 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 02. Juli 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juli 2013) und Antwort Wie siedlungsverträglich sind die Grundwasserstände in Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat die Siedlungsverträg- lichkeit des Grundwasserspiegels in Berlin insbesondere in den im Berliner Urstromtal gelegenen Stadtteilen ge- genwärtig und welche Prognosen existieren hinsichtlich dieser Entwicklung für den Zeitraum der nächsten 10 Jahre? Antwort zu 1.: Im Warschau-Berliner Urstromtal, das durch geringe natürliche Grundwasserflurabstände (weni- ge Meter bis stellenweise einige Dezimeter von der Ge- ländeoberkante bis zum Grundwasser) gekennzeichnet ist, kann überall ohne Kellerwasserprobleme gebaut werden, wenn die Vorschriften des § 13 Bauordnung für Berlin (BauOBln) eingehalten werden: Wenn ein Gebäude gegen den höchsten Grundwasserstand abgedichtet ist, gibt es keine Probleme mit der Siedlungs-verträglichkeit bezüg- lich des Grundwassers. Das wird sich auch in den nächs- ten Jahren nicht ändern. Frage 2: Wie bewertet der Senat in diesem Zusam- menhang die Tatsache, dass bereits heute nicht nur meh- rere Tausend private Gebäude Vernässungsschäden auf- weisen, sondern ausweislich der Antwort in der Drs. 17 / 12069 zudem auch zahlreiche öffentliche Gebäude ver- nässt sind und für die Beseitigung und Sanierung dieser Schäden für Private und die öffentliche Hand Kosten in Millionenhöhe entstehen? Antwort zu 2.: Wenn einige tausend private und auch einige öffentliche Gebäude (52 in o. g. Drs.) in Berlin nicht fachgerecht gegen Grundwasser abgedichtet sind (dem Senat sind insgesamt etwa 1.300 gemeldet worden), stehen dagegen rd. 550.000 Gebäude, die keine Probleme mit Grundwasser haben. Nachträgliche Sanierungen sind immer sehr aufwän- dig und teuer sowie mit Sicherheit teurer als die etwas höhere Anfangsinvestition einer gegen Grundwasser ge- schützten Bauweise (z. B. durch eine dichte Wanne). Frage 3: Hält der Senat angesichts der Forderung des Berliner Finanzsenators nach finanzieller Unterstützung aus dem sog. „Fluthilfefonds“ zum Schutz privater und öffentlicher Bauten vor dem "dramatisch ansteigenden Grundwasserpegel" die Gewährleistung siedlungsverträg- licher Grundwasserstände durch das Land Berlin endlich durch aktives Handeln für geboten? Antwort zu 3.: In dem Entwurf der Verordnung über Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds „Aufbauhilfe “ (Aufbauhilfeverordnung – AufbhV) werden „nur hochwasserbedingte Schäden, die während des Hochwassers im Zeitraum vom 18. Mai 2013 bis zum 4. Juli 2013 entstanden sind“, berücksichtigt. Darunter fallen zwar auch Schäden durch aufsteigendes Grundwasser, aber nur, wenn es durch das Hochwasser verursacht wird. In Berlin sind jedoch keine hochwasserbedingten Schäden gemeldet worden. Die natürlichen hohen Grundwasserstände im Ur- stromtal von Berlin sind nicht auf das aktuelle Hochwas- serereignis zurückzuführen, sondern auf die verringerte Grundwasserförderung der letzten beiden Dekaden. Im Übrigen wird der Senat dem Abgeordnetenhaus im Laufe des Jahres 2013 den Bericht zum Runden Tisch Grundwassermanagement vorlegen, in welchem alle ein- gebrachten Vorschläge dokumentiert und hinsichtlich Kosten und Umsetzbarkeit bewertet werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 388 2 Frage 4: Verfügt der Senat über Prognosen, wie sich die Fördermenge von Trinkwasser in den kommenden 20 Jahren entwickeln könnte und werden dabei die neuesten Ergebnisse des Zensus berücksichtigt? Antwort zu 4.: Ja, der Senat verfügt über Prognosen, wie sich die Wasserförderung aufgrund der prognostizier- ten städtischen Entwicklung bis zum Jahr 2040 entwi- ckeln wird. Sie liegen dem „Wasserversorgungskonzept für Berlin und für das von den Berliner Wasserbetrieben versorgte Umland – Entwicklung bis 2040“ (WVK 2008) zugrunde. Der für Berlin prognostizierten Bedarf bewegt sich zwischen 138 Mio. m³ pro Jahr für die Schrump- fungs-Variante, 181 Mio. m³ pro Jahr für die Basis- Variante und 232 Mio. m³ pro Jahr für die Steigerungs- Variante http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/wasser/do wnload/wvk2040.pdf . Die Ergebnisse des Zensus, gegen die Berlin Wider- spruch eingelegt hat, sind darin nicht berücksichtigt. Berlin, den 29. Juli 2013 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juli 2013)