Drucksache 17 / 12 389 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Bola Olalowo (GRÜNE) vom 03. Juli 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juli 2013) und Antwort Ausschreibungs- und Vergaberecht I – Was unternimmt der Senat zur Vorbereitung des Vergabeberichts? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Vorüberlegungen und Vorarbeiten zur Erstellung des Vergabeberichts für das Jahr 2014 gibt es bereits beim Senat? Sollten noch keine Vorüberlegungen erarbeitet sein, warum werden diese Vorarbeiten zur Er- stellung des Vergabeberichts nicht in die Wege geleitet? 2. Wie viele Behörden bzw. Dienststellen werden zum Vergabebericht angefragt werden? 3. Wann ist die Information der Vergabestellen erfolgt die für den Vergabebericht erforderlichen Daten im Rahmen ihrer Vergaben in geeigneter Form zu erfassen? Welche Kriterien wurden dabei für die Datenerfassung zugrunde gelegt? 4. Welche Ressourcen plant der Senat für die Erarbeitung der jeweiligen Zuarbeiten zum Vergabebericht bei den einzelnen Vergabestellen ein? Sind besondere Maß- nahmen zur fachlichen und organisatorischen Unterstüt- zung vorgesehen? 5. In welcher Form wird der Senat den Vergabebericht kommentieren oder ist hier eine Bereinigung noch vor der Veröffentlichung vorgesehen? 6. Gab es durch den Senat oder durch den Senat beauftragt in der Vergangenheit bereits eine Evaluation der Einhaltung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabege- setzes? Wenn ja, mit welchen Ergebnis, wurde dieses Ergebnis veröffentlich und wo? Wenn nein, warum nicht? Zu 1. bis 6.: Der Senat hat gemäß § 5 Absatz 1 Satz 3 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) alle zwei Jahre einen Vergabebericht vorzulegen, der die Wirkung dieses Gesetzes sowie die Arbeit der Vergabe- stellen und der vorgesehenen Kontrollgruppe untersucht und Basis der fortschreitenden Evaluation sein wird. Das Gesetz ist am 17.06.2012 in Kraft getreten; der Bericht wird erstmals im Juni 2014 vorgelegt. Um einen mög- lichst aktuellen Bericht zu erstellen, werden die notwen- digen Daten im Frühjahr 2014 ermittelt. Dabei sollen alle öffentlichen Auftraggeber, die das BerlAVG anzuwenden haben, einbezogen werden. 7. Sieht der Senat bei der Erstellung des Vergabeberichts eine Zusammenarbeit und einen Austausch mit dem Land Brandenburg vor, das ebenfalls im Jahr 2014 einen Vergabebericht erstellen wird? Zu 7.: Eine Zusammenarbeit mit dem Land Branden- burg ist nicht vorgesehen, da sich sowohl die gesetzlichen Grundlagen als auch der Aufbau der Verwaltungen grundsätzlich unterscheiden. Berlin, den 09. Juli 2013 In Vertretung Henner B u n d e ................................................................. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juli 2013)