Drucksache 17 / 12 391 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Heiko Thomas (GRÜNE) vom 02. Juli 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juli 2013) und Antwort Schuleingangsuntersuchungen in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Kinder unterliegen ab dem Schuljahr 2013/2014 der Schulpflicht (bitte nach Bezirken und gesamt)? Zu 1.: Die erwartete Zahl der zum Schuljahr 2013/14 eingeschulten Kinder in Berlin und untergliedert nach den Bezirken entsprechend der Modellrechnung zur Schüler- zahlprognose der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft ist der nachfolgenden Tabelle 1 zu entnehmen. Die Gesamtzahl setzt sich aus schulpflichtig werdenden, im Vorjahr zurückgestellten und auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschulten Kindern zusammen (in der Tabelle nicht differenziert). Tabelle 1: Allgemeinbildende Schulen in Berlin Schuljahr 2013/14 Bezirk Anzahl der Schülerinnen und Schüler der 1 . Jahrgangsstufe lt. Modellrechnung Mitte 2.960 Friedrichshain-Kreuzberg 2.410 Pankow 3.590 Charlottenburg-Wilmersdorf 2.500 Spandau 1.910 Steglitz-Zehlendorf 2.820 Tempelhof - Schöneberg 2.480 Neukölln 2.540 Treptow - Köpenick 1.910 Marzahn-Hellersdorf 2.240 Lichtenberg 2.110 Reinickendorf 2.220 Berlin 29.690 1 Grundschule und Grundstufe an Integrierter Sekundarschule (ISS) 2 ohne Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Modellrechnung der Schülerzahlen der 1 . Jahrgangsstufe der Grundschulen 1,2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 391 2 2. Wie viele Kinder wurden im Rahmen der ärztli- chen Schuleingangsuntersuchungen für das Schuljahr 2013/2014 untersucht (bitte nach Bezirken und gesamt)? Zu 2.: Die Zahlen für das Schuljahr 2013/14 liegen der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales noch nicht vor. 3. Welche Standards müssen die Bezirke bei den Schuleingangsuntersuchungen erfüllen? Zu 3.: Die Schuleingangsuntersuchungen erfolgen landesweit nach einem einheitlichen, standardisierten Verfahren (Landesverfahren Einschulungsuntersuchung), das in jährlicher Abstimmung von Bezirken und der Se- natsverwaltung für Gesundheit und Soziales weiterentwi- ckelt wird. 4. Erfüllen alle Bezirke die landesweiten Vorgaben? Wenn nein, warum nicht und was unternimmt der Senat dagegen? Zu 4.: Alle Bezirke erfüllen die landesweiten Vorga- ben. Zur Qualitätssicherung des standardisierten Verfah- rens bietet die Senatsverwaltung für Gesundheit und So- ziales regelmäßige Schulungen zum Untersuchungspro- gramm an, die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kinder- und Jugendgesundheitsdienste aus allen Bezirken in Anspruch genommen werden. 5. Welche gesundheitsbezogenen Auffälligkeiten er- geben sich aus der Auswertung der Ergebnisse der Schu- leingangsuntersuchungen 2012? Welchen Handlungsbe- darf leitet der Senat aus dieser Auswertung ab? Zu 5.: Die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchun- gen in Berlin 2012 zeigen eine tendenziell positive Ent- wicklung seit 2005 hinsichtlich verbesserter Deutsch- kenntnisse von Kindern mit Migrationshintergrund, eines längeren Kitabesuchs bei einer steigenden Zahl von Kin- dern, bezüglich des Impfstatus gegen Masern, Mumps, Röteln, Varizellen und im Anteil von Kindern mit Über- gewicht. Ein längerer Kitabesuch ist für alle Kinder mit günsti- geren Gesundheits- und Teilhabechancen verknüpft. Das zeigt sich in besseren Deutschkenntnissen der Kinder mit Migrationshintergrund und besseren Ergebnissen der Kinder insgesamt im Entwicklungsscreening. Darüber hinaus dient die Kita als Zugangsweg für Gesundheits- förderung und Prävention. Die Einschulungsdaten weisen aber auch auf Sub- gruppen mit Problempotenzial hin: eine impfkritische Einstellung mit der Folge unzureichender Impfraten ge- gen einzelne Erkrankungen ist vor allem bei gebildeten Eltern zu beobachten. Kinder mit Migrationshintergrund und unzureichenden Deutschkenntnissen von Kind und Eltern haben gesundheitliche Nachteile und schlechtere Startchancen in der Schule. Insbesondere nicht in Deutschland geborene Kinder, zu denen auch neue Zu- wanderungsgruppen aufgrund der EU-Osterweiterung gehören, stehen vor besonderen Herausforderungen und stellen den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) vor die Aufgabe, ihnen die Gesundheitsangebote in Berlin zu- gänglich zu machen. 6. Welche rechtliche Konsequenzen entstehen für ei- nen Bezirk, wenn etwa durch Personalmangel beim ÖGD gravierende Fehlentscheidungen gefällt werden oder ge- setzliche Aufgaben nach dem GDG oder anderen gesetz- lichen Vorgaben nicht gewährleistet werden können? Zu 6.: Die Gesundheitsämter sind in erheblichem Maße für die gesamte Bevölkerung des Landes Berlin tätig. Beispielhaft sei hier verwiesen auf die Leistungen des ÖGD im Rahmen des Hygiene- und Infektionsschut- zes nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und der Trinkwasserverordnung (TwVO), die überwiegend in den Fachbereichen 2 (Infektions-Katastrophenschutz und um- weltbezogener Gesundheitsschutz) der bezirklichen Ge- sundheitsämter erbracht werden. Seit Beginn des Reformprozesses im ÖGD sind insbe- sondere durch demografische Veränderungen in der Al- tersstruktur und der Morbidität der Bevölkerung, wie z. B. der quantitative Anstieg der Zielgruppe der Nichtversi- cherten (Illegale, nicht-versicherte EU-Bürger sowie nicht-versicherte Deutsche), neue Regelungen des Berli- ner Gesetzes zum Schutz und Wohle des Kindes (BKiSchG), die Krankenhausaufsicht sowie die Trink- wasserkontrolle weitere Aufgabenschwerpunkte für den ÖGD hinzugekommen. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterliegen die Be- zirksverwaltungen der allgemeinen Aufsicht (Bezirksauf- sicht). Diese wird nach den §§ 11 bis 13 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG) vom Senat (§ 9-Grund- sätze der Bezirksaufsicht), im Übrigen von der Senats- verwaltung für Inneres und Sport als Bezirksaufsichtsbe- hörde geführt. Die Fachaufsicht des Senats (§ 8 AZG) erstreckt sich auf die recht- und ordnungsmäßige Erledigung der Auf- gaben. Damit verbunden ist die Pflicht, bei Nichterfüllung gesetzlicher Aufgaben, die sich aus Landes-, Bundes- und EU-Recht ergeben, die Bezirke zu veranlassen, Beschlüs- se zu fassen oder Anordnungen zu treffen, die zur Erfül- lung rechtlicher Verpflichtungen…erforderlich sind (§ 12- Anweisungsrecht). Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hat mit der zuständigen Senats-verwaltung für Inneres und Sport Kontakt aufgenommen, um die Möglichkeit der Bezirke, gesetzlich vorgegebene Anforderungen des ÖGD mit dem derzeit vorhandenen Personal erfüllen zu können, mittels einer Abfrage genau quantifizieren zu können. 7. Wie bewertet der Senat die Situation des mangeln- den Katastrophen- und Seuchenschutzes in den Bezirken? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 391 3 Wer übernimmt die politische Verantwortung für etwaige Schäden Einzelner oder von Bevölkerungsgruppen? Zu 7.: Dem Senat ist keine Situation des mangelnden Katastrophen- oder Seuchenschutzes in den Bezirken bekannt. Im Wege der Finanzmittelzuweisung (Global- summe) handeln die Bezirke und deren Organe eigenver- antwortlich. Unabhängig davon nimmt der Senat keine Stellung zu hypothetischen Fragen in Bezug auf politische Verantwortung. 8. Was geschieht im Notfall, wenn Katastrophen- schutz und Seuchenhygiene benötigt werden und die vorhandenen Stellen im ÖGD oder beim LAGeSo nicht mit entsprechend qualifiziertem Fachpersonal besetzt sind? Zu 8.: Sollte es in einem Notfall zu Personalengpäs- sen aufgrund unbesetzter Stellen kommen, so wird die jeweils zuständige Behörde Amtshilfeersuchen stellen. Ein geeigneter Ausgleich kann dann befristet über andere Behörden oder durch zusätzliche Zeitverträge mit exter- nem Personal kurzfristig erfolgen. 9. Wann und von welchem Bezirk wurde in den letz- ten fünf Jahren ein Amtshilfeersuchen im Bereich des ÖGD gestellt und wie wurde es beantwortet? Welchen Inhalt hatten diese? (Sollte diese Frage oder andere Fra- gen nicht innerhalb der von der Geschäftsordnung vorge- sehenen Frist beantworten werden, kann die Antwort gerne nachgereicht werden) Zu 9.: Amtshilfeersuchen Wann Von An Inhalt Antwort 2013 Mitte Alle Gesundheitsäm- ter Hygiene und Umweltmedizin aufgrund nicht besetzter Arzt- stellen Nein, nur fachärztlicher Rat (Trinkwasserhygiene) 2013 Marzahn- Hellersdorf Pankow bzw. alle anderen Gesundheits- ämter Sozialpsychiatrischer Dienst (Arzthelferin / med. Fachange- stellte), Wahrnehmung der Ruf- bereitschaft nach dem Psy- chischkrankengesetz (PsychKG) Nein, hoheitliche Aufgabe mit zwingend örtlicher Zu- ständigkeit 2012 Spandau Charlottenburg- Wilmersdorf Kinder- und Jugendpsychiatri- scher Dienst, Weggang von zwei Psychologinnen und Krankheit von Ärztin Ja, Unterstützung durch fach- liche Beratung und in Notfäl- len 2013 Marzahn- Hellersdorf Lichtenberg Fehlende Hygienereferentin, Hilfe bei Urlaubsvertretung der Amtsleitung Ja, Ansprechpartner für die Gesundheitsaufseher wäh- rend der Urlaubszeit der Amtsleitung des anfragenden Bezirks Berlin, den 26. August 2013 In Vertretung Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r ____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. August 2013)