Drucksache 17 / 12 394 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Evrim Sommer (LINKE) vom 03. Juli 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juli 2013) und Antwort Werbung der Bundeswehr an Berliner Schulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass die Bundeswehr im HerderGymnasium in Lichtenberg mit Imagefilmen am digitalen schwarzen Brett wirbt, wie Schüler berichten, und darüber hinaus an der Schule von der Bundeswehr gesponserte Schreibhefte mit werbendem Charakter ausliegen? Wenn ja, seit wann, mit welcher Begründung, auf welcher Rechtsgrundlage und mit wessen Erlaubnis wirbt die Bundeswehr am Herder-Gymnasium? 2. Wer betreibt das digitale schwarze Brett am Herder -Gymnasium und gibt es auch an anderen Schulen des Landes Berlin ein derartiges System? Wenn ja, handelt es sich dabei um einen zentralen Anbieter und wird in diesen Systemen auch andere (kommerzielle) Werbung mit je- weils welcher Begründung gezeigt? Zu 1. und 2.: Die Schulleitung hat allen öffentlichen Hochschulen die Möglichkeit der Werbung gegeben und in diesem Zusammenhang auch der Bundeswehrhoch- schule als öffentliche Hochschule der Bundesrepublik Deutschland. Die Firma „heinekingmedia“ betreut die digitalen schwarzen Bretter der Schule und hat in diesem Rahmen verschiedene Berufsbilder vorgestellt. Ab Dienstag, dem 16.04.2013, lief für einen Monat der Spot „Bundeswehr Karriere“ zur Berufswahl bei der Bundeswehr. Werbung im kommerziellen Sinn wird an der Johann-Gottfried- Herder-Schule grundsätzlich nicht gezeigt. Die Auslage von der Bundeswehr gesponserter Schreibhefte ist der Schulleitung nicht bekannt. Es haben aber öffentliche Einrichtungen, Hochschulen und Univer- sitäten die Möglichkeit, ihre Schulungsmaterialien aus- zulegen. An der Schule wird gewissenhaft kontrolliert, dass keine verfassungsfeindlichen Inhalte verbreitet wer- den. 3. Wirbt die Bundeswehr am Herder-Gymnasium noch in anderer Art und Weise und wenn ja, mit welchen Werbemitteln und Inhalten und seit wann genau? Zu 3.: Nein. 4. An welchen übrigen Schulen des Landes Berlin wirbt die Bundeswehr noch, seit wann tut sie dies, mit welchen Inhalten und Werbemitteln und mit wessen Er- laubnis (bitte nach Bezirken und Schularten aufschlüs- seln)? Zu 4.: Zur Einladung der Bundeswehr an Schulen werden keine Daten erhoben. Es obliegt in der Regel der Verantwortung der einzelnen Lehrkraft, Vertreterinnen und Vertreter der Bundeswehr im Rahmen ihres gesell- schaftspolitischen Unterrichts einzuladen. Für die Durch- führung entsprechender Unterrichtsveranstaltungen und die Verwendung von Unterrichtsmaterialien bleibt grund- sätzlich die jeweilige Lehrkraft, gegebenenfalls der Fach- bereich der Schule, verantwortlich. Vor diesem Hinter- grund steht es der Bundeswehr frei, Schulen entspre- chende Angebote zu unterbreiten. Diese Unterrichtsveranstaltungen unter Einbeziehung der Bundeswehr sind schulische Veranstaltungen in Ver- antwortung der Lehrkraft. Das Programm „Friedensbildung , Bundeswehr und Schule“ der Aktionsgemeinschaft „Dienst für den Frieden“ bietet im weitesten Sinne militärkritische Argumentationen und Materialien an, welche im Sinne des Kontroversitätsgebotes des Beutelsbacher Konsenses von den Lehrkräften im Unterricht verwendet werden und für die Gestaltung eines entsprechenden Un- terrichts hilfreich sein können. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 394 2 5. Wie bewertet der Senat die Bundeswehrwerbung am Herder-Gymnasium und ggf. auch anderer Berliner Schulen vor dem Hintergrund der Grundrechte der Schü- lerinnen und Schüler? Welche Rechtsauffassung vertritt der Senat bei dieser Art der Werbung und ist er insbeson- dere der Ansicht, dass hier noch der Grundsatz der Ver- hältnismäßigkeit sowie die Vorgaben des Beutelsbacher Konsenses gewahrt sind? Zu 5.: Über die schuleigenen Grundsätze für Werbung an der Schule entscheidet nach § 76 Abs. 2 Schulgesetz die Schulkonferenz. Die Grenzen ergeben sich hierbei aus § 48 Schulgesetz (Verbot einseitiger politischer Beein- flussung und Werbung zu politischen Zwecken) und aus Nr. 4 Abs. 2 und 3 der Verwaltungsvorschriften über Werbung, Handel, Sammlungen und politische Betäti- gung in und mit Einrichtungen des Landes Berlin (VV Werbung), wonach Werbung auf dem Schulgelände nicht der Würde und Widmung der Schule zuwiderlaufen darf und Werbung bestimmten Inhalts auszuschließen ist (z.B. Werbung religiösen, weltanschaulichen oder politischen Inhalts, Werbung für Sucht- und Genussmittel). Gegen die Vorstellung von Berufen bei der Bundeswehr beste- hen keine Bedenken. Insbesondere ist vorliegend eine einseitige Beeinflussung nicht zu befürchten, da verschie- dene Berufsbilder vorgestellt wurden. 6. An welchen Schulen des Landes Berlin trat die Bundeswehr seit dem 1.1.2012 z.B. im Rahmen von Pro- jekttagen, Berufsorientierungsveranstaltungen, Unter- richtsbesuchen durch Jugendoffiziere oder im Rahmen von Exkursionen auf und an welchen Schulen ist dies bis Jahresende 2013 geplant? Zu 6.: Entsprechende Daten werden nicht zentral er- fasst. Berlin, den 06. August 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Aug. 2013)