Drucksache 17 / 12 395 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Monteiro (SPD) vom 02. Juli 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juli 2013) und Antwort Wie sichert der Senat die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Warum wird das Angebot der Unterstützten Be- schäftigung in Berlin zunehmend verringert? Zu 1.: Bei der Unterstützten Beschäftigung werden entsprechend § 38a Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) zwei Phasen unterschieden. Die Phase 1 umfasst Leistungen zur individuellen be- trieblichen Qualifizierung. Sie werden vom zuständigen Rehabilitationsträger für bis zu zwei Jahre erbracht. Im Einzelfall ist eine Verlängerung um bis zu einem Jahr möglich. Die Phase 2 umfasst Leistungen der Berufsbegleitung, um nach Begründung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses die zu dessen Stabilisierung erforderliche Unterstützung und Krisenintervention zu gewährleisten. Sie werden, sofern eine Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. der Träger der Kriegsopferversorgung/-fürsorge besteht, von diesen Rehabilitationsträgern erbracht. Im Übrigen, sofern es sich bei den Leistungsberechtigten um schwerbehinderte Menschen handelt, liegt die Zuständigkeit beim Integrati- onsamt. Nach Informationen der Bundesagentur für Arbeit hat sich die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Unterstützten Beschäftigung im Bereich Reha (Qualifizie- rungsphase) von 2009 bis 2012 nicht verringert. Tatsäch- lich ist die jährliche Zahl der Zugänge zwischen 2009 und 2012 stetig gestiegen. Auch beim jahresdurchschnittlichen Teilnehmerbestand konnte eine Steigerung (2009 – 2011) bzw. eine annähernde Konstanz (2011 – 2012) festgestellt werden. Nach den vorliegenden Daten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales ist die Zahl der Personen, die in diesem Zeitraum vom Integrationsamt Berlin durch Maß- nahmen der Berufsbegleitung gefördert wurden, ebenfalls gestiegen. 2. Wie viele Teilnehmer_innen gab es 2009, 2010, 2011 und 2012 in der Maßnahme Unterstützte Beschäfti- gung in Berlin? Zu 2.: Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die durch eine Maßnahme der Unterstützten Beschäfti- gung in Berlin gefördert wurden, entwickelte sich wie folgt: Phase 1: Qualifizierung Anzahl der im Jahresdurchschnitt durch den Rehabili- tationsträger Bundesagentur für Arbeit geförderten Perso- nen: 2009: 17 2010: 60 2011: 80 2012: 79 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Phase 2: Berufsbegleitung Anzahl der durch das Integrationsamt Berlin geförder- ten Personen: 2009: 0 2010: 1 2011: 14 2012: 17 Quelle: Statistik des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Der Träger der Kriegsopferversorgung/-fürsorge hat im Rahmen seiner Zuständigkeit im angegebenen Zeit- raum keine Maßnahmen der Unterstützten Beschäftigung gefördert. Dem Senat liegen darüber hinaus keine Anga- ben zur Förderung von Maßnahmen der Unterstützen Beschäftigung durch weitere Rehabilitationsträger vor. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 395 2 3. Wie viele Teilnehmer_innen gab es 2009, 2010, 2011 und 2012 im Berufsbildungsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen? Zu 3.: Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Berufsbildungsbereich der Berliner Werkstätten für behinderte Menschen in den Jahren 2009 bis 2012 (je- weils zum 31.12.): 2009: 1.306 2010: 1.213 2011: 1.094 2012: 1.059 Quelle: Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales 4. Wie viele Schulabgänger_innen gab es mit sonder- pädagogischem Förderbedarf in Berlin? (Bitte differen- ziert nach dem sonderpädagogischen Förderbedarf dar- stellen.) Zu 4.: Die Anzahl von Schulabgängerinnen und Schulabgängern aus Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten in den Jahren 2009 bis 2012 stellt sich in Berlin wie folgt dar: Sonderpädagogischer Förderschwerpunkt Schuljahr 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 Autismus 7 7 6 8 Blindheit 14 12 9 10 Emotionale und soziale Entwicklung 29 29 29 28 Gehörlosigkeit 13 10 9 41 Geistige Entwicklung 243 215 201 195 Körperliche und motorische Entwicklung 89 75 106 66 Langfristige und chronische Erkrankung 19 15 35 8 Lernbehinderung 799 650 669 643 Schwerhörigkeit 29 33 34 17 Sehbehinderung 31 22 30 17 Sprachbehinderung 103 105 66 79 Insgesamt 1.376 1.173 1.194 1.112 Quelle: Statistik der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft 5. Wohin erfolgt der Übergang von Schulabgän- ger_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Berlin? Zu 5.: Der Übergang von Schulabgängerinnen und Schulabgängern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ins Erwerbsleben kann sich – abhängig von der individuellen Förderkategorie – u.a. wie folgt gestalten: - über den weiteren Schulbesuch (11.+12. Klasse) mit BQL (berufsqualifizierende Lehrgänge mit Förder- schwerpunkt Lernen) - über berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen ein- schließlich Einstiegsqualifizierung - über betriebliche Ausbildung, die verzahnte Ausbil- dung (VAmB), die Ausbildung in einem Berufsbil- dungswerk (BBW) oder Ausbildung in gleichgestell- ten außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) - über Unterstützte Beschäftigung - über Werkstätten für behinderte Menschen - direkter Übergang in das Erwerbsleben ggf. mit be- schäftigungsbegleitenden Hilfen wie Eingliede- rungszuschüssen Statistische Auswertungen hierzu liegen nicht vor. Grundsätzlich wird die tatsächlich gewährte Unter- stützung beim Übergang von der Schule zum Beruf (an der sogenannten 1. Schwelle) und danach beim Übergang in ein Beschäftigungsverhältnis (an der sogenannten 2. Schwelle) bestimmt durch Art und Schwere der vorlie- genden Beeinträchtigung und somit unabhängig von ei- nem zuvor festgestellten sonderpädagogischen Förderbe- darf im Bereich der schulischen Bildung. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen ihrer Aufgabe als Rehabilitationsträgerin den nach § 19 Drittes Buch Sozi- algesetzbuch (SGB III) i.V.m. § 7 Satz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) Berechtigten. 6. Wie viele Schulabgänger_innen mit sonderpädago- gischem Förderbedarf wurden in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 im Berufsbildungsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen aufgenommen Zu 6.: Eine gesonderte statistische Erfassung von Schulabgängerinnen und Schulabgängern mit sonderpä- dagogischem Förderbedarf im Berufsbildungsbildungsbe- reich der Berliner Werkstätten für behinderte Menschen erfolgt nicht. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 395 3 Anzahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger im Berufsbildungsbereich der Berliner Werkstätten für behinderte Menschen in den Jahren 2009 bis 2012: 2009: 226 2010: 195 2011: 197 2012: 181 Quelle: Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales 7. Wie viele Schulabgänger_innen mit sonderpädago- gischem Förderbedarf werden in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 der Maßnahme Unterstützer Beschäfti- gung zugewiesen? Zu 7.: Hierzu gibt es keine statistischen Daten. Berlin, den 08. August 2013 In Vertretung Barbara Loth Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Aug. 2013)