Drucksache 17 / 12 399 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 05. Juli 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juli 2013) und Antwort Umbenennung der U-Bahnlinie 5 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Welche Position vertritt der Senat grundsätz- lich in Bezug auf die Namensgebung von U-Bahnlinien, wie dies z. B. in London der Fall ist, wo Linien u.a. nach Stadtteilen benannt sind? Antwort zu 1.: Die Linienbezeichnungen im Berliner Regional-, S-Bahn-, U-Bahn-, Straßenbahn-, Bus- und Fährverkehr basieren auf einem numerischen System. Eine alternative beziehungsweise ergänzende Bezeich- nung der Linien des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) beispielsweise mit Stadtteilnamen oder der Be- zeichnung bestimmter öffentlicher oder privater Einrich- tungen beurteilt der Senat in diesem Zusammenhang als nicht sinnvoll. Das Liniennummernsystem hat sich etab- liert und ermöglicht – vor allem für Ortsfremde – eine deutlich einfachere Orientierung als bei Liniennamensys- temen. Des Weiteren ist es nicht möglich ganze Linien nach einzelnen Stadtteilen oder Einrichtungen zu benen- nen, da diese in der Regel in ihrem Verlauf zahlreiche Stadtteile durchqueren beziehungsweise anliegende Ein- richtungen passieren. Zudem wäre eine Umstellung mit erheblichen Kosten verbunden, da alle Elemente der Fahrgastinformation angepasst werden müssten, ohne einen tatsächlichen Mehrwert für die Fahrgäste zu errei- chen. Frage 2: Wie bewertet der Senat den mehrheitlich ge- fassten Beschluss der BVV Lichtenberg, die sich dafür ausspricht, die U-Bahnlinie 5 zusätzlich als „Tierpark“- Linie im Berliner U-Bahnnetz auszuweisen? Frage 3: Inwieweit teilt der Senat die Auffassung, dass durch eine solche zusätzliche Namensgebung die Be- kanntheit dieser Institution nachhaltig gesteigert wird und dies zu steigenden Besucherzahlen führt? Antwort zu 2. und 3.: Mit Verweis auf die in der Ant- wort zu Frage 1 benannten Argumente bewertet der Senat die Einführung eines Namenszusatzes für die U-Bahn- Linie 5 als nicht sinnvoll. Zahlreiche Einrichtungen im Land Berlin könnten die Forderung nach einem Namens- zusatz erheben. Eine entsprechende Ausweisung im Li- niennetz wäre demnach nicht möglich und auch nicht zielführend im Sinne einer verständlichen Fahrgastinfor- mation. Das Liniennetz des ÖPNV kann keine Werbe- funktion zur Steigerung der Bekanntheit einzelner Ein- richtungen übernehmen. Die BVG teilt hierzu mit: „Die Informationsmedien des Nahverkehrs dienen der eindeutigen Fahrgastinforma- tion und sind nicht dazu geeignet, als Werbeträger genutzt zu werden. Die - für die meisten Nutzer der U5 - nicht benötigten Informationen würden eine Einbuße an Infor- mationsqualität durch Überfrachtung bedeuten. Wenn alle Einrichtungen, die sich steigende Bekanntheit und Besu- cherzahlen wünschen, auf der S- und U-Bahn-Netzspinne aufgeführt würden, wären die eigentlichen Bahnlinien kaum noch zu erkennen.“ Bei der Namensgebung von Bahnhöfen und Haltestel- len werden jedoch nahegelegene übergeordnete Einrich- tungen nach Möglichkeit berücksichtigt. Der am Tierpark befindliche U-Bahnhof der Linie U5 trägt dementspre- chend bereits den Namen „Tierpark“. Er ist somit in den Liniennetzen direkt auffindbar. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 399 2 Nach Einschätzung des Senats ist den Besucherinnen und Besuchern des Tierparks die Erreichbarkeit mit An- geboten des ÖPNV, wie z.B. mit der U-Bahn-Linie 5 und den Straßenbahnlinien M 17, 27 und 37, allgemein gut bekannt. Der Senat begrüßt die aktive Kommunikation der Anreisemöglichkeiten mit dem ÖPNV durch den Tierpark Berlin-Friedrichsfelde. Berlin, den 05. August 2013 In Vertretung E p h r a i m G o t h e ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Aug. 2013)