Drucksache 17 / 12 400 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 05. Juli 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juli 2013) und Antwort Fotodokumentation durch die Berliner Ordnungsämter Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie sind die Berliner Ordnungsämter mit Digital- kameras ausgestattet, bitte unterteilt nach Bezirken? Zu 1.: Die Berliner Ordnungsämter verfügen für all ih- re Tätigkeitsfelder über mindestens 271 Digitalkameras. Darüber hinaus können die Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter der Ordnungsämter ihre Diensthandys mit inte- grierter Digitalkamerafunktion für Fotodokumentationen nutzen. Die Anzahl der Digitalkameras verteilt sich auf die einzelnen Bezirke, wie folgt: Bezirk Anzahl der Digitalka- meras Charlottenburg-Wilmers- dorf keine Angabe Friedrichshain-Kreuzberg 12 Lichtenberg 14 Marzahn-Hellersdorf 34 Mitte 13 Neukölln 30 Pankow 28 Reinickendorf 49 Spandau 12 Steglitz-Zehlendorf 8 Tempelhof-Schöneberg 13 Treptow-Köpenick 58 Summe 271 2. Welche Vorgaben gibt es in den Berliner Ord- nungsämtern für die fotografische Dokumentation von festgestellten Ordnungswidrigkeiten, bitte gegebenenfalls unterteilt nach Bezirken? Es wird insoweit um Wieder- gabe diesbezüglicher Vorschriften bzw. um Benennung der entsprechenden Fundstellen gebeten. Zu 2.: Die Maßgabe, unter Beachtung welcher Vor- schriften die einzelnen Bezirke eine fotographische Be- weissicherung zulassen, fällt in ihre bezirkliche Eigen- ständigkeit. Daher gibt es nur einige Bezirke, die einen entsprechenden expliziten Regelungsbedarf sehen. Diese Bezirke und die jeweiligen Fundstellen der dort zugrunde gelegten Vorschriften zur fotographischen Dokumentation sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Bezirk Fundstellen der Vorschriften für die fotographische Dokumentation Friedrichshain- Kreuzberg für VetLeb: § 42 Lebensmittel- und Futter- mittelgesetzbuch (LFGB) für Außendienst: Fehlanzeige Lichtenberg interne Arbeitsanweisung Marzahn-Hel- lersdorf allgemeine Vorschrift § 100h Abs.1 Nr.1 Strafprozessordnung iVm § 46 Abs.1 Ord- nungswidrigkeitengesetz (OwiG) / interne Einzelfallvorgabe, wie z.B. keine Abbildung des Gesichts von Hundehaltern bei der Er- mittlung von "Listenhunden" Mitte IT-Verfahren: Fotodatenbank gallery (Dieses wurde nach § 19 Abs.2 Berliner Daten- schutzgesetz (BlnDSG) mit dem Behördli- chen Datenschutzbeauftragten abgestimmt und dokumentiert.) Neukölln Berliner Datenschutzgesetz, Ordnungs- diensteverordnung (§ 2 Abs.2 Nr.5), Ord- nungswidrigkeitengesetz (§ 49c), Strafpro- zessordnung (§§ 487 Abs.1, 489 Abs.2 S.2 Nr.3 ) und im Bereich VetLeb speziell das Qualitätshandbuch für die an der Veterinär-, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung beteiligten Behörden im Land Berlin (https://www.senguv.verwalt-ber- lin.de/webfolder02/QMS/5-QH-Bln/05- Kindenprozess/PA-05- 06%20Betriebskontrolle/FB-05-06- 19%20Lichtbildmappe.doc) Pankow gemäß § 42 Abs.2 Nr.4 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch / gemäß § 16 Abs.3 Nr.5 Tierschutzgesetz / gemäß Ordnungs- widrigkeitengesetz Rand-Nr.145a vor § 59 Ordnungswidrigkeitengesetz in Verbindung mit § 100c Abs.1 Nr.1a der Strafprozessord- nung Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 400 2 3. Ist bei der fotografischen Dokumentation von Ord- nungswidrigkeiten durch die Berliner Ordnungsämter die Abbildung von Datum und / oder Uhrzeit auf digitalen Bildern vorgeschrieben, bitte gegebenenfalls unterteilt nach Bezirken? Zu 3.: Eine verpflichtende Abbildung von ergänzen- den Daten auf den digitalen Bildern gibt es bei der foto- graphischen Dokumentation nur in den Bezirken Lichten- berg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Neukölln, Reinicken- dorf und Spandau. Eine darüber hinausgehende Angabe der Uhrzeit erfolgt nur in den Bezirken Marzahn-Hellers- dorf, Mitte, Neukölln und Spandau. Jedoch erfolgt in der Regel die Speicherung der digitalen Fotos als digitale Bilddatei (jpg-Datei), die Datum und Uhrzeit als Meta- Information automatisch als eingebettete Exif-Daten in der Datei speichert. 4. Wie wird in diesem Zusammenhang der Daten- schutz und die Unveränderbarkeit der elektronischen Fotos durch die Berliner Ordnungsämter sichergestellt, bitte gegebenenfalls unterteilt nach Bezirken? Zu 4.: In allen bezirklichen Ordnungsämtern ist durch behördeninterne Regelungen die Einhaltung des Daten- schutzes sichergestellt. Dieses umfasst sowohl die Anfer- tigung der Fotodokumente, deren Speicherung, deren teilweisen Ausdruck als auch die eventuell fallbezogen notwendige Weitergabe der Fotodokumente an andere in dieser Fragestellung ebenfalls ermittelnde Stellen. Da in den bezirklichen Ordnungsämtern aufgrund der Vielfalt der Aufgabenstellungen sehr unterschiedliche Ordnungswidrigkeiten erfasst werden, gelten in den ein- zelnen Bereichen zudem noch differenzierte Vorgaben der jeweiligen Dienststellen (z.B. bei Kontrollen im Bereich der Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter und bei verkehrsbezogenen Kontrollen). Da es im Land Berlin keine standardisierte Regelung bezüglich der Vorschriften für die Fotodokumentation gibt, obliegt es jedem einzelnen Bezirksamt, dieses intern zu regeln und die Einhaltung des Datenschutzes sicherzu- stellen. Eine nachträgliche Veränderung der elektronischen Fotos erfolgt nicht, da dieses mit dem Grundsatz der Be- weissicherung unvereinbar wäre. Berlin, den 27. August 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Okt. 2013)