Drucksache 17 / 12 403 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Ole Kreins (SPD) vom 04. Juli 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juli 2013) und Antwort Panorama S-Bahn im Dornröschenschlaf? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: In welchem Zeitraum wurde die Panorama S- Bahn umgebaut? Wurde dies in ehrenamtlicher oder regu- lärer Arbeit getan? Wie hoch waren die Kosten des Um- baus der Panorama S-Bahn? Antwort zu 1.: Die Deutsche Bahn AG teilt hierzu mit: „Der Panoramazug wurde in den Jahren 1996 bis 1999 umgebaut und hierfür wurden ca. 3,5 Mio. Euro aufge- wendet. Inwieweit in diesem Zusammenhang über die übliche Projektarbeit hinaus auf ehrenamtliches Engage- ment zurückgegriffen wurde ist zum heutigen Tag nicht mehr nachvollziehbar.“ Frage 2: Wie viele Fahrgäste wurden seit Inbetrieb- nahme 1999 befördert? Auf welchen Strecken und zu welchen Uhrzeiten wurde die Panorama S-Bahn einge- setzt? Antwort zu 2.: Die Deutsche Bahn AG teilt hierzu mit: „In den zehn Jahren ihres Einsatzes fuhren ca. 150 Tausend Fahrgäste mit dem Panoramazug. Im Rahmen von Sonderfahrten fuhr er an Wochenenden und Feiertagen in der Regel auf dem Ring bzw. an einzelnen Werktagen außerhalb der Hauptverkehrszeiten auch als Charterfahrt im gesamten S Bahn Netz.“ Frage 3: Aus welchen Gründen ist die Panorama S- Bahn derzeit außer Betrieb? Frage 4: Welche technischen Maßnahmen sind nötig, damit die Panorama S-Bahn wieder in Betrieb genommen werden kann? Wie hoch wären die Kosten für eine mögli- che Instandsetzung und die Zulassung zum Betrieb mit Fahrgästen? Beabsichtigt die Berliner S-Bahn GmbH eine Inbetriebnahme in den nächsten Jahren? Antwort zu 3. und 4.: Die Deutsche Bahn AG teilt hierzu mit: „In den letzten vier Jahren wurden im Rahmen der detaillierten Untersuchungen zahlreiche Erkenntnisse zu den Altbaureihen gewonnen, die zu umfangreichen Überarbeitungen der Regelfahrzeuge geführt haben. Im Lichte dieser Erkenntnisse müsste ein entsprechendes Engineering auch für den Panoramazug und daran an- schließend die entsprechenden Umbauten erfolgen. Ange- sichts der immer noch umfangreichen Engineeringarbei- ten für die Regelbaureihen bestand noch keine Kapazität, um sich vertieft mit dem Panoramazug zu beschäftigen. Die Wiederherstellung des vollen Regelangebots hatte und hat für die S-Bahn Berlin GmbH absoluten Vorrang. Erste grobe Schätzungen für eine Wiederinbetriebnahme des Panoramazugs gehen bis zu über 2 Mio. Euro. Bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Zukunft des Panoramazugs ist der Zug geschützt abgestellt. Sollte sich die oben genannte Größenordnung für den Ertüchtigungs- aufwand bei genauerer Befassung bewahrheiten, sieht die S-Bahn Berlin GmbH keine finanzielle Möglichkeit, den Panoramazug wieder in Betrieb zu nehmen.“ Frage 5: Wie beurteilt der Senat das touristische An- gebot der Panorama S-Bahn? Kann sich der Senat vorstel- len, das Angebot der Panorama S-Bahn im Rahmen der Verhandlungen zum nächsten Verkehrsvertrag zu si- chern? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 403 2 Antwort zu 5.: Der Senat begrüßt stets touristische Angebote, die die Attraktivität des Landes Berlin für seine Einwohnerinnen und Einwohner und Besucherinnen und Besucher erhöhen. In diesem Zusammenhang wird auch das Angebot der Panorama-S-Bahn als positiv beur- teilt. Ausschließlich touristische Angebote, wie sie bei- spielsweise Stadtrundfahrten mit Bussen, Bahnen und Schiffen darstellen, bei denen die Fahrt selbst und touris- tische Informationen im Vordergrund stehen, sind jedoch nicht Teil der Daseinsvorsorge und sind eigenwirtschaft- lich zu erbringen. Es besteht hierbei bereits ein privater Markt mit zahlreichen Anbietern entsprechender Produk- te. Das Land Berlin in seiner Rolle des Aufgabenträgers für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) greift in diesen Markt im Rahmen der Bestellung des öffentli- chen Verkehrsangebotes nicht ein. Aufgrund der nur begrenzt verfügbaren öffentlichen finanziellen Mittel zur Bestellung von ÖPNV-Leistungen, würde die Bestellung dieser zusätzlichen Angebote zudem zu Einschränkungen im bestehenden regulären Verkehrsangebot führen, was für den Senat aus verkehrlicher Sicht nicht akzeptabel wäre. Berlin, den 19. Juli 2013 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juli 2013)