Drucksache 17 / 12 404 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Roman Simon (CDU) vom 03. Juli 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juli 2013) und Antwort Tatsächlich vorhandene Erzieherstellen an Schulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Erzieherstellen stehen den Schulen zu und wie wird dies berechnet? Zu 1.: Der Erzieherstellenbedarf wird einmal jährlich berechnet. Zum Stichtag 01.11.2012 bestand an den öf- fentlichen Schulen, die mit landeseigenem Personal aus- gestattet werden, ein Erzieherstellenbedarf von 4.362 Stellen. Der Erzieherstellenbedarf wird nach den jeweils geltenden Zumessungsrichtlinien berechnet. Für das Schuljahr 2012/2013 galt die Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 11/2012 vom 14.06.2012. (Fundstelle: http://www.berlin.de/sen/bildung/schulorganisation/index. html) 2. An welchen Schulen wurde bisher (Schuljahr 2012/2013) der laut Stellenschlüssel errechnete Erzieher- bestand langfristig nicht erreicht und um welche Prozent- zahl handelt es sich dabei? Zu 2.: Das zum Stichtag 01.11. eines jeden Jahres er- mittelte Bedarfsfeststellungsergebnis stellt die Basis für zu ergreifende personelle Maßnahmen dar. Bei festge- stellter Unterausstattung werden im Rahmen der zur Ver- fügung stehenden Stellen zur Bedarfsdeckung unbefristete und ggf. befristete Einstellungen vorgenommen. Zu einer langfristigen Unterausstattung kommt es daher in der Regel nicht. 3. Welche Gründe liegen in der Regel dafür vor, dass diese Stellen langfristig nicht besetzt sind bzw. werden können? Zu 3.: Sowohl unbefristete als auch befristete Einstel- lungen werden möglichst zeitnah besetzt. Der unbefristeten Besetzung von Stellen geht eine Stellenausschreibung mit Nennung einer Bewerbungsfrist voraus. Anschließend ist ein Personalauswahl- und Ein- stellungsverfahren durchzuführen. Auch für befristete Ersatzeinstellungen gelten die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung. Nach Nr. 1.4 der Ausführungsvorschriften zu § 49 der Landeshaus- haltsordnung dürfen Stellen nur wiederbesetzt werden, wenn die Stellen frei sind. Befristete Ersatzeinstellungen für langfristig Erkrankte können deshalb erst vorgenom- men werden, wenn die Gehaltsfortzahlung im Krankheits- fall bzw. der Bezug des Zuschusses zum Krankengeld beendet ist. Auf Antrag der Schulen kann dann bis zur Beendigung der langfristigen Erkrankung der Dienstkraft eine befristete Ersatzeinstellung vorgenommen werden. 4. Fallen durch den langfristigen Ausfall von Erzie- hern an Schulen auch z.B. die Schulaufgabenstunden gehäuft aus? Zu 4.: Das vielfältige Angebot der Berliner Ganztag- schulen ermöglicht es den Schulen, die schulische Lern- kultur zu erweitern und den verschiedenen Lernbedürfnis- sen der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden. Die Erzieherinnen und Erzieher arbeiten eng mit den Lehre- rinnen und Lehrern zusammen. Sie planen und gestalten außerunterrichtliche Angebote, deren Vielfalt und Quali- tät ein Merkmal erfolgreicher Ganztagsschule ist. Das Lern- und Förderkonzept einer Schule ist hierbei ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Die hier nachgefragten Schulaufgabenstunden sind kein definierter Begriff. Daher kann die Frage nicht explizit beantwortet wer- den. Grundsätzlich eröffnet das Land Berlin die Möglich- keit, für langfristig ausgefallene Erzieherinnen und Erzie- her befristete Einstellungen vorzunehmen. So kann der Ausfall kompensiert werden und unterrichtsergänzende Angebote wie Hausaufgabenbetreuung, Förderangebote und Arbeitsgemeinschaften können durchgängig angebo- ten werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 404 2 5. Gibt es für den langfristigen Ausfall an Erziehern bereits eine Art Vertretungspool? 6. Wenn nicht, weshalb nicht? 7. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um den Er- zieherbedarf aufgrund von langfristigen Ausfällen zu verhindern? Zu 5. bis 7.: Bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft – Zentrale Bewerbungsstelle – besteht eine Bewerbungsdatenbank. Interessierte Erziehe- rinnen und Erzieher können sich dort bewerben und sich in die Bewerbungsdatenbank für befristete Vertretungs- einstellungen aufnehmen lassen. Über diese Datenbank besteht die Möglichkeit, soweit die zur Frage 3 genannten Voraussetzungen erfüllt sind, schnellstmöglich befristete Ersatzeinstellungen für langfristig erkrankte Erzieherin- nen und Erzieher vorzunehmen. 8. Wie sieht die Bewerbersituation hinsichtlich der Er- zieher, insbesondere für das nächste Schuljahr aus? Zu 8.: Für eine unbefristete Einstellung für das Schul- jahr 2013/2014 haben sich 183 Erzieherinnen und Erzie- her beworben. Davon erfüllten 180 Bewerberinnen und Bewerber die Anforderungsvoraussetzungen für eine Tätigkeit als Regelerzieherinnen bzw. Regelerzieher und wurden zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen. Von den 163 zum Bewerbungsgespräch erschienenen Bewer- berinnen und Bewerbern haben 155 ein Einstellungsange- bot erhalten. 148 Erzieherinnen und Erzieher haben zuge- sagt. Daneben werden 58 Personen ab 01.08.2013 an den Grundschulen eine 3-jährige berufsbegleitende Ausbil- dung beginnen. Zudem werden 38 Facherzieherinnen und Facherzieher für Integration neu eingestellt. 9. Gibt es Unterschiede in der Erzieherausbildung für die Schulen und für die Kindertagesstätten? Zu 9.: Nein, die Berufsausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an den staatlichen Fachschulen für Sozialpäda- gogik befähigt die Studierenden, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern als Erzieherin oder Erzieher selbständig und eigenverantwortlich tätig zu sein. Die Ausbildung befähigt die Studierenden auch Spracherwerb und Sprachentwicklung der Kinder und Jugendlichen zu fördern und deren Kenntnisse der deut- schen Sprache zu vertiefen und zu erweitern. Berlin, den 07. August 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Aug. 2013)