Drucksache 17 / 12 408 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Fabio Reinhardt und Oliver Höfinghoff (PIRATEN) vom 08. Juli 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juli 2013) und Antwort Zahlen in Berlin ankommender und lebender Flüchtlinge und deren Unterbringung - Nachfragen zur Kleinen Anfrage Nr. 17/12110 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie definiert der Senat den ungebräuchlichen Be- griff „EU-Drittstaat“ in der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 17/12110 Frage 6 und welche Staaten umfasst dieser Begriff nach Definition des Senats? Zu 1.: Die in der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 17/12110 Frage 6 eingefügte Tabelle hat das Statistische Bundesamt unter Heranziehung der Daten des Ausländer- zentralregisters (AZR) erstellt. Der Begriff "EU- Drittstaaten" wird im AZR nicht verwendet. Er ist laut Auskunft des Statistischen Bundesamtes aber durchaus gebräuchlich und steht für Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind. Auf die Auflistung dieser - nach vorstehender Erklärung klar definierten - Staaten wird aus Gründen der Vereinfachung verzichtet. 2. Wie erklären sich die unterschiedlichen Angaben zu den Zahlen an Asylsuchenden, Geduldeten und Ausrei- sepflichtigen in Berlin in der Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage AGH-Drs. 17/12110 und der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage BT-Drs. 17/12457 Frage 13 zum Stichtag 31. Dezember 2012?: Bundestags- Drucksache 17/12457 Abgeordnetenhaus- Drucksache 17/12110 „Asylbewerber“ hier lebend 3.493 3.602 „Geduldete“ 6.755 4.061 „unmittelbar zur Ausreise verpflichtet“ 3.408 Zu 2.: Die zu den genannten Kleinen Anfragen BT- Drs. 17/12457 und AGH-Drs. 17/12110 zugelieferten Daten stammen aus verschiedenen Quellen. Zur Beant- wortung der Kleinen Anfrage BT-Drs. 17/12457 dürften seitens der zuliefernden Behörde (vermutlich das Bundes- amt für Migration und Flüchtlinge) Zahlen aus dem AZR erhoben worden sein. Die Zahlen in der Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage 17/12110 stammen aus dem Geschäftsbericht des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) IV (Ausländerbehör- de), in dem auf die Daten des Fachverfahrens der Auslän- derbehörde zurückgegriffen wird. Dass es bei den Daten des AZR und des Fachverfah- rens bei der Ausländerbehörde zu Abweichungen kom- men kann, ist bekannt. Abfragen beim AZR führen teil- weise zu ungenauen Ergebnissen. Das liegt zum einen daran, dass an der Erfassung eines Einzelfalls im AZR mehrere Behörden beteiligt sind. Die dort jeweils ge- troffenen Entscheidungen werden jedoch nicht immer korrekt an das AZR gemeldet, so dass es zu einer ver- fälschten Datenlage kommt. Zum anderen führt – bezogen auf die Frage nach den ausreisepflichtigen Personen – die Erteilung eines Aufenthaltstitels nicht automatisch zur Löschung einer zuvor erlassenen Ausreiseaufforderung. Das AZR erwartet hier eine manuelle Meldung von der Behörde, die die Maßnahme zum damaligen Zeitpunkt eingegeben hat. Da dies jedoch oft versehentlich unter- bleibt, sind viele Personen, die aktuell im Besitz eines Aufenthaltstitels sind, noch immer als ausreisepflichtig erfasst. Dies führt dann zu erheblich höheren Zahlen. Das Fachverfahren der Ausländerbehörde bildet die Zahlen für Berlin sehr zuverlässig ab. Aus diesem Grunde werden für Anfragen aus dem Berliner Abgeordneten- haus, soweit zum jeweiligen Stichtag verfügbar, regelmä- ßig Daten aus dem Fachverfahren der Ausländerbehörde gezogen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 408 2 3. Wie kommt der Senat zu der Behauptung, dass die Angaben zur Aufenthaltsdauer nicht erfasst würden, ob- wohl diese Daten etwa der Bundesregierung auf die Klei- ne Anfrage BT-Drs. 17/12457 Frage 13 vorlagen und der Senat im Zugriff auf das Ausländerzentralregister (AZR) diese zeitnah abfragen könnte? Zu 3.: Aufgrund der unter 2. beschriebenen Ungenau- igkeit der Daten des AZR wird zur Beantwortung von Anfragen aus dem Berliner Abgeordnetenhaus in der Regel das Fachverfahren der Ausländerbehörde herange- zogen. Da im Fachverfahren keine Aufenthaltsdauer er- fasst wird, konnte die Kleine Anfrage 17/12110 nicht in der gewünschten Differenzierung beantwortet werden. 4. An der Beantwortung welcher Fragen dieser Klei- nen Anfrage waren welche Senatsverwaltungen mit wel- chen Referaten/Abteilungen und welche weiteren Stellen jeweils beteiligt? Zu 4.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Senat, vertreten durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Berlin, den 14. August 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Sep. 2013)