Drucksache 17 / 12 409 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Höfinghoff (PIRATEN) vom 08. Juli 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juli 2013) und Antwort Abgebrochene Baumfällungen in der Schöneberger Crellestraße am 2. Juli 2013 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Polizist_innen waren am 2. Juli 2013 zum Schutz der beabsichtigten Fällung dreier Bäume am Grundstück Crellestraße 22a eingesetzt? Zu 1.: Im Wechsel und mit unterschiedlichen Einsatz- zeiten wurden durch die Polizei Berlin 24 Dienstkräfte der Polizeidirektion 4, 16 Dienstkräfte der Polizeidirektion 6 und 77 Dienstkräfte der Polizeidirektion Zentrale Aufga- ben eingesetzt. 2. Ging die Polizei am 2. Juli 2013 gegen Anwoh- ner_innen, die gegen die Baumfällung protestierten, vor? Wenn ja, mit welchen Mitteln und Maßnahmen? Zu 2.: Nein. 3. Wurden Platzverweise erteilt? Wenn ja, wie viele? Zu 3.: Nein. 4. Mit welchen Mitteln dokumentierte die Polizei ih- ren Einsatz am 2. Juli 2013? Zu 4.: Die Dokumentation erfolgte handschriftlich. 5. Lag am 2. Juli 2013 eine entsprechende Genehmi- gung zur Fällung der Bäume vor? Zu 5.: Ja. 6. Aus welchen Gründen wurde die entsprechende Genehmigung, so sie denn vorlag, den gegen die Baum- fällung protestierenden Anwohner_innen nicht gezeigt? Zu 6.: Dem Senat sind dazu keine Angaben möglich, da die Zuständigkeit beim Bezirksamt Tempelhof- Schöneberg liegt. 7. War der Polizeiführung am 2. Juli 2013 bekannt, dass ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht zur Überprü- fung der Rechtmäßigkeit der Fällung besagter Bäume vorlag? Wenn ja, aus welchem Grund sollte eine Ent- scheidung des Gerichts offenbar nicht abgewartet werden und die Baumfällung vorgenommen werden? Zu 7.: Der zuständige Polizeiabschnitt wurde am 1. Juli 2013 abends durch eine E-Mail des BUND e. V. darauf hingewiesen, dass eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden soll. Dass ein Antrag beim Verwaltungsgericht tatsächlich vor-lag, wurde aller- dings erst am späten Vormittag des 2. Juli 2013 bekannt. Polizeiliche Maßnahmen wurden gleichwohl nicht er- griffen. Das – in der Sache allein zuständige – Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat nach Bekanntwerden des bei Gericht anhängigen Verfahrens entschieden, die geplante Baumfällung zunächst nicht durchzuführen. 8. Trifft es zu, dass die beim Einsatz am Grundstück Crellestraße 22a am 2. Juli 2013 anwesende Bezirksbür- germeisterin von Tempelhof-Schöneberg, Angelika Schöttler, sich für eine Fällung der Bäume aussprach, obwohl ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht zur Über- prüfung der Rechtmäßigkeit der Fällung besagter Bäume vorlag? Wenn ja, wie beurteilt der Senat dieses Verhal- ten? Zu 8.: Dem Senat sind dazu keine Angaben möglich, da die Zuständigkeit beim Bezirksamt Tempelhof- Schöneberg liegt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 409 2 9. Trifft es zu, dass ab den frühen Morgenstunden des 2. Juli 2013 Autos, die um das Grundstück Crellestraße 22a parkten, abgeschleppt wurden, obwohl die Flächen nicht als Parkverbotszone ausgewiesen waren? Wenn ja, mit welchen Folgen haben die Halter_innen der abge- schleppten Autos zu rechnen? Zu 9.: Die Polizei Berlin hat keine Umsetzungen durchgeführt. Dem Senat sind keine Angaben möglich, ob das ört- lich zuständige Ordnungsamt des Bezirks Tempelhof- Schöneberg Umsetzungsmaßnahmen durchgeführt hat. Berlin, den 29. Juli 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Aug. 2013)