Drucksache 17 / 12 413 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 08. Juli 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2013) und Antwort Kategorisierung von Erwerbslosen nach „Profillagen“ in den Berliner Jobcentern Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Fragen betreffen Sachverhalte, die der Senat überwiegend nicht aus eigener Zuständigkeit und Kennt- nis beantworten kann. Daher hat der Senat die Regional- direktion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit zusätzlich um Auskunft gebeten. 1. Welche „Kategorien“ („Profillagen“) von Leistungsbezieher _innen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II unterscheiden die Jobcenter und wie verteilten sich die Leistungsbezieher_innen in den Jahren seit 2009 auf diese „Profillagen“ (bitte absolut und prozentual angeben sowie nach Jahren und Jobcentern aufschlüsseln)? Zu 1.: Die Jobcenter unterscheiden regulär in die Pro- fillagen: Marktprofil, Aktivierungsprofil, Förderprofil, Entwicklungsprofil, Stabilisierungsprofil und Unterstüt- zungsprofil. Nach Auskunft der Regionaldirektion Berlin Brandenburg werden statistische Daten über die Vertei- lung der Kundinnen und Kunden auf die Profillagen nicht erhoben. 2. Anhand welcher Kriterien wird die Zuordnung zu diesen „Profillagen“ ermittelt und inwiefern beeinflusst die Zuordnung einer bestimmten „Profillage“, die Bandbreite an unterbreiteten Förderangeboten im Rahmen der „Handlungsstrategien“ der Jobcenter? Zu 2.: Die Kriterien setzen sich unter anderem aus ei- ner Betrachtung des persönlichen Profils (Qualifikation, Leistungsfähigkeit und Motivation) und einer Betrachtung des „Umfeld-Profils“ zusammen („Rahmenbedingungen“ und „Arbeits-/Ausbildungsmarkt-bedingungen“). Detailliert wird die Zuordnung zu den „Profillagen“ im „Rechtsübergreifenden Integrationskonzept der Bundesagentur für Arbeit“ beschrieben, welches im Internet unter: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/HEGA- Internet/A04-Vermittlung/Publikation/Leitkonzept- Ausbildungsvermittlung.pdf frei zugänglich ist. Hierin sind auch die einzelnen Profil- lagen (Frage 1) ausführlich dargestellt. Die individuellen Fähigkeiten und Rahmenbedingungen der Kundinnen und Kunden entscheiden über die persönliche Handlungsstra- tegie und letztlich den jeweiligen Produkteinsatz, nicht die jeweilige Profillage. 3. Wie funktioniert die „Berechnungshilfe Arbeitsmarktchancen (BAC)“, welche die Integrationsfachkräfte bei der Einschätzung der Arbeitschancen im „Profiling“ unterstützen soll, und wo ist die entsprechende HEGA 01/08 veröffentlicht (bitte beifügen/verlinken)? Zu 3.: Bei der Berechnungshilfe Arbeitsmarktchancen (BAC) handelt es sich um eine IT-Anwendung, mit der eine Einschätzung der spezifischen Arbeitsmarktbedin- gungen einer Kundin/eines Kunden möglich ist. Berück- sichtigung finden dabei Veränderungen in Folge regiona- ler bzw. beruflicher Flexibilisierung. Das Tool unterstützt die Integrationsfachkräfte, persönliche Ansprechpartne- rinnen und Ansprechpartner sowie Fallmanagerinnen und Fallmanager bei der Ermittlung des individuellen Bera- tungs- und Handlungsbedarfs. Durch den gezielten Ein- satz kann eine qualitative Verbesserung der Standortbe- stimmung erreicht und das Suchverhalten des Kunden positiv beeinflusst werden. Weiterhin stehen die ganzheit- liche Betrachtung des Arbeitsmarktes und die möglichst genaue Abbildung der Arbeitsmarktchancen im Rahmen der tatsächlichen räumlichen Verfügbarkeit (Entfernungs- relation) im Fokus. Mit der Umstellung der Datenbasis auf Arbeitsuchende beider Rechtskreise sowie der gemel- deten Stellen aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit sowie der Änderung der Entfernungsbezüge von der Hauptagentur auf die Geschäftsstellen als Bezugs- punkt, wurde dem Rechnung getragen. Es fließen auch die nicht betreuten Stellen der Jobbörse in die BAC ein. Das IT-Verfahren ermöglicht zudem eine detailgetreue Betrachtung der Arbeitsmarktchancen im Beruf und den ähnlichen Berufen, indem die Datenbasis von der Berufs- kennziffer (BKZ) auf die Dokumentationskennzahlen (DKZ) umgestellt wurde. Die Darstellung wurde opti- miert und liefert qualitativ verwertbare, für den Kunden Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 413 2 verständliche Ergebnisse. Die Handlungsempfehlung Geschäftsanweisung (HEGA) 01/08 ist nicht veröffent- licht. 4. Erfahren Leistungsbezieher_innen grundsätzlich bzw. auf Wunsch, in welche „Profillage“ sie eingeordnet wurden und wenn nein, warum nicht? Zu 4.: Ja. 5. Nutzen die Berliner Jobcenter die Möglichkeit, zu- sätzliche „Handlungsstrategien“ auf lokaler Ebene zu formulieren? a. Wenn ja, welche Berliner Jobcenter nutzen inwie- fern diese Möglichkeit und wie sehen diese zusätz- lichen „Handlungsstrategien“ auf lokaler Ebene konkret aus (bitte nach Jobcentern differenziert darstellen)? b. Wo ist die Arbeitshilfe zur lokalen/ dezentralen Erweiterung von Handlungsstrategien der Bunde- sagentur für Arbeit veröffentlicht (bitte beifügen/ verlinken)? Zu 5. a.: Im Rahmen der dezentralen Verantwortung steht es den gemeinsamen Einrichtungen frei, ob sie ne- ben den Referenzstrategien eigene dezentrale oder lokale Handlungsstrategien festlegen. Der Regionaldirektion Berlin Brandenburg liegen keine Informationen vor, wel- che Strategien im Einzelnen verabschiedet wurden. Zu 5. b.: Es handelt sich um eine interne Arbeitshilfe für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter und Agenturen für Arbeit, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist. 6. Wie häufig und inwiefern kam es in den Jahren seit 2009 in den Berliner Jobcentern zu einer Änderung der „Profillage“ bei Leistungsbezieher_innen (bitte nach Jahren, Jobcentern sowie der Anzahl und Richtung der Veränderungen zwischen den „Profillagen“ aufschlüsseln )? Zu 6.: Diese Daten werden statistisch nicht erfasst. 7. Wie verteilten sich die erwerbsfähigen SGB-II- Bezieher_innen in den Jahren seit 2009 in den Berliner Jobcentern auf die verschiedenen „Profillagen“ aufgeschlüsselt nach: a. Geschlecht, b. Altersklassen (unter 25 Jahre, 25 bis 50 Jahre und über 50 Jahre), c. deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit, d. erlangter Berufsausbildung (ohne anerkannte Be- rufsausbildung, mit betrieblicher/ schulischer Be- rufsausbildung und mit akademischem Abschluss) (bitte nach Jobcentern, Jahren und Jahresdurch- schnittswerten aufschlüsseln)? Zu 7. a.-d.: Diese Merkmale werden statistisch nicht erhoben. 8. An der Beantwortung welcher Fragen dieser Klei- nen Anfrage waren welche Senatsverwaltungen mit wel- chen Referaten/ Abteilungen und welche weiteren Stellen jeweils beteiligt? Zu 8.: Bei der Beantwortung aller Fragen war die Re- gionaldirektion Berlin-Brandenburg und das Referat II C der Abteilung Arbeit und Berufliche Bildung der Senats- verwaltung für Arbeit, Integration und Frauen beteiligt. Berlin, den 31. Juli 2013 In Vertretung Barbara L o t h _______________________ Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Aug. 2013)