Drucksache 17 / 12 424 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 09. Juli 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juli 2013) und Antwort Wirtschaftlicher Schaden durch steigendes Grundwasser Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die nachstehend genannten Unternehmen um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie wurden der Beantwortung zugrunde gelegt. 1. Wie stellt sich die gegenwärtige Situation an Schäden durch steigendes Grundwasser an Infrastrukturein- richtungen, wie z.B. Brücken, Tunneln, Kabelkanälen, Rohren etc., die sich im Besitz des Landes Berlin bzw. der Bezirke befinden, dar, bitte unterteilt nach Bezirken und Land? Zu 1: Schäden an Infrastruktureinrichtungen wie z.B. Brücken und Tunneln durch steigendes Grundwasser sind dem Senat nicht bekannt. 2. Inwieweit sind Schäden durch steigendes Grundwasser bzw. Schichtenwasser an Gebäuden und Infra- struktureinrichtungen, der mehrheitlich im Landesbesitz befindlichen Unternehmen bekannt, insbes. bei der BSR, den BBB, der BVG, den BWB? (Bitte um Angaben nach Unternehmen und betroffener Infrastruktureinrichtungen sowie - wenn vorliegend - einer Kostenschätzung zur Beseitigung der vorhandenen Schäden? Zu 2.: Vernässungsschäden durch steigendes Schich- ten- oder Grundwasser an Gebäuden und Anlagen der Berliner Wasserbetriebe (BWB) sowie Berliner Bäder- Betriebe (BBB) sind den Unternehmen derzeit nicht be- kannt. Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) teilten auf Nachfrage mit, dass keine zusätzlichen Schäden aufge- treten seien. Die bisherigen Mängel seien auf die dama- lige Bauausführung zurückzuführen. Eine pauschale Bewertung der finanziellen Auswir- kungen durch die BVG sei nicht möglich, da der zu er- wartende Grundwasserspiegelanstieg nicht proportional zu möglichen bzw. schon eingetretenen Schäden und deren finanziellen Aufwendungen an deren Infrastruktur- anlagen stehe. Es gebe eine Vielzahl von Stellen, bei denen Feuchtigkeit in U-Bahn-Anlagen eindringt. Für die Beseitigung solcher Schäden habe die BVG jährlich 250.000 € eingeplant. An BVG-Gebäuden hingegen seien bislang keine Vernässungsschäden durch steigendes Grundwasser festgestellt worden. 3. Gibt es einen Erkenntnisstand über Schäden an unterirdischen Infrastruktureinrichtungen der Leitungsbe- triebe, z.B. Strom, Gas, Telefon etc., ggf. sind bei den jeweiligen Betrieben Steigerungen bei den finanziellen Aufwendungen zur Beseitigung der Schäden und Instand- haltung der Einrichtung festzustellen? Zu 3.: Nein. 4. In welchem Umfang sind in Berlin privatwirtschaftliche Unternehmen, z.B. aus der Wohnungs- wirtschaft, von steigenden Grundwasserständen und/oder Schichtenwasser betroffen? Zu 4.: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt legt nach Senatsbefassung ihren Abschlussbe- richt zum Runden Tisch Grundwasser dem Abgeordne- tenhaus vor. Dieses Gremium tagte im vergangenen Jahr unter Beteiligung von Betroffenen, Interessenvertretun- gen, Vertreterinnen und Vertretern aus den Bezirken und den Parteien, den Berliner Wasserbetrieben sowie Exper- tinnen und Experten aus der Fachbehörde. Der Senats- verwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sind derzeit 1.190 Gebäude mit Kellervernässungen gemeldet, das sind 0,2 % des Gesamtbestandes von ca. 550.000 Gebäu- den in Berlin. Eine Differenzierung zwischen Wohn- und Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 424 2 Geschäftshaus ist nicht erfolgt. Die Betroffenenvertretun- gen gehen von einer hohen Dunkelziffer von „schweigenden “ Betroffenen aus. Nach Auskunft der Industrie und Handelskammer (IHK) Berlin liegen bisher keine ausreichenden Daten für eine umfassende Beschreibung der Betroffenheit von Unternehmen in der Stadt vor. In einer Umfrage aus dem Jahr 2011 der IHK Berlin unter Unternehmen des verar- beitenden Gewerbes haben mehr als 20 Prozent der Ant- wortenden ihre Betroffenheit bestätigt. Die den Kammern und Verbänden vorliegenden Daten basieren auf einzel- nen Meldungen von oder Umfragen unter Berliner Unter- nehmen und können kein repräsentatives Bild der be- troffenen Wirtschaft in Berlin zeichnen. Berlin, den 31. Juli 2013 In Vertretung Guido B e e r m a n n ...................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. August 2013)