Drucksache 17 / 12 432 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 12. Juli 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juli 2013) und Antwort „Berliner Joboffensive“ (IX): Vermittlungsarbeit, Druck und Anreize Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die die Se- natsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen nicht aus eigener Kenntnis beantworten kann. Sie hat daher die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RD BB) der Bun- desagentur für Arbeit um Stellungnahme gebeten, welche der Beantwortung der Fragen zugrunde liegt. 1. Entsprach die Definition von „Integrationen“, wie sie im „Fachkonzept zur Umsetzung der Berliner JobOffensive 2012/2013 im Jobcenter Berlin Mitte“ (S. 2) getätigt wurde, der berlinweiten und projektbezogenen Definition von „Integrationen“ im Rahmen der „Berliner Joboffensive“? a. Wenn ja, wie lautet diese im Originalwortlaut und wo wurde diese definiert? b. Wenn ja, inwiefern weicht diese Definition von der allgemeingebräuchlichen Definition von „Integrationen “ im Rahmen der SGB-II-Statistik der Bundesagentur für Arbeit ab? c. Wenn ja, wurde diese Definition im Laufe der Pro- jektlaufzeit verändert? Wenn ja, inwiefern? Zu 1.: Die Definition des Begriffs „Integration“ ist bundeseinheitlich in § 5 der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a SGB II geregelt (siehe auch: http://www.gesetze-im- internet.de/bundesrecht/sgb2_48afkv/gesamt.pdf). Als Integration im Sinne dieser Kennzahl gilt, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte in einem Monat eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, eine voll qualifizierende berufliche Ausbildung oder eine selbstän- dige Tätigkeit aufgenommen haben. Als Integrationen gelten auch solche, die mit Beschäftigung begleitenden Leistungen im Sinne des § 2 Absatz 2 Nummer 2 der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Verordnung zu § 48a SGB II) gefördert werden. Die Aufnahme einer öffentlich geförderten Beschäftigung im Sinne des § 2 Absatz 2 Nummer 3 der Verordnung zu § 48a ist keine Integration. Für jeden Bezugsmonat wird für eine er- werbsfähige Leistungsberechtigte bzw. einen erwerbsfä- higen Leistungsberechtigten nur eine Integration gezählt. Eine abweichende Begriffsbestimmung oder Ausle- gung ist demnach in keinem Jobcenter möglich. Eine Veränderung der Definition während der Projektlaufzeit ist nicht erfolgt. Des Weiteren wird auf die Beantwortung zu Nr. 3. b) der Kleinen Anfrage 17/10420 vom 19. Juni 2012 sowie auf die Beantwortung zu Nr. 1.-4. der Kleinen Anfrage 17/11218 vom 17. Dezember 2012 verwiesen. 2. Wie viele und welche Vereinbarungen zur Umset- zung der Berliner Joboffensive (BJO), zum gemeinsamen Arbeitgeberservice (AG-S) etc. mit welchem Inhalt (Zie- le, Maßnahmen, Zielnachhaltung und Besprechungs- formate) sind zwischen den Geschäftsführungen der Ber- liner Jobcenter und den zuständigen Agenturen für Arbeit im Zusammenhang mit dem Projekt „Berliner Joboffensive “ in den Jahren 2011, 2012 und 2013 abgeschlossen worden (bitte nach Jobcenter, Jahr, Datum, Vereinbarung und Inhalt aufschlüsseln sowie die Mustervereinbarungen im Originalwortlaut beifügen)? Zu 2.: Der Abschluss von speziellen Vereinbarungen zur Umsetzung der „Berliner Joboffensive“ zwischen den Jobcentern und den Agenturen für Arbeit war seitens der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg nicht vorgesehen. Die Organisation obliegt den Jobcentern selbst und wird durch die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg nicht vorgeschrieben bzw. nachgehalten. Insoweit existiert hierzu auch keine Mustervereinbarung. In diesem Kontext wird ebenfalls auf die Beantwor- tung zu Nr. 6 der Kleinen Anfrage 17/10420 vom 19. Juni 2012 verwiesen. 3. Was beinhaltet das Strategie- und Steuerungskon- zept der RD BB 2011 für Berlin und Brandenburg vom November 2010 (bitte im Originalwortlaut beifügen)? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 432 2 Zu 3.: Eine Konzeption mit dieser namentlichen Be- zeichnung konnte innerhalb der Regionaldirektion Berlin- Brandenburg nicht lokalisiert werden. 4. Wie viele (zusätzliche) Integrationen im Rahmen der „Berliner Joboffensive“ sind zwischen den Berliner Jobcentern und den zuständigen Agenturen für Arbeit für die Jahre 2011, 2012 und 2013 jeweils vereinbart worden und wie viele haben sie tatsächlich erreicht (bitte Soll-Ist- Vergleich nach Jahr und Jobcenter aufschlüsseln)? 5. Wie viele Zielvereinbarungen wurden mit welchen Führungsebenen (Geschäftsführer_innen, Bereichsleite- r_innen, BJO-Teamleiter_innen, BJO-Projektverantwort- liche) zur Umsetzung der „Berliner Joboffensive“ in den einzelnen Berliner Jobcentern abgeschlossen (bitte nach Führungsebene und Jobcenter aufschlüsseln sowie Mus- terzielvereinbarungen im Originalwortlaut beifügen/ver- linken)? 6. Zu welchen Parametern wurden intern Zielverein- barungen mit den jeweiligen Führungsebenen zur Umset- zung der „Berliner Joboffensive“ abgeschlossen (bitte nach Führungsebene und Parameter aufschlüsseln)? 7. Wie viele zusätzliche Integrationen sind mit den Teamleitungen für die einzelnen BJO-Teams in den je- weiligen Berliner Jobcentern in den Jahren 2011, 2012 und 2013 vereinbart worden (bitte nach Jobcenter und BJO-Team aufschlüsseln darstellen)? 8. Wie hoch waren die Summen der leistungsbezoge- nen Prämien für die Bereichsleiter_innen, Teamleitun-gen der BJO-Projektteams etc., welche in den Jahren 2011, 2012 und 2013 ausgezahlt wurden (bitte Summen nach Jobcenter, Jahr und Führungsebene aufschlüsseln)? 9. Mit welchen Mitteln haben die Führungskräfte den Druck zur Zielerreichung an die Arbeitsvermittler_innen in den BJO-Projektteams weitergegeben? Zu 4.-9.: Zum Abschluss von Zielvereinbarungen mit den Jobcentern wird auf die Beantwortung zu Nr. 2 der Kleinen Anfrage 17/10823 vom 20. September 2012 verwiesen. Insgesamt wurden innerhalb der Projektlauf- zeit der „Berliner Joboffensive“ 21.801 zusätzliche Integrationen erzielt. Hinsichtlich der Jahresergebnisse wird auf die Beantwortung zur Kleinen Anfrage 17/11554 vom 12.02.2013 verwiesen. 10. Wie viele kalkulatorische Integrationen waren pro Integrationsfachkraft eines BJO-Teams pro Monat in den Jahren 2011, 2012 und 2013 nötig, um das Ziel der „Berliner Joboffensive“ von 20.000 (zusätzlichen) Integrationen zu erreichen (bitte nach Jahr und Jobcenter auf- schlüsseln)? Zu 10.: Bei der Berechnung der benötigten zusätzli- chen Integrationen je Integrationsfachkraft wurden die tatsächlich durchschnittlich vorhandenen Integrations- fachkräfte der jeweiligen Jahre berücksichtigt. In 2013 wurde als Sollwert für die zusätzlichen Integ- rationen nur noch die Differenz aus den bis Dezember 2012 erreichten tatsächlichen zusätzlichen Integrationen (17.511) und den mit dem Projekt erwarteten 20.000 zusätzlichen Integrationen berücksichtigt. 11. Wie viele Integrationen pro Monat sowie insge- samt hat jedes BJO-Team durchschnittlich im Laufe der Jahre 2011, 2012, 2013 erzielt (bitte nach Jahr und Job- center aufschlüsseln)? 12. Wie viele Integrationen pro Monat sowie insge- samt hat jede Arbeitsvermittler_in eines BJO-Teams durchschnittlich im Laufe der Jahre 2011, 2012, 2013 erzielt (bitte nach Jahr und Jobcenter aufschlüsseln)? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 432 3 Zu 11. und 12.: Bei der Berechnung der Integrationen je Integrationsfachkraft wurden die tatsächlich durch- schnittlich vorhandenen Integrationsfachkräfte der jewei- ligen Jahre berücksichtigt. Eine Aufschlüsselung auf einzelne Jobcenter und Teams erfolgt hier nicht, da die „Berliner Joboffensive“ als Gesamt-Berliner Projekt das Ziel hatte, 20.000 zusätzliche Integrationen zu erzielen. 13. Inwiefern wurden im Rahmen der „Berliner Joboffensive “ bei der Unterbreitung von Vermittlungsvorschlägen , Wunsch- und Wahlmöglichkeiten der Leistungsbe- rechtigten und ihre individuelle Arbeitsmarktorientierung berücksichtigt? Zu 13.: Die maßgeblichen Bestimmungen des SGB II ggf. in Verbindung mit dem SGB III, hinsichtlich der Vermittlung von Leistungsberechtigten, wurden jederzeit eingehalten. Im Hinblick auf die Realisierung wird auf die Beant- wortung der Fragen Nrn. 1. b) und c) sowie Nr. 13. der Kleinen Anfrage 17/10420 vom 19. Juni 2012 verwiesen. 14. Wie viele Vermittlungsvorschläge wurden markt- nahen Erwerbslosen im Rahmen der „Berliner Joboffensive “ durch die Arbeitsvermittler_innen in den Jahren 2011, 2012 und 2013 durchschnittlich pro Monat unterbreitet und wie ist der normale Durchschnittswert an unterbreiteten Vermittlungsvorschlägen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte in diesem Zeitraum gewesen (bitte nach Jobcenter und Jahr aufschlüsseln)? Zu 14.: Es wird auf die Beantwortung zu Frage Nr. 12 der Kleinen Anfrage 17/10420 vom 19. Juni 2012 verwie- sen. 15. In welcher Art und Weise haben die einzelnen Ber- liner Jobcenter die „Berliner Joboffensive“ organisatorisch (spezielle BJO-Teams, BJO-Teilteams) mit wie vielen Arbeitsvermittler_innen verstetigt und in den Re- gelbetrieb übernommen (bitte nach Jobcenter aufschlüs- seln)? Zu 15.: Die Grundideen der „Berliner Joboffensive“ wurden in allen Berliner Jobcentern verstetigt. Die Orga- nisation obliegt den Jobcentern im Rahmen der dezentra- len Verantwortung selbst und wird durch die Regionaldi- rektion Berlin-Brandenburg nicht vorgeschrieben bzw. nachgehalten. 16. An der Beantwortung welcher Fragen dieser Klei- nen Anfrage waren welche Senatsverwaltungen mit wel- chen Referaten/Abteilungen und welche weiteren Stellen jeweils beteiligt? Zu 16.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Senat, vertreten durch die federführende Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen. Berlin, den 29. August 2013 In Vertretung Barbara L o t h _______________________ Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Sep. 2013)