Drucksache 17 / 12 450 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Heiko Melzer (CDU) vom 18. Juli 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juli 2013) und Antwort Schmutzwasserkanalisation in West-Staaken – Gebiet um den Zeestower Weg, Ferbitzer Weg, Phöbener Steig, Breddiner Weg Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Wasserbetriebe (BWB) um eine Stel- lungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwor- tung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde der Beantwortung zugrunde gelegt. Frage 1: Wie viele Flurstücke und Wohneinheiten sind in diesem Siedlungsgebiet bisher nicht an die Schmutz- wasserkanalisation angebunden? Antwort zu 1: Es sind ca. 160 Flurstücke (ca. 180 Wohneinheiten) nicht an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossen. Frage 2: Bei wie vielen Flurstücken fehlen die eigen- tumsrechtlichen Voraussetzungen bzw. die Leitungsrechte zur Herstellung der Kanalisation? Antwort zu 2: Es liegen den Berliner Wasserbetrieben (BWB) nunmehr für alle Grundstücke die Zustimmungen für den Leitungsbau vor. Frage 3: Sieht der Senat die Verhältnismäßigkeit ge- wahrt, wenn nur wenige Anrainer das Leitungsrecht ver- weigern mit der Folge, dass für das gesamte Siedlungsge- biet die Schmutzwasserkanalisation nicht erfolgen kann? Antwort zu 3: Nein. Frage 4: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, durch Duldungsverfügung dafür Sorge zu tragen, dass mit der Errichtung eines Schmutzwasserkanals begonnen werden kann? Antwort zu 4: Gemäß § 93 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sollten entsprechende Duldungsverfügungen zum Durchleiten des Abwassers und zum Bau der Schmutz- wasserkanalisation für alle Grundstücke erlassen werden. Im Rahmen der Anhörung zur Duldungsverfügung wur- den letztlich alle Zustimmungen für den Leitungsbau auf den Grundstücken erteilt, so dass der formale abschlie- ßende Erlass einer Duldungsverfügung entbehrlich war. Frage 5: Liegt dem Senat ein Antrag auf Duldungsver- fügung vor und wenn ja, für wie viele Grundstücke und wie ist der Verfahrensstand? Antwort zu 5: Dem Senat lag ein Antrag der BWB für drei Grundstücke vor. Die Anträge haben sich inzwischen durch die Zustimmungen für den Leitungsbau auf den Grundstücken erledigt. Frage 6: Teilt der Senat meine Auffassung, dass eine Kanalisation dieses Siedlungsgebietes im Sinne der An- wohnerschaft und des Gemeinwohls wäre, wie auch im Einklang steht mit Beschlüssen des Abgeordnetenhauses und Zielen des Trinkwasserschutzes? Antwort zu 6: Ja. Berlin, den 08. August 2013 In Vertretung E p h r a i m G o t h e ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Aug. 2013)