Drucksache 17 / 12 453 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Herrmann (GRÜNE) vom 18. Juli 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2013) und Antwort Burschenschaften in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass im Jahr 2006 die Berliner Bur- schenschaft Gothia die Ausstellung "Kleine Deutsche Kunstausstellung" in ihren Räumen beherbergte und falls ja, wie bewertet der Senat diesen Vorgang, insbesondere im Hinblick auf die Aussage des Sprechers des Ver- fassungsschutzes Bayern, wer solche Ausstellungen orga- nisiere, müsse sich fragen lassen, ob er nicht nur in künst- lerischer, sondern auch in politischer Hinsicht den Natio- nalsozialismus für vorbildhaft halte (Berliner Zeitung, 04.05.2013)? Zu 1.: Über eine Ausstellung ohne Außenwirkung, von der unklar ist, ob und ggf. in welchem Umfang sie im Jahr 2006 in Berliner Privaträumen gezeigt wurde, kann der Senat keine Auskunft geben. Das Zitat des Sprechers des Bayerischen Verfassungsschutzes bezieht sich auf eine Ausstellung einer Münchner Burschenschaft aus dem Jahr 2001. Diese kann zuständigkeitshalber nicht vom Senat von Berlin kommentiert werden. Zu der Einschätzung des Senats bezüglich des Vorlie- gens des Verdachts von Anhaltspunkten für extremisti- sche Bestrebungen bei Berliner Burschenschaften wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/11352 vom 13.12.2012 verwiesen. 2. War diese konkrete Ausstellung oder die Berliner Burschenschaft Gothia als Ganzes im Verfassungsschutz- bericht 2006 aufgeführt und wenn nein, weshalb nicht? Zu 2.: Im Berliner Verfassungsschutzbericht wird über Bestrebungen gemäß § 5 Absatz 2 Verfassungsschutzge- setz Berlin (VSG) berichtet. Zu der Einschätzung des Senats bezüglich des Vorliegens des Verdachts von An- haltspunkten für extremistische Bestrebungen bei Berliner Burschenschaften wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/11352 vom 13.12.2012 verwiesen. 3. Welche Kenntnisse hat der Senat über weitere Veranstaltungen (Ausstellungen, Vorträge, Workshops etc.), deren Inhalt oder Referenten mit nationalsozialisti- schem, rechtsextremem, antisemitischem, ausländerfeind- lichem oder völkischem Gedankengut in Verbindung gebracht werden können? Zu 3.: Der Senat berichtet über Veranstaltungen mit nationalsozialistischen oder rechtsextremistischen Inhal- ten in den Verfassungsschutzberichten der Senatsverwal- tung für Inneres und Sport. Zu nicht extremistischen Ver- anstaltungen liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 4. Wurden die unter 3. aufgeführten Veranstaltungen im jeweiligen Jahresbericht des Berliner Verfassungs- schutzes aufgeführt und wenn nein, weshalb nicht? Zu 4.: Siehe Antwort zu Frage 3. 5. Aus welchen Gründen finden die Richtungskämpfe innerhalb der Deutschen Burschenschaft keine Erwäh- nung im Verfassungsschutzbericht 2012, obwohl bei einzelnen Bünden des Dachverbandes Berührungspunkte zum Rechtsextremismus nachweisbar sind und die Berli- ner Gothia Mitglied des Dachverbandes ist (anders: Ver- fassungsschutzbericht Hamburg, S. 166)? Zu 5.: Der Senat von Berlin kann nur Einschätzungen und Erkenntnisse zu in Berlin organisierten bzw. agieren- den extremistischen Gruppen oder Zusammenschlüssen abgeben. Die „Deutsche Burschenschaft“ (DB) ist ein überregionaler burschenschaftlicher Dachverband. Da keine Aktivitäten des DB in Berlin bekannt sind, können Bewertungen oder Informationen zu einer etwaigen rechtsextremistischen Ausrichtung der DB nur durch die zuständigen Bundesbehörden und -ministerien vorge- nommen bzw. abgegeben werden. Der Senat kommentiert Berichte einzelner Landesäm- ter für Verfassungsschutz ohne Berlinbezug nicht. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 453 2 6. Welche Kenntnisse hat der Senat über Aktivitäten der "Gesellschaft für freie Publizistik e.V." sowie über Sektionen der "Europäischen Aktion (EA)" und wie be- wertet sie diese? Zu 6.: In Berlin sind keine Aktivitäten der in Süd- deutschland ansässigen „Gesellschaft für freie Publizistik “ bekannt. Ebenso wurden bislang keine Aktivitäten der ebenfalls nicht in Berlin ansässigen „Europäischen Aktion“ (EA) registriert. Vereinzelt wurde in Berlin Propagandamaterial der EA festgestellt. Die Agitation der EA ist rassistisch und antisemitisch ausgerichtet und verfolgt unter anderem das Ziel, den § 130 Strafgesetzbuch - StGB (Volksverhetzung) und vergleichbare Strafvorschriften in anderen Ländern abzuschaffen. Sollte die EA auch in Berlin Aktivitäten entfalten, werden diese durch koordi- niertes Vorgehen aller zuständigen Berliner Behörden beobachtet und ggf. strafrechtlich verfolgt. 7. Wie bewertet der Senat seine Antwort vom 13.12.2012 (Drs. 17/11352), ihm lägen keine Kenntnisse zu "pennalen Burschenschaften" in Berlin vor, vor dem Hintergrund, dass Staatssekretär a.D. Michael Büge Mit- glied der Berliner Schülerverbindung Iuvenis Gothia war? Zu 7.: Zu pennalen Burschenschaften in Berlin liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 8. In welchen Räumlichkeiten fand die Messe "zwi- schentag" im Oktober 2012 statt und in welchen Räum- lichkeiten wird sie im Oktober 2013 voraussichtlich statt- finden? Zu 8.: Die Messe „zwischentag“ fand am 6. Oktober 2012 im Logenhaus Berlin, Emser Straße 12-13, 10179 Berlin statt. Im Reportmagazin „Klartext“ vom 10. Oktober 2012 wurde die in Rede stehende Veranstaltung the- matisiert. Erkenntnisse über den diesjährigen Veranstal- tungsort der Messe „zwischentag“ liegen dem Senat nicht vor. 9. Welche Aussteller nahmen an ihr teil bzw. werden dieses Jahr voraussichtlich teilnehmen und wie bewertet der Senat diese? Erachtet der Senat sie insbesondere als dem rechtsextremen Spektrum zugehörig? Zu 9.: Über die Teilnahme von Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten an der Messe „zwischentag“ in Berlin liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 10. Welche Möglichkeiten hat der Berliner Senat bzw. die jeweiligen Berliner Behörden einem Mietverhältnis mit den Veranstaltern der Messe "zwischentag" entgegen- zuwirken? Zu 10.: Der Senat beeinflusst die Gestaltung von Mietverhältnissen zwischen privaten oder gewerblichen Vermieterinnen und Vermietern und deren Mieterinnen und Mietern nicht. Wenn extremistische Vereine oder Parteien die Nutzung öffentlicher Räume beantragen, wird von den zuständigen Stellen der Berliner Verwaltung sorgfältig geprüft, ob Versagensgründe gegen die Über- lassung der Räumlichkeiten vorliegen. Berlin, den 02. Oktober 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Okt. 2013)