Drucksache 17 / 12 455 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Thamm (CDU) vom 24. Juli 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juli 2013) und Antwort Rechnet sich die Arbeit der Bußgeldstelle bei der Berliner Polizei? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wenn die Einnahmen aus den von den Ordnungs- kräften erzeugten Anzeigen 1:1 an die Bezirke weiterge- leitet werden – in 2012 = 28.978.007 €, die Kosten für die polizeiliche Bußgeldstelle demgegenüber 22.906.070,69 € betragen; in welchem Ausgabentitel wird im EP 05 die Differenz etatisiert bzw. wer trägt den Aufwand in Höhe von 6.071.936,31 €? Zu 1.: Die Gesamtausgaben der Bußgeldstelle sind vollständig im Haushalt der Polizei etatisiert. Insgesamt wurden 2012 über 70 Millionen € eingenommen. Davon wurden fast 29 Millionen € an die Bezirke abgeführt. 2. Gibt es über die Verteilung der Einnahmen zwi- schen Senat und Bezirke eine entsprechende Vereinba- rung und wie lautet diese ggf.? Zu 2.: Der Senat hat im Zusammenhang mit der Er- richtung der bezirklichen Ordnungsämter im Jahre 2004 - also angesichts des damaligen Aufkommens von Anzei- gen - entschieden, dass die bisher beim Polizeipräsidenten in Berlin angesiedelten Polizeiangestellten im Parkraum- und Verkehrsüberwachungsdienst unter Beibehaltung ihrer Aufgaben und Befugnisse sowie die Einnahmen aus von diesen eingeleiteten Bußgeldverfahren auf die Be- zirke abgeschichtet werden (zu weiteren Einzelheiten siehe hierzu auch Drucksache Nr. 15/2843 des Abgeord- netenhauses von Berlin vom 11. Mai 2004 zum Gesetz über die Errichtung bezirklicher Ordnungsämter). Die Ausgabensteigerung bei der Bußgeldstelle durch die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftungszonen war seinerzeit so nicht vorhersehbar. 3. Wie war die Verteilung der Einnahmen pro Bezirk – bezogen auf die in der Kleinen Anfrage 17/12 051, Frage 5, genannten Beträge? Zu 3.: Die Einnahmen verteilten sich wie folgt auf die Bezirke (alle Beträge in Euro): 2008 2009 2010 2011 2012 Mitte 6.064.402,80 7.666.238,94 7.746.324,18 7.327.658,49 7.499.866,09 Friedrichshain- Kreuzberg 795.075,50 949.022,25 822.806,76 995.101,08 1.030.325,15 Pankow 674.472,89 852.244,78 1.356.718,39 5.447.544,38 5.130.908,05 Charlottenburg- Wilmersdorf 4.274.784,84 4.589.948,68 5.279.267,21 5.701.044,25 5.457.284,65 Spandau 737.118,40 820.251,51 973.698,97 988.227,77 1.103.504,53 Steglitz-Zeh- lendorf 1.630.745,81 1.864.790,65 1.654.187,72 1.682.639,83 2.264.146,99 Tempelhof- Schöneberg 1.398.887,97 1.789.927,91 1.549.036,61 1.662.952,97 1.616.310,80 Neukölln 964.551,54 1.102.380,94 1.228.413,22 1.297.585,78 1.340.172,41 Treptow-Köpe- nick 613.914,73 622.086,76 786.998,88 830.311,52 947.645,56 Marzahn-Hel- lersdorf 350.936,30 452.604,71 477.238,50 552.758,90 488.013,51 Lichtenberg 412.065,53 593.847,23 677.842,54 846.393,54 892.384,56 Reinickendorf 828.772,25 969.110,27 1.042.886,00 1.177.084,34 1.207.444,63 Einnahmen gesamt 18.745.729,00 22.272.455,00 23.595.419,00 28.509.303,00 28.978.007,00 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 455 2 4. Hat der Senat Kenntnis darüber, in welcher Höhe Kosten (Personal-/ Sachkosten bei den Ordnungsämtern) bei den Bezirken bei Erstellen, Bearbeiten und Weiterlei- ten der Anzeigen an die Bußgeldstelle entstehen (ge- schätzte Angaben genügen)? Zu 4.: Die Kosten der Bezirke für die Erstellung von Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Außendienstkräfte der bezirklichen Ordnungsämter wegen Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung belaufen sich auf 16.591.616 €. Dabei haben die Personalkosten den größten Anteil mit insgesamt 13.566.352 € gegenüber den Sachkosten in Höhe von insgesamt 3.025.264 €. Die Sach- und Personalkosten für die weitere Bear- beitung der Ordnungswidrigkeitenanzeigen in den bezirk- lichen Ordnungsämtern (z.B. bei der Fertigung von Stel- lungnahmen zu Widerspruchsverfahren, Wahrnehmung von Gerichtsterminen und Transferfahrten zum Einsatz- ort) werden in den Bezirken nicht separat erfasst, so dass über deren Höhe keine Aussagen gemacht werden kön- nen. Sie fließen anteilig in das Produkt 80374 „Sicherstellung der Ordnung/Sauberkeit im öffentlichen Raum – Präsenzstunden des Allgemeinen Ordnungsdienstes “ mit ein. Wegen eines unverhältnismäßig hohen Verwaltungs- aufwandes wurde darauf verzichtet, den Anteil der eben- falls anfallenden Kosten für die Technik der mobilen Datenerfassungsgeräte (MDE) und die Sicherstellung der Datenübermittlung an die Bußgeldstelle der Polizei im Rahmen des IT-Fachverfahrens BOWI 21 zu ermitteln und den anfallenden Sachkosten hinzuzufügen. Belastbare Schätzwerte liegen für diese Sachkosten nicht vor. Berlin, den 24. September 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Okt. 2013)