Drucksache 17 / 12 464 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE) vom 29. Juli 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juli 2013) und Antwort Stellenabbau bei Vattenfall – was tut der Senat? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Pläne sind dem Senat über einen massiven Stellenabbau bei Vattenfall bekannt, welche konkreten Stellen würden in Berlin betroffen sein? Zu 1.: Dem Senat ist bekannt, was auch öffentlich be- kannt gegeben wurde. Vattenfall hat einen Einstellungs- stopp verhängt. Erkenntnisse über darüber hinausgehende Pläne, insbesondere mit konkreten Auswirkungen auf Berlin, liegen dem Senat nicht vor. Weitere Maßnahmen sind laut Vattenfall aktuell nicht geplant. 2. Hat der Senat umgehend Gespräche mit Vattenfall über eine Stellensicherungsvereinbarung für die Stellen in Berlin aufgenommen, wenn nein, warum nicht? Zu 2.: Aufgrund der Vereinbarung zwischen dem Land Berlin und Vattenfall Europe zur Veräußerung der BEWAG-Anteile vom 06.12.2002 sowie einer Zusage Vattenfalls gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen im Jahr 2006 hatte Vattenfall sicherzustellen, dass am Standort Berlin insgesamt mindestens 4.350 Beschäftigte inkl. Auszubildende bis zum 31.12.2010 tätig sind. Für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2014 hat Vattenfall Europe außerdem verbindlich zugesagt, min- destens 4.000 Mitarbeiter (in Vollzeit, inklusive Auszu- bildende) in Berlin zu beschäftigen (gegenwärtig sind am Standort Berlin etwa 5.300 Beschäftigte tätig). Die Zusa- ge läuft mit dem 31.12.2014 ab. 3. Wird der Senat bei anstehender Vergabe zum Netz- betrieb, zur Stromversorgung und zur künftigen Energie- politik die Standortentscheidung berücksichtigen, wenn ja, in welcher Weise? Zu 3.: Die Entscheidung über die Konzessionsvergabe erfolgt in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren anhand zuvor verbindlich festgelegter und gewichteter Auswahlkriterien. Bei der Festlegung der Auswahlkriterien sind der sachliche Bezug zur Konzessi- on zu wahren und die Ziele nach § 1 Energiewirtschafts- gesetz zu beachten, wonach eine möglichst sichere, preis- günstige, verbraucherfreundliche und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung mit Strom, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht, gewährleistet werden muss. Personal- und Standortkonzepte sind danach zuläs- sige Auswahlkriterien, soweit sie sich auf den Netzbetrieb und die vorgenannten Kriterien beziehen. Berlin, den 19. August 2013 In Vertretung Guido B e e r m a n n …………………………………….. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. August 2013)