Drucksache 17 / 12 468 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 26. Juli 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juli 2013) und Antwort Wer verhandelt mit Air Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Beantwortung beruht teilweise auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: Treffen Medienberichte zu, dass der Ge- schäftsführer der Flughafengesellschaft, Herr Mehdorn, der Air Berlin ein Angebot zur gütlichen Einigung betr. eventueller Schadensersatzansprüche der Fluggesellschaft gemacht hat? Frage 2: Trifft es zu, dass Herr Mehdorn eine Kom- pensation im zweistelligen Millionenbereich angeboten hat und wie sah das Angebot im Einzelnen aus? Frage 3: Liegt das Angebot schriftlich vor und wurde es von Herrn Mehdorn persönlich unterzeichnet? Frage 6: Welche Mitglieder des Aufsichtsrates waren über die Verhandlungen der Flughafengesellschaft bzw. des Geschäftsführers Herrn Mehdorn informiert? Frage 7: Hat der Aufsichtsrat Herrn Mehdorn ermäch- tigt, derartige Angebote zu machen? Frage 8: Welche Absprachen gab es zu Beginn der Tä- tigkeit von Herrn Mehdorn bei der Flughafengesellschaft bzgl. der Zuständigkeit für Verhandlungen mit Air Ber- lin? Frage 10: Sieht der Senat es nicht als problematisch an, wenn der ehemalige Chef von Air Berlin in einer neuen Rolle als Geschäftsführer der Flughafengesellschaft der Air Berlin zweistellige Millionenzahlungen anbietet? Frage 11: Gibt es bei der Flughafengesellschaft Re- geln, die solche Vorgänge, die zumindest den Vorwurf der Vetternwirtschaft nach sich ziehen könnten, aus- schließen? Antwort zu den Fragen 1, 2, 3, 6, 7, 8, 10 und 11: Nach Angaben der Geschäftsführung der FBB hat der Vorsitzende der Geschäftsführung, Herr Mehdorn, zu keinem Zeitpunkt persönlich Verhandlungen mit airberlin über Schadensersatzansprüche geführt. Mit seinem Amts- antritt bei der FBB habe Herr Mehdorn klargestellt, dass er persönlich keine Verhandlungen mit airberlin über deren Schadensersatzklage führen werde. Deshalb habe Herr Mehdorn ein Verhandlungsteam zusammengestellt, welches ohne Einflussnahme von ihm einen Vorschlag erarbeitet habe, um die verschiedenen Verfahren zu berei- nigen. Nach mehreren Verhandlungsrunden sei dabei Anfang Mai 2013 ein außergerichtlicher Kompromissvor- schlag entstanden, der den Streit in den verschiedenen Verfahren beilegen sollte. Auf Nachfrage von airberlin habe Herr Mehdorn diesen Vorschlag noch einmal schrift- lich bestätigt. Dieser Vorschlag entspreche ohne Ände- rungen dem Vorschlag des Verhandlungsteams. Er habe parallel den Aufsichtsratsvorsitzenden über dieses Vorge- hen informiert. Im Übrigen liegt die Abwehr und Verfol- gung von Schadensersatzansprüchen in der operativen Kernverantwortlichkeit der Geschäftsführung, die den Geschäftsführern bei der Vertretung der FBB zwingend obliegt (§ 35 Abs. 1 GmbHG). Frage 4: Wie hat Air Berlin reagiert? Antwort zu Frage 4: Siehe Antwort zu Frage 5. Frage 5: Ist die Einigung zustande gekommen? Antwort zu Frage 5: Nein. Frage 9: Sehen der Berliner Senat oder der Aufsichts- rat eine Notwendigkeit, mit Air Berlin Gespräche über Schadensersatzzahlungen zu führen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 468 2 Frage 12: Welches Aufsichtsratsmitglied befasst sich speziell mit der Frage der Schadenersatzzahlungen an Unternehmen, die durch das Scheitern der Eröffnung von BER Nachteile erlitten haben? Antwort zu den Fragen 9 und 12: Die Verfolgung oder Verhandlung von Schadensersatzansprüchen sowie damit verbundene Einschätzungen liegen in der Verantwortung der operativen Geschäftsführung. Frage 13: Welches Mitglied der Geschäftsführung der Flughafengesellschaft ist zuständig für Gespräche bzw. Verhandlungen mit Unternehmen, die durch das Scheitern der Eröffnung von BER Nachteile erlitten haben? Antwort zu Frage 13: Die Geschäftsführerin Finanzen ist dafür zuständig. Frage 14: Haben andere Unternehmen, die durch das Scheitern der Eröffnung von BER Nachteile erlitten ha- ben, ebenfalls finanzielle Angebote zwecks einer gütli- chen Einigung erhalten? Falls ja – welche Unternehmen und in welcher Höhe? Antwort zu Frage 14: Die FBB führt mit diversen Un- ternehmen Gespräche über einvernehmliche Lösungen. Berlin, den 5. August 2013 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Aug. 2013)