Drucksache 17 / 12 470 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 26. Juli 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juli 2013) und Antwort Wer bekämpft Leerstand bei WBS-Wohnungen? (Leider Nachfrage erforderlich) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Seit wann stehen die unten genannten Woh- nungen leer, seit wann ist der Leerstand dem Bezirksamt und/oder der IBB und/oder dem Senat bekannt? Gelfertstraße 5: 1. Etage Gelfertstraße 5: Erdgeschoss Gelfertstraße 7: Erdgeschoss Am Schülerheim 21: 1. Etage Am Schülerheim 25: 1. Etage Frage 2: Ist für den Leerstand der vorgenannten Woh- nungen eine Genehmigung erteilt worden? Frage 3: Wann wurde zuletzt eine Prüfung durch den Bezirk und/oder die IBB hinsichtlich der ordnungsgemä- ßen Vermietung bzw. des Leerstandes der vorgenannten Wohnungen durchgeführt? Antwort zu 1., 2 und 3.: Nach aktueller Mitteilung des für die Verfolgung von Leerstand zuständigen Bezirkes Steglitz-Zehlendorf vom 31. Juli 2013 ist, unter Herbei- ziehung der Angaben des Wohnungskatasters, die Woh- nung in der Gelfertstraße 5, 1. Etage, seit dem 1. März 2013 vermietet. Die Wohnung in der Gelfertstraße 5, Erdgeschoss, soll zum 1. September 2013 frei werden, die Wohnung Gelfertstraße 7, Erdgeschoss, sogar erst zum 1. Januar 2014. Die Wohnung Schülerheim 21, 1. Etage, ist zum 1. Juli 2013 wieder vermietet worden. Zur Woh- nung Schülerheim 25, 1. Etage, liegt keine Freianzeige vor, die Wohnung gilt somit als weiterhin vermietet. Da- mit ist aktenkundig auch weiterhin kein Leerstand zu den angegebenen Wohnungen gegeben noch seitens des zu- ständigen Bezirkes Steglitz-Zehlendorf als verfolgungsre- levant anzunehmen. Es wird in diesem Zusammenhang auf die Feststellungen des Senats in Antwort vom 27. Juni 2013 auf die - in gleicher Sache erfolgte - Kleine Anfrage 17/12302 vom 20. Juni 2013 verwiesen. Erläuternd weist der Senat darauf hin, dass Sozial- mietwohnungen, wie auch andere Wohnungen, tatsächlich leer stehen können und objektiv nicht bewohnt sind, der Mietvertrag allerdings noch wirksam ist. Rechtlich frei ist eine Wohnung nach Beendigung des Mietvertrages bzw. der zu beachtenden Kündigungsfristen (vgl. § 573c BGB). Berlin, den 06. August 2013 In Vertretung E p h r a i m G o t h e ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Aug. 2013)