Drucksache 17 / 12 471 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 29. Juli 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Juli 2013) und Antwort Vertragliche Verpflichtungen der DB Regio auf der Strecke Nauen-Berlin- Schönefeld/Senftenberg (RB 14) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche vertraglichen Vereinbarungen wur- den für die Bestellung der Verkehrsleistung auf der Regi- onalbahnlinie RB 14 (Nauen-Berlin-Schönefeld/Senften- berg), die durch die DB Regio bedient wird, getroffen? Antwort zu 1.: Mit der DB Regio AG wurde ein Ver- kehrsvertrag geschlossen, der insbesondere Verkehrsum- fang, Angebotsqualität und Vergütung regelt. Der Ver- kehrsumfang orientierte sich am Status quo, die Ange- botsqualität am Qualitätsleitfaden der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB) (siehe Antwort zur Frage 4). Frage 2: Welche Angaben sind durch die DB Regio in der 30. Kalenderwoche 2013 zur Erfüllung bzw. Nichter- füllung des Vertrages gegenüber dem Verkehrsverbund Berlin Brandenburg (VBB) oder dem Land auf der o.g. Strecke gemacht worden? Antwort zu 2.: Im Statusbericht, der von der DB Re- gio AG am 15. August 2013 übermittelt wurde, wurden für die Linie RB14 in der Kalenderwoche (KW) 30 (22.07.-28.07.2013) unter anderem folgende Abweichun- gen von den bestellten Leistungen gemeldet: Ausfälle: Auf der RB14 wurden insgesamt 26 Ausfäl- le (440,825 Zugkm) gemeldet. Sechs Ausfälle (23,24 Zugkm) wurden durch planmäßige Bauarbeiten verur- sacht, die restlichen 20 Ausfälle waren operativ. Pünktlichkeit: An sechs vertraglich vereinbarten Messpunkten (Senftenberg, Lübbenau, Berlin – Flughafen Schönefeld, Berlin Hauptbahnhof, Berlin-Spandau, Nau- en) wurden für die Linie RB14 insgesamt 1695 Fahrten registriert. 727 Fahrten wurden mit einer verspäteten Ankunft von insgesamt 3.446 Minuten gemessen. (Der angegebene Wert enthält alle Verspätungen unabhängig vom Pünktlichkeitsschwellenwert.) Fahrzeugeinsatz/Kapazität: Es verkehrten auf der Li- nie RB14 535 Fahrten mit 46.081,64 Zugkm. 47 Fahrten davon wurden mit Doppelstockwagen anstelle der ver- traglich vereinbarten Talent 2-Triebfahrzeuge erbracht. Das Sitzplatzangebot wurde durch diese Änderungen erweitert, so dass dennoch in allen Fällen die vertraglich vereinbarte Anzahl von Sitzplätzen erfüllt oder übertrof- fen wurde. Servicepersonal: In der KW30 waren 273,319 Zugkm nicht mit Servicepersonal besetzt. Diese verteilten sich auf verschiedene Abschnitte von insgesamt drei Fahrten. Darüber hinaus wurden Qualitätsnachweise zur Er- reichbarkeit der Sicherheitszentrale, Bearbeitung von Kundenanliegen, Vertriebseinrichtungen, Schäden an den Fahrzeugen, Graffiti, Reinigung der Fahrzeuge und Fahr- gastinformationen erbracht. Frage 3: Ist der Einsatz von klimatisierten Fahrzeugen vertraglich vereinbart und inwieweit wird die Einhaltung des Einsatzes von Fahrzeugen mit dieser Technik über- prüft? Antwort zu 3.: Für die Erbringung der Verkehrsleis- tungen im „Netz Stadtbahn 1“, zu dem auch die Linie RB14 gehört, ist der Einsatz von klimatisierten Fahrzeu- gen vereinbart. Das Verkehrsunternehmen ist verpflichtet, die Unter- schreitung der vereinbarten Klimatisierung in den monat- lichen Statusberichten zu melden. Darüber hinaus prüfen VBB-Mitarbeiterinnen und VBB-Mitarbeiter stichproben- artig die Funktionstüchtigkeit der Klimaanlagen während regelmäßiger Qualitätskontrollfahrten. Frage 4: Welche Qualitätsstandards im Hinblick auf z.B. Pünktlichkeit, Wagenkapazität usw. wurden vertrag- lich vereinbart und welche Regressansprüche haben der Auftraggeber bzw. die Bahnkunden geltend machen kön- nen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 471 2 Antwort zu 4.: In der Arbeitsgruppe „Qualität“ wurde 2004 ein Qualitätsleitfaden erarbeitet, der regelmäßig entsprechend den sich ändernden Rahmenbedingungen weiterentwickelt und angepasst wird. Die darin erarbeite- ten Qualitätsstandards gehen u.a. als Grundlage für die Liefernachweise in die Verkehrsverträge ein. Folgende Kriterien sind dabei qualitätsrelevant: Ausfälle, Pünkt- lichkeit, zur Verfügung stehende Sitzplatzkilometer, Er- reichbarkeit der Sicherheitszentrale, Bearbeitung von Kundinnenanliegen und Kundenanliegen, Vertriebsanga- ben, Schäden an den Fahrzeugen, Graffiti, Reinigung der Fahrzeuge und Fahrgastinformationen. Aufgrund der Vielzahl von Kriterien wird an dieser Stelle eine Auswahl der wichtigsten näher erläutert: Qualitätsmerkmal Leistungsabweichung Kennziffer Ausfälle Abweichung von der Sollleistung Nicht erbrachte Leistungen werden nicht vergütet, Umleitungen und Schienenersatzverkehr kompen- siert. Pünktlichkeit Unterschreitung des Pünktlich- keitsgrades 3 Maluspunkte je Verspätungsmi- nute Sitzplatzkilometer Nicht ausreichendes Sitzplatzange- bot in Abhängigkeit von der Be- stellung 0,02 Maluspunkte je Platzkilometer Servicepersonal Abweichung von der vereinbarten Begleitquote 1,5 Maluspunkte je nicht besetztem Zugkm Der Aufgabenträger kürzt bei Schlechtleistungen die Vergütung im Rahmen der Maluszahlungen, die vom Vergütungsanspruch für die DB Regio AG abzogen wer- den; Nichtleistungen (Ausfälle) werden nicht vergütet. Für die Fahrgäste gelten für einen Rückgriff auf die DB Regio AG die gesetzlichen Regelungen der Fahrgast- rechteverordnung VO 1371/2007 (EG) sowie der VBB- Tarif, der ebenfalls die Fahrgastrechte regelt, die insbe- sondere den Verspätungsfall betreffen. Frage 5: Wie hoch waren im Jahr 2012 die Maluszah- lungen der Deutschen Bahn AG gegenüber dem Auftrag- geber, den Ländern Berlin und Brandenburg aufgrund von schlechter oder nicht erbrachter Verkehrsleistung? Antwort zu 5: Minderleistungen; Mehrleistungen und Malus stellen sich für das Jahr 2012 wie folgt dar (vorläu- fige Daten): (Die Zahlen beinhalten die Verträge Großer Vertrag, Großer Vertrag (Folgevertrag), Stadtbahn 1, und Cottbus- Leipzig.) Minderleistungen Mehrleistungen Malus Brandenburg 3.060.225,12 € 578.154,99 € 5.146.381,71 € Berlin 1.226.106,92 € 103.822,48 € 1.369.000,00 € Summe 4.286.332,04 € 681.977,47 € 6.515.381,71 € Frage 6: Warum werden die Verträge mit den Anbie- tern im Regionalverkehr nicht im Internet veröffentlicht? Antwort zu 6.: Die Verkehrsverträge enthalten Be- triebs- und Geschäftsgeheimnisse. Eine Veröffentlichung der Verkehrsverträge ist daher nicht vorgesehen. Eine Veröffentlichungspflicht besteht derzeit nicht. Eine voll- ständige Veröffentlichung wäre zudem rechtlich unzuläs- sig, soweit sie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen umfasst. Eine Veröffentlichung bedarf auch der Zustimmung der anderen beteiligten Vertragspartner, in diesem Fall des Landes Brandenburg. Frage 7: Warum werden die Verkehre der DB Regio und auch die anderer Anbieter im VBB nicht durch ein Register erfasst? Antwort zu 7.: Eine Erfassung in einem Register setzt voraus, dass eine neutrale Stelle existiert, die solche Da- ten erfasst und veröffentlicht. Das ist momentan nicht der Fall. Die Aufgabenträger und die VBB GmbH berichten in Publikationen und Pressemitteilungen über durchge- führte Ausschreibungen. Die Termine und das Leistungs- volumen der aktuellen und der vor Veröffentlichung ste- henden Ausschreibungen im Regionalverkehr werden bundesweit auch bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger des SPNV (BAG-SPNV) in einem Vergabekalender auf der Internetseite der BAG-SPNV zur Verfügung gestellt. Frage 8: Welche Standards wurden innerhalb des VBB bzgl. der Fahrgastinformation im Wageninnenraum (digitale Anzeigen) vereinbart und wie wird die Einhal- tung der vorgegebenen Standards überprüft? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 471 3 Antwort zu 8.: Das VBB-Fahrgastinformations-Hand- buch enthält alle erforderlichen Richtlinien zur Fahrgast- information und wird in Form einer Anlage Grundlage eines jeden Verkehrsvertrages. Es gilt jeweils in der aktu- ellen Fassung. Zur Fahrgastinformation im Fahrzeug gehören:  digitale Anzeigen: Linienbezeichnung, Angabe der nächsten Station und des Fahrtziels und - soweit bereitgestellt - Echtzeitanschlussmöglichkeiten al- ler abbringenden Verkehrsmittel,  statische optische Fahrgastinformation: Netzspinne (Regionalverkehr), Piktogramme für Rollstüh- le/Kinderwagen und Schwerbehindertensitzplätze,  akustische Fahrgastinformation zur Ankündigung der Halte mit Umsteigeangaben und ggf. der er- reichten Anschlüsse, Hinweise auf evtl. Bedarfs- halte und Ausstiegseiten inkl. Ausstiegshindernis- se, Informationen über ausgewählte Anschlüsse sowie Fahrplanabweichungen und daher empfoh- lene alternative Fahrtmöglichkeiten sowie rechtzei- tige Ansage der Ausstiegsseite,  gedruckte Informationen zum gültigen Fahrplan mindestens der benutzten Linie sowie über An- schlussmöglichkeiten entlang der benutzten Linie (z. B. durch Informationsmaterial zur Mitnahme), zu den Tarifen und speziellen Angeboten. Die Verkehrsunternehmen melden in ihren monatli- chen Statusberichten Abweichungen von den vereinbarten Standards. Darüber hinaus werden diese im Rahmen von Stichproben durch VBB-Mitarbeiterinnen und VBB-Mit- arbeiter kontrolliert. Berlin, den 17. September 2013 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Sep. 2013)