Drucksache 17 / 12 472 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 29. Juli 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Juli 2013) und Antwort Wie ist der aktuelle Stand zum Ausbau des Angebots an Studentenwohnheimen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie weit sind die Bemühungen des Bündnis- ses des Senats und der landeseigenen Wohnungsbauge- sellschaften durch den Ankauf und Neubau von ca. 300.000 Wohnungen u.a. die Stärkung des Studentischen Wohnens zu erreichen? Antwort zu 1: Bisher haben die städtischen Woh- nungsbaugesellschaften keinen Bestandsankauf bzw. Neubau unmittelbar mit dieser Intention getätigt. Eine Vermietung an Studierende ist unter Berücksich- tigung der Bündnisprämissen (Mietreduzierungen) sowohl in den angekauften Beständen als auch in den künftigen Neubauvorhaben prinzipiell möglich. Allerdings bewirt- schaften die Gesellschaften oftmals keine Bestände an Standorten, die von Studierenden bevorzugt nachgefragt werden. Die DEGEWO, GESOBAU, GEWOBAG und die Stadt und Land halten im Internet speziell auf Studierende zugeschnittene Angebote bereit. Frage 2: Sind hier schon Neubauten (Beginn) bzw. Ankäufe begonnen worden? Antwort zu 2: Die von den städtischen Wohnungsbau- gesellschaften angekauften Objekte werden kontinuierlich im Integrationsprozess auf entsprechende Eignung geprüft und kurzfristig in das studentische Angebot eingebunden. Neubauten mit dem Ziel einer Wohnraumbereitstellung für Studierende sind noch nicht begonnen. Frage 3: Gibt es bereits ein Ergebnis der Prüfung ob zur Verfahrensvereinfachung ein gültiger BaföG-Be- scheid den Wohnungsberechtigungsschein ersetzen kann und wenn welches genau? Frage 4: Welche Bedenken/Probleme gibt es dabei? Antwort zu 3 und 4: Im Rahmen des Mietenbündnis- ses führen die städtischen Wohnungsbaugesellschaften in der Regel Wohnberechtigungsschein-Eigenprüfungen durch. Die BAföG-Bescheide werden im Rahmen dieser Prüfung berücksichtigt, da sie Teil der Einkommensun- terlagen sind. Sie ersetzen den Wohnberechtigungsschein allerdings nicht. Frage 5: Wie weit sind die Vorbereitungen für die gemeinsame Marketingaktion zum Wintersemester 2013/2014 des Studentenwerk Berlin mit den 6 landesei- genen Wohnungsbaugesellschaften? Antwort zu 5: Den städtischen Wohnungsbaugesell- schaften wurde ein Konzept für eine gemeinsame Marke- tingaktion mit dem Studentenwerk Berlin für das Winter- semester 2013/2014 übermittelt, welches aktuell noch in der Diskussion ist. Davon unabhängig bieten einzelne Gesellschaften be- sondere Aktionen für Studierende an, wie etwa die DE- GEWO „Zwei Semester, halbe Miete“ oder die Stadt und Land „Studiwohnen an der U5“. Die im Bestand der städtischen Wohnungsbaugesell- schaften befindlichen Mietwohnobjekte entsprechen häu- fig nicht den vom Studentenwerk Berlin für studentisches Wohnen vorgesehenen Anforderungen. Wohnungen und Wohnheime werden zudem bevorzugt in zentraler Stadt- lage (innerhalb und knapp außerhalb des S-Bahn-Rings) nachgefragt, während die Nachfrage nach Wohnstandorten in den äußeren Stadtbezirken (in denen größere Kontingente an vermietbaren Wohnungen bestehen) für studentisches Wohnen eher gering einge- schätzt wird. Erschwerend kommt hinzu, dass die städtischen Woh- nungsbaugesellschaften die vorrangige Aufgabe der Ver- sorgung weiter Teile der Bevölkerung mit geeignetem Wohnraum zu erfüllen haben und die studentische befris- tete Wohnraumversorgung nicht zu den vorrangigen sat- zungsgemäßen Zielvorgaben zu zählen ist. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 472 2 Frage 6: Wurden weitere sonstige Wohnungsunter- nehmen an der Marketingaktion beteiligt und mit wel- chem Ergebnis bzw. wenn nicht, weshalb nicht? Antwort zu 6: Eine Abstimmung zu der Beteiligung weiterer Wohnungsunternehmen an einem gemeinsamen Marketingkonzept der sechs städtischen Wohnungsbauge- sellschaften ist noch nicht erfolgt. Auch dies soll Be- standteil der weiteren Abstimmungen zwischen den städ- tischen Wohnungsbaugesellschaften und dem Verband Berlin-Brandenburgische Wohnungsunternehmen eV (BBU) werden. Frage 7: Seit Januar 2013 soll durch die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften eine Neuvermietung an Studierende statistisch erfasst werden, gibt es hierzu be- reits erste nennenswerte Erfassungen? Antwort zu 7: Die Angaben der Gesellschaften sind unterschiedlich. Vermietet wurden: DEGEWO: 335 Wohnungen an Studierende und Azubis in 2013 GESOBAU: 20 Wohnungen an Studierende seit September 2012 GEWOBAG: derzeit noch keine verwertbaren Angaben HOWOGE: 200 Wohnungen an Studierende und Azubis seit 2013 Stadt und Land: 24 Wohnungen an Studierende seit 2013 WBM : 9 Wohnungen an Studierende seit 2013 Frage 8: Hat das Studentenwerk Berlin und die lan- deseigenen Wohnungsunternehmen bereits Modelle zur gemeinsamen Projektentwicklung erarbeitet bzw. gibt es hierbei bereits erste Ansätze oder Kooperationsvereinba- rungen? Antwort zu 8: In Gesprächen mit dem Studentenwerk wurden von einzelnen Gesellschaften erste Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit dem Studentenwerk Berlin erör- tert. Konkrete Kooperationsvereinbarungen wurden bisher von den Gesellschaften aber noch nicht abgeschlossen. Frage 9: Gibt es bereits Ergebnisse bzgl. der Prüfung des Senats und des Studentenwerks Berlin weiterer Alter- nativen zur Gewinnung von Wohnplätzen zu erhalten? Antwort zu 9: a) Grundstücke des Liegenschaftsfonds Der Liegenschaftsfonds hat dem Studentenwerk eine Liste von möglichen Objekten überreicht, welche vom Studentenwerk auf ihre Geeignetheit für studentisches Wohnen überprüft wurden. Dabei hat sich herausgestellt, dass insgesamt sechs Objekte für eine nähere Überprü- fung in Frage kamen, auf denen insgesamt ca. 540 Wohn- plätze für Studierende errichtet werden könnten. Die Objekte liegen in den Bezirken Wedding, Steglitz-Zeh- lendorf, Neukölln, Weißensee und Reinickendorf. Diese sechs Objekte werden nun vertieft geprüft, d.h. Fachpla- ner ermitteln, wie viel Wohnplätze im jeweiligen Objekt machbar sind, und welche Bau- und Planungsvorgaben zu beachten sind. Hinzu kommt, dass einige der Objekte noch von Dritten genutzt werden, insofern ist zu prüfen, inwieweit die Nutzungsverhältnisse beendet werden kön- nen. b) Grundstücke des Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin Ferner prüft das Studentenwerk ein von der Berliner Immobilien Management (BIM) bewirtschaftetes Objekt in Prenzlauer Berg, bei dem weitere 120 Wohnplätze denkbar sind. c) Grundstücke des Bundes Das Studentenwerk betreibt bereits am Theodor- Heuss-Platz das Internationale Studienzentrum Berlin (ISB) und verhandelt mit der Eigentümerin der Immobi- lie, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA), über eine Bebauung des dortigen Parkplatzes mit ca. 50 Wohnplätzen. d) Sonstige Schließlich wird geprüft, ob das Studentenwerk ein ehemaliges Hochschulgebäude in Lichtenberg überneh- men kann. Der Pachtvertrag des derzeitigen Nutzers läuft zum 30.9.2013 aus. Das Studentenwerk wäre wegen der Lage und der Flächen (möglich sind deutlich über 100 Wohnplätze, allerdings gibt es Denkmalschutzauflagen) sehr an dem Objekt interessiert. Priorität haben bei der Prüfung geeigneter Objekte durch das Studentenwerk vor allem die Objekte, die dort liegen, wo die Versorgung mit Wohnplätzen schlechter ist und bei denen der Bau oder die Instandsetzung von mög- lichst vielen Wohnplätzen möglich ist, da grundsätzlich größere Objekte wirtschaftlicher zu bauen und zu betrei- ben sind. Sollten die Prüfungen positiv verlaufen, wäre ein Baubeginn für Umbauten bereits in 2014 für die ersten Objekte denkbar, ein Baubeginn von Neubauten wegen des längeren Vorlaufs hingegen ab 2015. Frage 10: Hat der Senat auch bei der Gewinnung von neuen Objekten für Studentenwohnungen auch Angebote von Privaten erhalten, berücksichtigt und evtl. für positiv beschieden? Antwort zu 10: Grundsätzlich können auch private Anbieter Liegenschaften des Landes Berlin für studenti- schen Wohnraum erwerben. So bebaut etwa die Studen- tendorf Adlershof GmbH, die je zur Hälfte von der Stu- dentendorf Schlachtensee eG und einem privaten Investor Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 472 3 getragen wird, ein Grundstück in Adlershof, das vom Liegenschaftsfonds erworben wurde. Jedoch können private Anbieter Liegenschaften des Landes nur nach den allgemeinen haushaltsrechtlichen Regelungen überneh- men, während § 6 Abs. 6 Studentenwerksgesetz vor- schreibt, dass die Immobilien des Landes dem Studen- tenwerk für seine Zwecke miet- und pachtfrei zu überlas- sen sind. Ferner sind die privaten Anbieter im Regelfall darauf angewiesen, eine Rendite zu realisieren. Und schließlich bauen die privaten Anbieter im Regelfall Wohneinheiten, die zumindest theoretisch auch für andere Nutzer angeboten werden können, auch um sich abzusi- chern, falls die Studierendenzahlen wieder sinken sollten, also eher Apartments mit eigener Küche und eigenem Bad. Demgegenüber sind die Wohnplätze des Studenten- werks gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung des Studentenwerks für Studierende während ihres Studiums bestimmt; über das Studienende hinaus darf niemand im Wohnheim wohnen. Ferner baut das Studentenwerk eher Wohnge- meinschaften für 4 Personen mit Gemeinschaftsküche und -bad als Apartments. Insofern kann das Studenten- werk niedrigere Kosten pro Wohnplatz veranschlagen. Aus diesen Gründen liegen die bekannten privaten Objekte preislich deutlich über dem Durchschnitt der Studentenwerkswohnplätze: die Durchschnittsmiete beim Studentenwerk beträgt derzeit 199 €/Monat für möbliert warm inklusive Strom, während die privaten Anbieter ab 350 €/Monat verlangen. Damit zielen sie auf die 15-20% der Studierenden ab, die laut Sozialerhebung 2012 des Deutschen Studentenwerks 350 €/Monat und mehr für Wohnen ausgeben können, während sich die Angebote des Studentenwerks auch an diejenigen richten, die deut- lich weniger zahlen können. Bei Neubauten des Studen- tenwerks ist davon auszugehen, dass die Wohnplätze teurer sein werden als die derzeitige Durchschnittsmiete, jedoch immer noch deutlich unter 300 €/Monat liegen. Frage 11: Hat der Senat die Bezirke aufgefordert, ge- eignete Gebäude zum Ausbau von Studentenwohnungen vorzubringen und wenn ja, welche? Antwort zu 11: Es wurden Angebote aus allen Bezir- ken Berlins erfragt. Frage 12: Wie viele Angebote wurden bereits über- prüft und mit welchem Ergebnis abgeschlossen? Antwort zu 12: Alle bisher vorliegenden 18 Angebote wurden geprüft. Bis auf das in der vertiefenden Prüfung befindliche Objekt Conrad-Blenkle-Str. 34 (ehem. Inter- natsgebäude Coubertin-Gymnasium) erfolgten objekt- und lagebedingte Absagen. Der Kontakt des Studentenwerks Berlin mit dem Lie- genschaftsfonds Berlin und der BIM wurde daraufhin intensiviert (vgl. Antwort zu Frage 9.) Frage 13: Wurden auch andere (Private, kirchliche Einrichtungen, Freie Träger etc.) nach geeigneten Ange- boten befragt bzw. liegen bereits Angebote vor? Antwort zu 13: Die genannten Einrichtungen wurden nicht systematisch abgefragt; der Aufwand stünde in keinem Verhältnis zum Ergebnis, da die Einrichtungen im Regelfall nicht daran interessiert sind bzw. aus rechtlichen Gründen auch nicht in der Lage sind, ihre Liegenschaften miet- und pachtfrei an das Studentenwerk abzugeben. Wenn sich allerdings eine Gelegenheit ergibt, wie derzeit z.B. beim Konvikt der Evangelischen Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz in Mitte, wird diese selbstverständlich vom Studentenwerk geprüft. Berlin, den 22. August 2013 In Vertretung E p h r a i m G o t h e .................................................. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Okt. 2013)