Drucksache 17 / 12 476 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 30. Juli 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Juli 2013) und Antwort Sicheres Stadionerlebnis – Anspruch und Wirklichkeit in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele gewaltbereite (Kategorie B) und gewalt- suchende (Kategorie C) Anhänger von Fußballvereinen sind in Berlin (bitte – soweit möglich – aufgeschlüsselt nach Vereinszugehörigkeit) bekannt? Wie haben sich diese Zahlen in den letzten drei Jahren verändert? Zu 1.: Zum Ende der Saison 2010/11 wurden in Berlin insgesamt 147 Personen der Kategorie (Kat.) C und 1.120 der Kat. B den Berliner Vereinen wie folgt zugeordnet: Hertha BSC Berlin 47 Kat. C 350 Kat. B 1. FC Union Berlin 25 Kat. C 400 Kat. B Berliner Fußball Club Dynamo 75 Kat. C 350 Kat. B Tennis Borussia Berlin 0 Kat. C 20 Kat. B Zum Ende der Saison 2011/12 wurden in Berlin insge- samt 159 Personen der Kat. C und 1.120 der Kat. B den Berliner Vereinen wie folgt zugeordnet: Hertha BSC Berlin 54 Kat. C 350 Kat. B 1. FC Union Berlin 30 Kat. C 400 Kat. B Berliner Fußball Club Dynamo 75 Kat. C 350 Kat. B Tennis Borussia Berlin 0 Kat. C 20 Kat. B Zum Ende der Saison 2012/13 wurden in Berlin insge- samt 195 Personen der Kat. C und 1.190 der Kat. B den Berliner Vereinen wie folgt zugeordnet: Hertha BSC Berlin 65 Kat. C 380 Kat. B 1. FC Union Berlin 45 Kat. C 440 Kat. B Berliner Fußball Club Dynamo 85 Kat. C 370 Kat. B In den Jahren 2010 bis 2013 stieg die Anzahl der Per- sonen der Kat. C um ca. 50 auf 195 Personen und die der Kat. B um 70 auf 1.190 Personen. 2. Lassen sich die Anhänger nunmehr politisch extre- mistischen Spektren zuordnen – und wenn ja, wie? Zu 2.: Nein. Es liegen lediglich Informationen zu Sportgewalttäterinnen oder Sportgewalttätern vor, die auch politisch motivierte Straftaten begangen haben. 32 der in Berlin als Sportgewalttäterinnen oder Sportgewalt- täter registrierten Personen sind auch als politisch links motivierte Straftäterinnen oder Straftäter erfasst, 92 Personen sind auch als politisch rechts moti- vierte Straftäterinnen oder Straftäter registriert. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 476 2 3. Welche besonderen Vorkommnisse hat es in der Saison 2011/2012 und 2012/2013 anlässlich welcher Fußballspiele gegeben (bitte Datum, Spiel, Art und Um- fang der polizeilichen Maßnahmen benennen)? Zu 3.: In den vergangenen zwei Spielzeiten kam es bei sieben Begegnungen zu Ausschreitungen durch Überfälle auf reisende Fangruppen, Werfen von Gegenständen, körperliche Auseinandersetzungen zwischen verfeindeten Fangruppierungen, Angriffe auf Ordnerinnen oder Ordner oder Polizeibeamtinnen oder Polizeibeamte, unkontrol- lierte Überlaufen der Einlasskontrollen bzw. Zünden von Pyrotechnik. Auf die Saison 2011/2012 entfielen davon fünf Spiele, auf die Saison 2012/2013 zwei Spiele. Zu den Spielen im Einzelnen: 1. Samstag, 30.07.2011 BFC Dynamo gegen 1. FC Kaiserslautern, Deutscher Fußball Bund (DFB)-Pokal, Friedrich-Ludwig-Jahn-Sta- dion. Es wurden 453 Polizeikräfte eingesetzt, um folgende Maßnahmen zu gewährleisten:  Einsatz von zivilen Polizeikräften zur tat- und täterorientierten Aufklärung sowie zur Beobachtung von polizeilich relevanten Fangruppen,  Begleitung von erkannten Fangruppen der Gastund Heimmannschaft durch uniformierte Einsatz- kräfte in der Zu- und Abstromphase,  Verhinderung und Verfolgung von Straftaten durch Einsatz von zivilen und uniformierten Ein- satzkräften im Stadion,  Gewährleisten von Verkehrsmaßnahmen durch Sperren bzw. Ableiten von Verkehrsströmen vor und nach dem Spiel,  Einsatz von mobilen uniformierten Polizeikräften im Nahbereich des Stadions zur Überwachung des Einsatzraumes im Vorfeld, während der Veran- staltung und im Rahmen der polizeilichen Nach- aufsicht,  Durchführung kriminalpolizeilicher Sachbearbeitung bei festgestellten Straftaten und Störungen sowie bei Freiheitsentziehungen bzw. Ingewahr- samnahmen von Personen. 2. Samstag, 06.08.2011 Hertha BSC gegen 1. FC Nürnberg, Bundesliga, Olympiastadion. Es wurden 326 Polizeikräfte eingesetzt, um die oben aufgeführten Maßnahmen zu gewährleisten. 3. Freitag, 21.10.2011 1. FC Union Berlin II gegen FC Hansa Rostock II, Nord-Ost-Deutscher Fußball Verband (NOFV) Herren Oberliga, Stadion An der Alten Försterei. Es wurden 155 Polizeikräfte eingesetzt, um die oben aufgeführten Maßnahmen zu gewährleisten. 4. Sonntag, 30.10.2011 TSV Rudow gegen Tennis Borussia Berlin, Berlinliga, Sportplatz Stubenrauchstraße. Es wurden 33 Polizeikräfte eingesetzt, um die oben aufgeführten Maßnahmen zu gewährleisten. 5. Samstag, 04.02.2012 Hertha BSC gegen Hannover 96, Bundesliga, Olympi- astadion. Es wurden 214 Polizeikräfte eingesetzt, um die oben aufgeführten Maßnahmen zu gewährleisten. 6. Mittwoch, 26.09.2012 Hertha BSC gegen SG Dynamo Dresden, 2. Bundes- liga, Olympiastadion. Es wurden 683 Polizeikräfte eingesetzt, um die oben aufgeführten Maßnahmen zu gewährleisten. 7. Freitag, 12.04.2013 1. FC Union Berlin gegen SG Dynamo Dresden, 2. Bundesliga, Stadion An der Alten Försterei. Es wurden 941 Polizeikräfte eingesetzt, um die oben aufgeführten Maßnahmen zu gewährleisten. 4. Ist dem Senat bekannt, wie viele Stadionverbote die Vereine gegenwärtig verhängt haben?! Zu 4.: Nein. 5. Wie viele und was für Straftaten wurden in den letzten beiden Saisons anlassbezogen nach einem Fuß- ballspiel begangen (bitte nach Heim und Gast trennen)? Zu 5.: Insgesamt wurden im Zusammenhang mit Fuß- ballspielen in Berlin nachfolgende Straftaten angezeigt. Saison 2011/2012: 627 Straftaten 207 x Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit 99 x Straftaten gegen die öffentliche Ordnung 57 x Widerstand gegen die Staatsgewalt 48 x Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz 47 x Beleidigung 41 x Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz 29 x Verstoß gegen das Versammlungsgesetz 23 x Diebstahl und Unterschlagung 19 x Sachbeschädigung 16 x Raub und Erpressung 8 x Betrug und Untreue 7 x Straftaten gegen die persönliche Freiheit 6 x Straftaten zur Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates 5 x Verstoß gegen das Waffengesetz 1 x Urkundenfälschung 1 x gemeingefährliche Straftat 13 x sonstige Straftatbestände Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 476 3 Saison 2012/2013: 405 Straftaten 122 x Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit 63 x Straftaten gegen die öffentliche Ordnung 40 x Beleidigung 33 x Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz 32 x Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz 32 x Widerstand gegen die Staatsgewalt 24 x Sachbeschädigung 13 x Straftaten zur Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates 11 x Verstoß gegen das Versammlungsgesetz 11 x Diebstahl und Unterschlagung 10 x Raub und Erpressung 6 x Betrug und Untreue 2 x Straftaten gegen die persönliche Freiheit 2 x Verstoß gegen das Waffengesetz 1 x Straftat gegen das Leben 3 x sonstige Straftatbestände Eine statistische Zuordnung nach Heim- oder Gastfans erfolgte nicht. 6. Wie viele und welche Spiele wurden von den Ver- bänden zu sog. Sicherheitsspielen in den vergangenen zwei Saison erklärt; wie viele und welche werden es vo- raussichtlich in der kommenden Saison sein? Zu 6.: Die Einstufung von Spielen mit erhöhtem Ri- siko nehmen die Verbände nach Verbandsrichtlinien vor. Eine Statistik hierzu wird beim Senat nicht geführt. 7. Zu wie vielen Einsätzen anlässlich von Fußball- spielen leistete die Berliner Polizei Amtshilfe? Wie oft und in welchem Umfang leisteten Polizeien anderer Län- der Amtshilfe in Berlin? Wie entwickelten sich die Kos- ten für den Berliner Haushalt? Zu 7.: Unterstützungsersuchen an andere Bundeslän- der erfolgen durch die Polizei Berlin in der Regel nicht ausschließlich zur Bewältigung von Fußballspielen. Un- terstützende Einsatzeinheiten des Bundes oder anderer Bundesländer werden in Berlin teilweise für mehrere Aufträge in Folge eingesetzt. Die folgende Statistik ist daher nur bedingt aussage- kräftig. Jahr Unterstützung der Polizei Berlin in anderen Bundesländern anlässlich von Fußballeinsätzen Unterstützungseinsätze anderer Poli- zeikräfte in Berlin bei Fußballeinsät- zen 2011 6 4 2012 3 3 2013 (bis 30.06.) 2 0 Ausgaben für Polizeieinsätze sind grundsätzlich durch die im Haushaltsplan von Berlin für die Polizei einge- stellten Haushaltsmittel gedeckt und werden deshalb nicht gesondert erhoben. Eine detaillierte Antwort zur Frage nach den Kosten polizeilicher Einsätze anlässlich von Fußballspielen ist deshalb mit einem vertretbaren Arbeits- und Zeitaufwand nicht möglich. 8. Welche Maßnahmen und Veränderungen ergaben sich aufgrund des im Dezember 2012 verabschiedeten Konzeptes "Sicheres Stadionerlebnis“? Zu 8.: Der Senat begrüßt die beschlossenen und teil- weise bereits umgesetzten Maßnahmen des Konzeptes “Sicheres Stadionerlebnis” und sieht darin einen erfolgversprechenden Ansatz, die Gewalt bei Fußballspielen insbesondere in den Stadien einzudämmen. Zu den beschlossenen Maßnahmen gehören u. a. die Qualifizierung und Zertifizierung von Ordnungsdiensten, ein verbesserter Austausch zwischen Stadionbetreibern, Sicherheitsbeauftragten von Heim- und Gastvereinen sowie die verstärkte Einbeziehung der Fanbeauftragten. Das Bemühen um einen verbindlichen Dialog mit den organisierten Ultra- und Fan-Gruppierungen wurde fest- geschrieben, wobei der Verzicht auf Gewalt, Diskriminie- rung und Rassismus, politischen Extremismus in jeder Form und der Verzicht auf den Einsatz von Pyro-Technik nicht zur Disposition stand. Nach erster Einschätzung werden die gewählten Lö- sungsansätze vom Senat als zielführend angesehen. Insbesondere bei den zentralen Forderungen gibt es be- reits erste Ergebnisse:  modernste Videotechnik wurde bereits in mehreren Stadien installiert,  die Einlasssituation und -kontrollen wurden überprüft und standortspezifisch verbessert,  ein Zertifizierungs-Konzept für das Sicherheitsmanagement der Vereine wurde entwickelt,  der Einsatz von Pyrotechnik bleibt geächtet und wird konsequent verfolgt,  der Ausbau des finanziellen Engagements für Fanprojekte und weitere Präventionsmaßnahmen durch den Deutschen Fußball Bund (DFB) und die Deutsche Fußball Liga (DFL) sind festgeschrie- ben. Die vollständige Umsetzung der Handlungsempfeh- lungen und Forderungen wird vorhersehbar wegen der umfangreichen Aufgaben und der noch zu leistenden Überzeugungsarbeit bei den Vereinen und Fangruppie- rungen noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 476 4 Da das Konzept „Sicheres Stadionerlebnis“ ausschließlich Maßnahmen des Ligaverbandes DFL bzw. des DFB zur Verbesserung der Sicherheit bei Fußballspielen beinhaltet, ergeben sich für die polizeitaktischen Maß- nahmen keine unmittelbaren Auswirkungen. Berlin, den 28. August 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Sep. 2013)