Drucksache 17 / 12 481 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 30. Juli 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. August 2013) und Antwort Akkreditierung von Studiengängen an Berliner Hochschulen ausgesetzt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie verfolgt der Senat den Fortschritt der Bemü- hungen um die vorgeschriebene Akkreditierung der Stu- diengänge an den Berliner Hochschulen gemäß § 8a BerlHG? Zu 1.: Aufmerksam. 2. Welche Informationen hat der Senat über den Stand des Akkreditierungsverfahrens an der Freien Universität Berlin? Zu 2.: Die Freie Universität Berlin hat im April 2012 die Systemakkreditierung bei der Akkreditierungsagentur ACQUIN beantragt. Das sehr aufwändige Verfahren findet zurzeit statt. Mit einem Abschluss ist nicht vor Ende 2014 zu rechnen. 3. Trifft es zu, dass das Verfahren für ein Jahr ausge- setzt wurde oder wird, da die Freie Universität zum ge- genwärtigen Zeitpunkt nicht akkreditierungsfähig ist, und sind in diesem Zusammenhang im Rahmen der Exzellenz- initiative möglicherweise Schwerpunkte falsch gesetzt worden? Zu 3.: Das Verfahren wurde nicht ausgesetzt. Zurzeit gibt es zwischen ACQUIN und der Freien Universität ergebnisoffene Gespräche über das weitere Verfahren. Über eine Aussetzung würde frühestens im November d. J. entschieden werden. Zutreffend ist, dass die Freie Uni- versität in den letzten Jahren durch eine Vielzahl von Wettbewerben – wozu auch die Exzellenzinitiative zählt – ihre Kräfte bündeln musste. Der zweifache Erfolg im Rahmen der Exzellenzinitiative zeigt, dass die Schwer- punkte richtig gesetzt wurden. 4. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? 5. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 4. und 5.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Se- nat, vertreten durch die federführende Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Berlin, den 12. August 2013 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Aug. 2013)