Drucksache 17 / 12 483 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 30. Juli 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. August 2013) und Antwort Hochschulzulassungsverfahren: Welche Rolle spielen privatrechtliche Institutionen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Auf welcher Rechtsgrundlage schalten die Berliner Hochschulen bei Bewerbungsverfahren um Studienplätze privatrechtliche Institutionen (z. B. uni assist e.V., Ar- beits- und Servicestelle für internationale Studienbewer- bungen e.V.) vor? Zu 1.: Die privatrechtlichen Serviceeinrichtungen wer- den nicht von den Hochschulen, sondern von den Bewer- berinnen und Bewerbern im Zulassungsverfahren beauf- tragt. 2. Wie positioniert sich der Senat dazu, dass Studien- bewerber/-innen mit ausländischer Hochschulzugangsbe- rechtigung durch die von uni assist e.V. erhobenen Ge- bühren gegenüber Bewerber/-innen mit deutscher Hoch- schulzugangsberechtigung benachteiligt werden? Zu 2.: Die Entgelte werden von den Einrichtungen zur Abgeltung von Serviceleistungen erbracht, die bei Be- werberinnen und Bewerbern mit deutschem Bildungsab- schluss nicht anfallen. 3. Auf welcher Grundlage entscheiden bereits diese Institutionen im eigenen Ermessen über eine Zulassung oder Ablehnung der Bewerbung aus formalen Gründen? Zu 3.: Die Entscheidung über die Zulassung erfolgt durch die jeweilige Hochschule. 4. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? 5. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 4. und 5.: Zuständig für die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage ist der Senat von Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissen- schaft. Berlin, den 08. August 2013 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Aug. 2013)