Drucksache 17 / 12 484 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 30. Juli 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. August 2013) und Antwort Wann kommt die nächste BerlHG-Novelle? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Kann der Senat mit Sicherheit ausschließen, dass er aktuell oder in näherer Zukunft keine Änderung des Ber- liner Hochschulgesetzes (BerlHG) plant oder vorbereitet? Zu 1.: Änderungsbedarf bei Rechtsvorschriften ist grundsätzlich nie ausgeschlossen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft verfolgt kontinu- ierlich rechtliche und wissenschaftspolitische Entwick- lungen, um einen möglichen Änderungsbedarf von Rechtsvorschriften zu identifizieren. 2. Wenn nein, welche Änderungen welcher Paragra- phen im BerlHG sind zurzeit oder in näherer Zukunft vorgesehen oder aus der Sicht des Senats aktuell notwen- dig? Zu 2.: Entfällt wegen der Antwort zu Frage 1. 3. Wie stellt sich der Senat die Einbindung der ver- schiedenen Interessen- und Statusgruppen grundsätzlich bei Änderungen des BerlHG vor? Zu 3.: Die Interessengruppen werden im Anhörungs- verfahren nach § 41 der Gemeinsamen Geschäftsordnung (GGO) II in Rechtssetzungsverfahren eingebunden. 4. Hält der Senat es für notwendig, zur Vorbereitung und zur Umsetzung von Änderungen im BerlHG oder für sonstige Gesetzesinitiativen einen Landesbeirat Hoch- schule, bestehend auf verschiedenen Interessen- und Sta- tusgruppen, einzurichten? a) Wenn ja, bis wann soll dieser eingerichtet werden? b) Wenn nein, warum nicht? Zu 4.: Nein. Zu 4a): Entfällt. Zu 4 b): Ansprechpartner für die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft ist grundsätzlich die Hochschule als eigenständige Körperschaft. Die Senats- verwaltung steht aber auch mit den Statusgruppen unmit- telbar in Kontakt, soweit dies geboten ist. So waren die Statusgruppen bei der BerlHG-Novelle im Jahre 2011 im Rahmen der AG-Bologna an der Vorbereitung des Ge- setzentwurfes beteiligt. 5. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? 6. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 5. und 6.: Zuständig für die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage ist der Senat von Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissen- schaft. Berlin, den 08. August 2013 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Aug. 2013)