Drucksache 17 / 12 487 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 30. Juli 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. August 2013) und Antwort Blockiert der Senat demokratische Strukturen in der akademischen Selbstverwaltung der Berliner Hochschulen? (II) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Gremien an den Berliner Hochschulen sind nicht im Kern mit Forschung und Lehre betraut und wür- den nach § 46, Abs. 2 BerlHG eine Viertelparität zulas- sen? Zu 1.: Die sogenannte Experimentierklausel (§ 7a BerlHG) eröffnet den Hochschulen bedeutende Spiel- räume für eine Entfaltung ihres Selbstverwaltungsrechts (§ 2 Absatz 1 Satz 2 BerlHG). Aufgrund der auf der Grundlage des § 7a BerlHG erlassenen Satzungsbestim- mungen bestehen an den Berliner Hochschulen derzeit keine einheitlichen Gremienstrukturen. 2. Inwieweit ist die studentische Mehrheit in den Aus- bildungskommissionen der Berliner Hochschulen trotz der direkten Befassung mit Lehre rechtmäßig? Zu 2.: Die bestehenden Regelungen des Berliner Hochschulgesetzes zur Kommission des Akademischen Senats für Lehre und Studium (§ 61 Abs. 3 S. 2 BerlHG) und zur Ausbildungskommission der Fachbereiche (§ 73 Abs. 1 Satz 3 BerlHG), wonach die Studierenden in die- sen „zur Unterstützung und Beratung“ eingerichteten Kommissionen über die Hälfte der Sitze und Stimmen verfügen, begegnen keinen verfassungsrechtlichen Be- denken. Die hälftige Besetzung der beratenden Kommission für Lehre und Studium mit Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertretern trägt dem Umstand Rechnung, dass Ausbildung, Lehre und Studium naturgemäß auf die Qualifikation der Studierenden gerichtet und die Studie- renden von der Ausgestaltung der Studiengänge und der Art ihrer Durchführung in besonderer Weise betroffen sind. Insofern ist es gerechtfertigt, der Stimme der Studie- renden in diesen Kommissionen ein besonderes Gewicht zu geben, um Probleme bestehender Studiengänge besser erkennen und beheben zu können und die Erfahrungen der Studierenden auch in die Entwicklung neuer Studien- gänge wirksam einfließen zu lassen. 3. Welche Gesetzesänderungen wären notwendig, um eine Viertelparität in einem Gremium der Berliner Uni- versitäten, wie z.B. dem Erweiterten Akademischen Senat auf einer rechtssicheren Grundlage im Rahmen der Hoch- schulautonomie zu ermöglichen? 4. Welche Gesetzesänderungen wären notwendig, um generell die Viertelparität in allen Hochschulgremien auf einer rechtssicheren Grundlage zu ermöglichen? Zu 3. und 4.: Es ist nicht Aufgabe des Senats, derar- tige hypothetische Fragen zu beantworten. 5. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? 6. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 5. und 6.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Se- nat, vertreten durch die federführende Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Berlin, den 12. August 2013 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Aug. 2013)