Drucksache 17 / 12 489 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 30. Juli 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. August 2013) und Antwort Belastungen von Lehrkräften an Berliner Schulen II: Was unternimmt der Senat? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Was hat der Senat in den letzten zehn Jahren un- ternommen, um Lehrkräfte zu entlasten bzw. um sich für die Gesundheit aller Lehrkräfte einzusetzen? 2. Welche Maßnahmen hält der Senat für notwendig und welche Initiativen plant der Senat, um Lehrkräfte lang- oder kurzfristig weiterhin zu entlasten bzw. um für die Gesundheit aller Lehrkräfte Sorge zu tragen? Zu 1. und 2.: Der Senat hat einen Arbeitskreis Ge- sundheitsmanagement eingerichtet, der alle Maßnahmen und Initiativen zur Erhaltung und Verbesserung der Ge- sundheit der Lehrerinnen und Lehrer koordiniert. Die Ergebnisse sind im jährlichen Gesundheitsbericht doku- mentiert. Darüber hinaus gibt es das bezirkliche Gesund- heitsmanagement, das Maßnahmen unter Berücksichti- gung bezirklicher Besonderheiten vorbereitet und durch- führt. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten der vergangenen Jahre gehörten u.a. die Vorbereitung und Durchführung der erstmals realisierten Befragung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Schulen des Bezirkes Mitte, der Auf- und Ausbau eines berlinweiten Netzes von Gesund- heitskoordinatorinnen und Gesundheitskoordinatoren ein- schließlich deren Schulung, der Ausbau des Arbeitsschut- zes mit dem Schwerpunkt Lärmprävention (z. B. Gehör- schutz für Sportlehrerinnen und Sportlehrer, Einbau von Absorbern in Schulen), regionale und überregionale Ge- sundheitstage sowie Schulbegehungen und die Umset- zung daraus resultierender Maßnahmen. In Bezug auf sonstige Maßnahmen zum Gesundheits- management verweise ich auf die Beantwortung der Klei- nen Anfrage 17/12490. Die Ergebnisse der erstmals durchgeführten Befra- gung der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Schulen im Bezirk Mitte wurden ausgewertet und ein Folgeprozess mit weitergehenden Maßnahmen in den Schulen initiiert. Im Dezember dieses Jahres erfolgt eine erste Evaluation. Der Senat strebt schrittweise eine ber- linweite Ausdehnung der Befragung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Schulen an. Des Weiteren sind der Aufbau eines Arbeitsschutzma- nagements, die Erarbeitung von Hygienekonzepten und die Optimierung des Betrieblichen Eingliederungsmana- gements (BEM) geplant. Im Arbeitskreis Gesundheitsma- nagement werden konkrete Indikatoren festgelegt, mit Hilfe derer die Wirksamkeit der Maßnahmen evaluiert werden kann. Mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 beabsichtigt der Senat die Wiedereinführung der Altersteilzeit; mit der Gewährung der Altersteilzeit wird der Senat gezielt le- bensältere Lehrkräfte entlasten. 3. Hält der Senat es für notwendig, die Lehrer/- innenausstattung auf 105 % pro Schule zu erhöhen, um Lehrkräfte kurz- und langfristig zu entlasten? a) Wenn ja, wie bis wann will der Senat dies umset- zen? b) Wenn nein, warum nicht? Zu 3.: Der Senat stattet die Berliner Schulen so mit Lehrkräften aus, dass dem sich aus der „Verwaltungsvorschrift für die Zumessung von Lehrkräften an öffentlichen Berliner Schulen“ ergebenden Lehrkräftebedarf ein Lehrkräftebestand in gleicher Höhe entgegensteht. Ergänzend zum Ausstattungsgrad von 100 % des anerkannten Unter- richtsbedarfs werden langfristig erkrankte Lehrkräfte über zusätzliche zentrale Vertretungsmittel ersetzt und den Schulen nicht auf den Lehrkräftebestand angerechnet. Darüber hinaus besteht für Schulleitungen im Rahmen der sogenannten Personalkostenbudgetierung die Mög- lichkeit, kurzfristig erkrankte Lehrkräfte durch den selbst- ständigen Abschluss von personenbezogenen Vertre- tungsverträgen zu ersetzen; hierfür werden den Berliner Schulen 3 % des anerkannten Unterrichtsbedarfs als fi- nanzielle Mittel für befristete Einstellungen sowie für außerunterrichtliche Projekte zur Verfügung gestellt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 489 2 Der Senat hält an dem beschriebenen System der Aus- stattung der öffentlichen Berliner Schulen mit Lehrkräften fest; dieses System wird seit einigen Jahren mit guter Akzeptanz angewandt und hat sich aus der Sicht des Se- nats bewährt. Ein Änderungsbedarf wird nicht gesehen. 4. Hält der Senat es für notwendig, die Ausstattung der Schulen mit Erzieher/-innen und Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen zu erhöhen, um kurz- und langfristig Lehrkräfte zu entlasten? a) Wenn ja, wie bis wann will der Senat dies umset- zen? b) Wenn nein, warum nicht? Zu 4 a) und b).: Der Senat geht davon aus, dass die Schulen sachgerecht mit Lehrkräften, Erzieherinnen bzw. Erziehern und Schulsozialarbeiterinnen bzw. Schulsozial- arbeitern ausgestattet sind. Eine grundsätzliche Verände- rung der Ressourcenverteilung ist daher nicht vorgesehen. Im Rahmen des zentral gesteuerten Programms „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ werden darüber hinaus zurzeit 255 Sozialpädagoginnen und Sozialpäda- gogen über Zuwendungsmittel auf Basis von Kooperati- onsverträgen zwischen Schulen und Trägern der freien Jugendhilfe finanziert. Darüber hinaus unterstützt der Senat die Bundesrats- initiative zur Entfristung der Bundesmittel, die im Rah- men der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets zusätzlich für 2011 bis 2013 zur Verfügung gestellt wor- den sind. Das Land Berlin hat bereits in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz am 28./29.11.2012 den Be- schluss zur Weiterfinanzierung der Jugendsozialarbeit und des Hortmittagessens durch den Bund über das Jahr 2013 hinaus mitgetragen. Langfristig wird die „Kooperation jeder Schule mit einem Träger der freien Jugendhilfe“ angestrebt (vgl. Drucksache 16/3548 über „Schulbezogene Kinder- und Jugendsozialarbeit weiter entwickeln“). Im Rahmen des geplanten Programms "Struktur- und Leistungsbonus" (Brennpunktschulenprogramm), in dem Schulen mit einem erhöhten Anteil an Schülerinnen und Schülern, deren Eltern von der Lernmittelzuzahlung be- freit sind, aufgenommen werden, können die den Schulen künftig zur Verfügung stehenden Mittel auch für die Stär- kung der Schulsozialarbeit und somit zur Unterstützung der Lehrkräfte eingesetzt werden. 5. Als große Belastung wird von Lehrkräften die Auswertung der Vergleichsarbeiten (VERA) angesehen. Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, Vergleichsarbei- ten nicht mehr von Lehrkräften, sondern extern, z.B. vom Institut für Schulqualität der Länder Berlin und Branden- burg e.V. (ISQ) selbst auswerten zu lassen, um Lehrkräfte zu entlasten? a) Wenn ja, welche Gesetze und Verordnungen müss- ten hierfür geändert werden? b) Wenn nein, warum nicht? Zu 5.: Vergleichsarbeiten sind schulinterne Instrumen- te, welche die einzelnen Schulen zur datengestützten Schul- und Unterrichtsentwicklung nutzen. Vergleichsar- beiten bieten fachliche und pädagogische Impulse für schulinterne Aktivitäten und stärken die Kooperation innerhalb und zwischen Schulen. Ihre Ergebnisse können zur schulinternen Diskussion von Standards, der Unter- richtsgestaltung oder der Beurteilungspraxis genutzt wer- den. Dabei ist es wichtig, dass sich die Lehrkräfte mit den Instrumentarien vertraut machen und die Auswertung der Ergebnisse in der Schule stattfindet. Nur so kann eine schulinterne Qualitätsentwicklung in Verantwortung der Einzelschule gefördert und gesichert werden, wie sie auch der Konzeption der Kultusministerkonferenz zur Nutzung der Bildungsstandards für die Unterrichtsentwicklung zugrunde liegt. Aus diesem Grund gibt es derzeit keine Überlegungen, Vergleichsarbeiten im Land Berlin extern auswerten zu lassen. 6. Gibt es bereits Bundesländer, in denen Lehrkräfte Vergleichsarbeiten nicht auswerten, sondern eine weitere externe Institution? a) Wenn ja, welche Bundesländer sind dies und um welche Institution handelt es sich jeweils? Zu 6.: In Hamburg werden die Ergebnisse durch das Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung (IfBQ) ausgewertet. Ansonsten werden die Daten in den meisten Ländern durch die Lehrkräfte ausgewertet. 7. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? 8. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 7. und 8.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Se- nat, vertreten durch die federführende Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Berlin, den 23. August 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. August 2013)