Drucksache 17 / 12 493 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 24. Juli 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. August 2013) und Antwort Einsatz von Segways für die Berliner Polizei? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Was hält die Berliner Polizei vom Einsatz von Segways bei der Bestreifung? Zu 1.: Der Einsatz von Segways bei der Polizei Berlin ist grundsätzlich vorstellbar. Allerdings wird der faktisch zu erzielende Mehrwert im Rahmen der täglichen Aufga- benbewältigung, insbesondere bei Berücksichtigung der hohen Anschaffungskosten und der gleichzeitig defizitä- ren Haushaltslage als eher gering erachtet. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass die bereits vorhandenen Optionen der dienstlichen Mobilität wie Pkw, Kräder, Fahrräder, Fußstreifen und ein beispielhaft ausgebautes ÖPNV-Netz kein einsatztaktisches Defizit erkennen lassen, das durch Anschaffung einer zusätzli- chen Fahrzeugart ausgeglichen werden müsste. Vielmehr werden die vorhandenen Finanzmittel deutlich dringender für die Erneuerung des vorhandenen und zum Teil stark überalterten Fuhrparks benötigt. 2. Wäre eine Anschaffung besonders für den Innen- stadtbereich sinnvoll? Wenn ja, wie viele würden benö- tigt? Wenn nein, warum nicht? Zu 2.: Die Erfahrungen anderer deutscher Länderpoli- zeien zeigen, dass sich mit Segways konkrete einsatztakti- sche Vorteile ganz vorwiegend bei publikumsintensiven Großveranstaltungen sowie bei Präsenzstreifen in Fuß- gängerzonen, großflächigen Parkanlagen oder beispiels- weise auch auf Messegeländen erzielen lassen. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass Segways in der Ausstat- tungsvariante „Polizei“ prädestiniert sind zur positiven polizeilichen Imagedarstellung bei Veranstaltungen der externen Öffentlichkeitsarbeit. Insofern ist eine besondere Eignung für den hauptsächlichen Einsatz im Innenstadtbe- reich nicht zu erkennen. 3. Kann sich die Polizei einen Modellversuch vorstel- len, bei dem Segways in einem Polizeiabschnitt für einige Monate getestet werden? Zu 3.: Vor dem Hintergrund bekannter umfänglicher Erfahrungen anderer Bundesländer bedarf es als Ent- scheidungsgrundlage einer etwaigen Beschaffung von Segways in Berlin keines gesonderten Modellversuchs. Wesentliches Kriterium hierfür ist vielmehr die grund- sätzlich notwendige Abwägung im Rahmen gesamtbe- hördlicher Haushaltspriorisierungen. Diesbezüglich wird auf die Grundaussage zu Frage Nr. 1 verwiesen. 4. Welche Kosten würden bei einem Modellversuch und bei einer Einführung im Innenstadtbereich entstehen? Zu 4.: Mit Verweis auf die Antworten zu den Fragen 1. bis 3. wird auf eine konzeptionelle Kostenschätzung verzichtet. Die Beschaffungskosten für ein Segway in der Polizeiausstattung dürften bei ca. 10.000 € liegen. Berlin, den 24. September 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Okt. 2013)