Drucksache 17 / 12 495 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 24. Juli 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. August 2013) und Antwort Kriminelle Rockerszene und Verstrickungen der Rechten Szene Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Gibt es personelle Überschneidungen zwischen der kriminellen Rockerszene und der rechten Szene in Berlin? Zu 1.: Der Polizei Berlin sind lediglich Einzelperso- nen bekannt, die sowohl in der rechten Szene als auch in der kriminellen Rockerszene aktiv sind. Diese sind jedoch jeweils von untergeordneter Bedeutung. Daneben sind weitere Personen bekannt, die ehemals in der rechten Szene aktiv waren, nunmehr jedoch der kriminellen Ro- ckerszene zugerechnet werden müssen. 2. Ist dies besonders bei den „Hells Angels“ festzustellen ? Zu 2.: Nein. 3. Gibt es Verbindungen zwischen der kriminellen Rockerszene und der NPD-Berlin? Zu 3.: Der Polizei Berlin liegen keine Erkenntnisse zu strukturellen zwischen Verbindungen der kriminellen Rockerszene und der Nationaldemokratische Partei (NPD) Berlin vor. Hingegen sind persönliche Bekannt- schaften einzelner Personen schon durch die in der Ver- gangenheit festgestellte gemeinsame Zugehörigkeit zur rechten Szene sicher anzunehmen. So wurde etwa der Berliner Landesvorsitzende der NPD 2012 und 2013 bei öffentlichen Veranstaltungen des Gremiums Motorcycle Club (MC) angetroffen. 4. Ist der Berliner Polizei bekannt, ob es gemeinsame Aktionen oder eine Zusammenarbeit dieser Organisatio- nen in der Vergangenheit gab? Zu 4.: Über eine strukturelle oder strategisch ange- legte Zusammenarbeit zwischen der kriminellen Ro- ckerszene und der rechtsextremistischen Szene liegen der Polizei Berlin keine Erkenntnisse vor. Obwohl in der Vergangenheit bei öffentlich beworbe- nen Veranstaltungen der kriminellen Rockerszene neben diversen anderen Personen auch Angehörige der rechten Szene als Besucherinnen und Besucher festgestellt wer- den konnten, liegen der Polizei Berlin keine Erkenntnisse über eine Zusammenarbeit einzelner Organisationen bei- der Szenen oder über gemeinsame Aktionen vor. 5. Wie stark ist der Südosten Berlins (Treptow-Köpe- nick, Neukölln) davon betroffen? Zu 5.: Im Ortsteil Schöneweide ist seit längerer Zeit der Gremium MC mit mehreren Ortsgruppen ansässig. Des Weiteren existieren hier mehrere Lokale, die einer- seits von Mitgliedern der Outlaw Motorcycle Gangs (OMCG) und andererseits von Personen aus dem rechts- extremistischen Umfeld frequentiert werden. Insbeson- dere auf Grund der unmittelbaren örtlichen Nähe von Verkehrs- bzw. Treffpunkten von Personen der rechten Szene und der Rockerszene in Schöneweide waren ver- einzelte Bekanntschaften, aber auch gelegentliche Ausei- nandersetzungen zwischen den beiden Personenkreisen feststellbar. Der Polizei Berlin sind Abwanderungen von mehreren Personen, die zuvor der rechten Szene zugehö- rig waren, zum Gremium MC bekannt. Diese sind bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr im Kontext „rechte Szene “ in Erscheinung getreten. Berlin, den 27. August 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Sep. 2013)