Drucksache 17 / 12 504 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 02. August 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. August 2013) und Antwort Opferanwalt des Landes Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Fälle hat der Opferbeauftragte seit seiner Amtsübernahme am 15.10.2012 bearbeitet? Zu 1.: Seit der Übernahme der Aufgabe haben sich ca. 280 Bürgerinnen und Bürger an den Opferbeauftragten gewandt. 2. Hat er Anregungen für die Arbeit der Justizverwal- tung abgeben und ggf. auf Missstände hingewiesen, falls ja, auf welche? Zu 2.: Der Opferbeauftragte hat Anregungen und Vor- schläge für Verbesserungen des Opferschutzes unterbrei- tet. Zum einen geht es dabei um gesetzliche Regelungen zum anderen um Verfahrensabläufe und Maßnahmen des Opferschutzes sowie die Kommunikation der verschiede- nen Stellen, die mit dem Opferschutz bzw. der Opferhilfe betraut sind. Beispielhaft sind die folgenden Themenbereiche zu nennen:  Informationen über die Opferrechte allgemein und speziell auch für ausländische Mitbürge- rinnen und Mitbürger,  Informationen über das Opferentschädigungsgesetz ,  Informationsmöglichkeiten für Geschädigte schon bei der Anzeigenerstattung,  Ausweitung der Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche im Strafverfahren zu erledigen,  Zeugenschutz bei Bedrohungen,  Stellung von Opfern bei Stalking,  Stellung geschädigter Frauen und Kinder bei häuslicher Gewalt,  Informationsansprüche über inhaftierte Täter,  Stellung Behinderter als Opfer speziell von Sexualdelikten,  Rechte von Opfern in Behinderten- und Alteneinrichtungen ,  Senkung der Dunkelziffer bei Opfern mit ausländischer Staatsangehörigkeit,  Stärkung der Mitarbeiteranzahl mit Sprach- oder Kultur- oder Technikkenntnissen,  Aufnahme opferbezogener Aspekte im Strafvollzug ,  Teilnahme an verschiedenen Veranstaltungen, so zum Beispiel vom „Arbeitskreis der Opferhilfen “ zu Änderungen im Bereich Strafprozessordnung . 3. Kann die Senatsverwaltung für Justiz Auskunft dar- über geben, ob sich die Einrichtung der Stelle des Opfer- beauftragten zur nachhaltigen Stärkung des Opferschutzes bereits bewährt hat? Zu 3.: Die Einrichtung hat sich schon deshalb be- währt, weil mit dem Opferbeauftragen die Bedürfnisse von Opfern einen höheren Stellenwert bei der täglichen Arbeit in der Strafjustiz und auch bei der Wahrnehmung ministerieller Aufgaben durch die Justizverwaltung erfah- ren. Opfer von Straftaten haben mit dem Opferbeauftrag- ten eine besondere Anlaufstelle erhalten. Der Opferbeauf- tragte berät sie darüber, wie und wo ihnen konkret gehol- fen werden kann. Er berät auch Behörden und andere Einrichtungen (z. B. Rotes Kreuz) in Fragen der Opferhil- fe. 4. Wann wird der Senatsverwaltung für Justiz ein Jah- resbericht über die Lage der Opfer von Straftaten im Land Berlin vorliegen? Zu 4.: Der Opferbeauftragte legt jeweils zum Jahres- ende beginnend ab Ende dieses Jahres einen Bericht vor. Berlin, den 16. August 2013 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Aug. 2013)