Drucksache 17 / 12 506 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 02. August 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. August 2013) und Antwort Mobilfunkblocker in der Jugendstrafanstalt und darüber hinaus? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie beurteilt der Senat die Funktionsfähigkeit des Mobilfunkblockersystems in der Jugendstrafanstalt Ber- lin? Zu 1.: Das seit dem 21. September 2012 im Praxisbe- trieb befindliche Mobilfunkunterdrückungssystem im Haus 9 der Jugendstrafanstalt Berlin arbeitet funktionsge- recht und störungsfrei. Es blockiert zuverlässig den Auf- bau von Mobilfunkgesprächen und erfüllt die zur erfolg- reichen Unterbindung des Mobilfunkverkehrs gestellten Anforderungen. Bei Durchsuchungen im Haus 9 werden keine Mobilfunkgeräte in Gewahrsam von Gefangenen mehr gefunden, was den Schluss zulässt, dass ihr Besitz in diesem Bereich der Jugendstrafanstalt mangels Ver- wendungsmöglichkeit nicht mehr von Interesse ist. Stö- rungen des Mobilfunkverkehrs außerhalb der Anstalt sind nicht bekannt geworden; weder in der Jugendstrafanstalt noch bei der Störungsannahmestelle der Bundesnetza- gentur sind Störmeldungen eingegangen. Ebenso wenig traten intern Störungen des anstaltseigenen Tetra-Funk- systems oder des DVB-T-Fernsehens auf. Mit Bescheid vom 20. März 2013 hat die Bundesnetz- agentur ihre Zustimmung zum endgültigen Betrieb der Anlage erklärt. 2. Geht der Senat davon aus, dass eine Ausweitung des Projekts auf weitere Teilanstalten in der Jugendstraf- anstalt erfolgen sollte? 3. Wenn ja, welche Kosten erwartet der Senat bei Ausweitung des Projekts auf weitere Teilanstalten der Jugendstrafanstalt? 4. Welche Kosten erwartet der Senat im Falle der Ein- führung des Mobilfunkblockersystems in der Justizvoll- zugsanstalt Heidering? 5. Welche Kosten erwartet der Senat im Falle der Ein- führung des Mobilfunkblockersystems in allen Justizvoll- zugsanstalten? Zu 2. bis 5.: Nach Abschluss der einjährigen Be- obachtungsphase werden gegenwärtig Alternativen einer vollzuglich sinnvollen Ausweitung geprüft. Im Vorder- grund steht dabei der Schutz des strafrechtlichen Verfah- rens im Untersuchungshaftvollzug, sodass es bis auf Wei- teres nicht zur Ausstattung der JVA Heidering kommen wird. Die Baukosten sind neben einer Vielzahl anderer Faktoren vor allem davon abhängig, in welcher Bau- lichkeit die Installation erfolgen soll. Eine seriöse Schät- zung ist vor einer solchen Festlegung nicht möglich. Berlin, den 6. September 2013 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Sep. 2013)