Drucksache 17 / 12 507 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 02. August 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. August 2013) und Antwort Schule gefährdet die Gesundheit I – Wie reagiert der Senat auf wissenschaftliche Erkenntnisse über Belastungen von Berliner Schülerinnen und Schülern? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat das Ergebnis der Kindheits- gesundheitsstudie von „Elefanten Kinderschuhe“, vom Deutschen Kinderschutzbund und vom PROSOZ-Institut für Sozialforschung, in der Ende November 2012 festge- stellt wurde, dass 26 % aller befragten Zweit- und Dritt- klässler sich oft oder sehr oft von der Schule gestresst fühlen? 2. Wie bewertet der Senat das Ergebnis der Studie von Ravens-Sieberer et. al. (2007), dass 22,5 % der untersuch- ten Schülerinnen und Schüler psychische Auffälligkeiten aufweisen und 9,6 % unter ernsthaften psychischen Prob- lemen in Form von Angst oder Depressionen leiden, die auf Belastungen in der Schule zurückzuführen sind? 3. Wie bewertet der Senat die Ergebnisse der Studien der Krankenkasse DAK und der Ludwig-Maximilians- Universität, dass jede dritte Schülerin und jeder fünfte Schüler ab 10 Jahren regelmäßig in der Schulzeit unter Gereiztheit, Kopf- und Rückenschmerzen leidet? 4. Wie bewertet der Senat das Ergebnis der Studien von Unicef und vom Deutschen Kinderhilfswerk, dass 13jährige im Schnitt fast 44 Wochenstunden in oder für die Schule arbeiten und ältere Schülerinnen und Schüler mehr als 45 Stunden? 5. Welche bildungs-, jugend- und gesundheitspoliti- schen Konsequenzen zieht der Senat aus den genannten wissenschaftlichen Ergebnissen? Zu 1. bis 5.: Für den Senat haben wissenschaftliche Studienergebnisse zum gesundheitlichen Status von Schü- lerinnen und Schülern eine herausragende Rolle für politi- sche Entscheidungsprozesse. Gerade zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland steht dazu eine Fülle von Einzelstudien zur Verfügung. In der Gesamt- schau aller vorliegenden Studien wird sichtbar, dass die schulische Gesundheitsförderung an zunehmender Bedeu- tung gewinnt. Insbesondere die bundesweit repräsentative Langzeit- studie zur „Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland“ (KiGGS-Studie) des Robert Koch-Instituts liefert eine umfassende Bestandsaufnahme zum Gesund- heitszustand und zum Gesundheitsverhalten der Schüle- rinnen und Schüler. Die Ergebnisse der KiGGS-Studie dienen bundesweit als Grundlage für gesundheitspoliti- sche Schwerpunktsetzungen und sind die Grundlage für die Maßnahmen der schulischen Gesundheitsförderung im Land Berlin. Den konzeptionellen Hintergrund dazu bil- det das Gesundheitsverständnis der Weltgesundheitsorga- nisation (WHO), die Gesundheit als einen multidimensio- nalen sozialen, körperlichen und psychischen Zustand definiert. In Anlehnung daran wird in den Berliner Schu- len die schulische Gesundheitsförderung als umfassender und gemeinsamer Auftrag aller schulischen Beteiligten verstanden. Zur Unterstützung der Schulen ist in der Senatsver- waltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft mit Wir- kung zum 1. August 2013 die Gesundheitsförderung und Suchtprävention fachlich und organisatorisch innerhalb der neuen Fachgruppe Schulpsychologie zu einem Aufga- bengebiet „Schulische Prävention“ zusammengefasst worden. Auf bezirklicher Ebene ist ein an die Schulpsy- chologie angebundenes regionales Unterstützungs- und Beratungssystem geschaffen worden, bei dem einzelfall- bezogene und schulübergreifende Hilfeleistungen zu allen Themen der Gesundheitsförderung einschließlich der Suchtprävention angeboten werden. Jedem Bezirk stehen 20 Stunden für die Aufgabe einer Koordinatorin bzw. eines Koordinators für das Aufgabenfeld „Schulische Prävention“ zur Verfügung. Das neu geschaffene Aufgabengebiet „Schulische Prävention“ folgt somit den aktuellen „Empfehlungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in der Schule“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.11.2012) und ist in dieser Form bundes- weit einmalig. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 507 2 6. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? 7. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 6. bis 7.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Se- nat, vertreten durch die federführende Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Berlin, den 21. August 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Sep. 2013)