Drucksache 17 / 12 508 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 02. August 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. August 2013) und Antwort Schule gefährdet die Gesundheit II – Was unternimmt der Senat zur Entlastung von Berliner Schülerinnen und Schülern? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Was hat der Senat in den letzten Jahren getan, um den Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.11.2012 („Empfehlung zur Gesundheitsförderung und Prävention in der Schule“) umzusetzen? Zu 1: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft ist lange vor dem Beschluss der Kultusmi- nisterkonferenz (KMK), der noch kein Jahr alt ist, im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention aktiv ge- worden. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wis- senschaft war maßgeblich an der bundesweiten Erarbei- tung der „Empfehlung zur Gesundheitsförderung und Prävention in der Schule“ beteiligt. Grundlage war das seit 2006 im Land Berlin bestehende „Landesprogramm der guten gesunden Schule“, das alle gesundheitlichen Dimensionen als eine Querschnittsaufgabe zusammen- fasst und in dem gesundheitsförderliche Maßnahmen mit der Schulentwicklung und Schulprofilbildung der Einzel- schule abgestimmt werden. Dieses Verständnis des Gesundheitsbegriffes und die Verbindung von Schulentwicklung und Gesundheit (kurz: gut und gesund) findet sich dementsprechend in der Kul- tusministerkonferenzempfehlung wider. Das „Landesprogramm der gute gesunden Schule“ war im Schuljahr 2012/13 als Unterstützungsprogramm in allen Berliner Bezirken vertreten. In der Programmarbeit wurden den Berliner Schulen gesundheitsförderliche Angebote zur Verfügung gestellt und nachfolgend diese hinsichtlich ihrer nachhaltigen Implementierung in der Schule durch die Koordinatorinnen und Koordinatoren des Landesprogramms schulspezifisch begleitet. 2. Existiert im Land Berlin ein Konzept, speziell zur Förderung der Gesundheit von Schülerinnen oder Schüler, insbesondere zur Entlastung von Kindern und Jugendli- chen oder zur Prävention psychischer Überforderung in der Schule? 3. Wenn ja, was ist der Inhalt, was sind die Ziele und Maßnahmen des Konzepts und wo ist dieses Gesund- heitsmanagement einsehbar? (wenn online, bitte verlin- ken, wenn nicht online, bitte als Anlage beifügen) 4. Wenn nein, was sind die konkreten Gründe und Ur- sachen für dieses Versäumnis? 5. Wenn nein, plant der Senat im Schuljahr 2013/2014 oder im Schuljahr 2014/2015 ein entsprechendes Gesund- heitsmanagement für Schülerinnen und Schüler zu ent- werfen und umzusetzen? Zu 2. bis 5.: Zur Unterstützung der Schulen ist in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft mit Wirkung zum 1. August 2013 die Gesundheitsförde- rung und Suchtprävention fachlich und organisatorisch innerhalb der neuen Fachgruppe Schulpsychologie zu einem Aufgabengebiet „Schulische Prävention“ zusammengefasst worden. Die bisherigen Unterstützungssyste- me - die schulische Suchtprophylaxe mit Koordinatorin- nen und Koordinatoren sowie Kontaktlehrkräften und das Landesprogramm für die Gute gesunde Schule – sind personell und organisatorisch zusammengeführt worden. In der Summe ergeben sich dadurch Professionalisie- rungsgewinne für die schulische Gesundheitsförderung im Land Berlin. Auf bezirklicher Ebene ist ein an die Schulpsycholo- gie angebundenes regionales Unterstützungs- und Bera- tungssystem geschaffen worden, bei dem einzelfallbezo- gene und schulübergreifende Hilfeleistungen zu allen Themen der Gesundheitsförderung einschließlich der Suchtprävention angeboten wird. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 508 2 Das Aufgabengebiet „Schulische Prävention“ folgt somit den aktuellen „Empfehlungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in der Schule“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.11.2012) und ist in dieser Form bundesweit einmalig. Der Konzeptionelle Ansatz des Aufgabengebietes „Schulische Prävention“ basiert u.a. auf dem Landesprogramm für die Gute gesunde Schule. Im Fokus stehen die Entwicklung des Bewusstseins für eine gesunde Lebens- weise sowie das Schaffen einer adäquaten Lernatmosphä- re. Dafür hat die Frage, wie wir gemeinsam gesund blei- ben, eine zentrale Bedeutung. Deren Beantwortung kann nur in der Kommunikation und Mitwirkung aller Beteilig- ten gelingen. Unterstützt werden diese schulischen Pro- zesse von den Koordinatorinnen und Koordinatoren der „Schulischen Prävention“. Im laufenden Schuljahr 2013/14 werden den Berliner Schulen entstandene Kon- zepte und Handreichungen für ihre schulische Gesund- heitsförderung zur Verfügung gestellt. 6. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? 7. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 6. und 7.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Se- nat, vertreten durch die federführende Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Berlin, den 21. August 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Sep. 2013)