Drucksache 17 / 12 509 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 31. Juli 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. August 2013) und Antwort Evaluation und Überarbeitung der Rahmenlehrpläne Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Aus welchen Personen bestehen die von der Se- natsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg eingesetzten Arbeitsgruppen zur Evaluation und Überarbeitung der Rahmenlehrpläne und welche Funktionen und Qualifikationen können sie je- weils vorweisen? Zu 1.: Die Rahmenlehrplangruppen (RLP-Gruppen) bestehen aus Lehrkräften beider Bundesländer, die sich für die Mitarbeit an den Rahmenlehrplänen aufgrund einer Ausschreibung beworben haben und sich einem Bewerberverfahren unterziehen mussten, in dem fachdi- daktische und bildungspolitisch relevante Fragen zu be- antworten waren. Die Arbeit der Gruppen wird durch Expertinnen und Experten aus Fachdidaktik und Wissen- schaft begleitet. Die Gruppen werden durch das Landesin- stitut für Schule und Medien geleitet und qualifiziert. Gesellschaftlich relevante Gruppen werden in die Arbeit – insbesondere während der Anhörungsphase (Veröffentli- chung der Entwurfsfassungen der Pläne zur kritischen Betrachtung) – eingebunden. 2. Welcher Zeitplan liegt aktuell zur Evaluation und zur Überarbeitung der Rahmenlehrpläne vor? Zu 2.: Der Zeitplan ist veröffentlicht unter: http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/10339.html. Siehe hierzu auch Anlage 1. 3. Welche konkreten Arbeitsaufträge wurden den Ber- lin-Brandenburgischen Arbeitsgruppen zur Evaluation und Überarbeitung der Rahmenlehrpläne von wem bisher erteilt? Zu 3.: Die Aufträge zur Evaluation ergingen nicht an die Arbeitsgruppen. Für die Evaluation gab es die Mög- lichkeit für die Schulen, die interessierte Öffentlichkeit und die Wissenschaft, online bereitgestellte Fragenbögen zur Qualität und zur Verbesserungswürdigkeit der Rah- menlehrpläne auszufüllen. Es wurden auch Aufträge für Expertisen an die Wissenschaft vergeben. Die Rückmel- dungen wurden durch das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg zusammengefasst und bilden zusammen mit den Expertisen und den Vorgaben für die Struktur und die Gestaltung die Arbeitsgrundlage für die Entwicklergruppen. Die einzelnen Fragen an die interessierte Öffentlich- keit, an die Schulen und an die Wissenschaft sind in den Zusammenstellungen zu den einzelnen Unterrichtsfächern unter: http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/10336.html einzusehen. 4. Sind die Arbeitsaufträge der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft oder des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg an die Arbeitsgruppen zur Evaluation und Überarbeitung der Rahmenlehrpläne öffentlich? Zu 4.: Ja, sie sind zu finden unter: http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/10335.html. 5. Welche konkreten pädagogischen, didaktischen und bildungspolitischen Ziele verfolgt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft im Zuge der Eva- luation und Überarbeitung der Rahmenlehrpläne? Zu 5.: Im § 11 des Schulgesetzes von Berlin ist festge- schrieben, dass die Rahmenlehrpläne regelmäßig evaluiert werden. Ziel ist es, die Rahmenlehrpläne in regelmäßigen Abständen daraufhin zu überprüfen, ob die gesetzten Standards und die festgelegten Themen und Inhalte noch eine gute Grundlage für die Vorbereitung der Schülerin- nen und Schüler auf ein erfolgreiches Leben bilden. In Zeiten sich schnell verändernder Anforderungen an junge Menschen ist dies dringend erforderlich. Zudem erfolgte mit den Richtlinien zur Regierungspolitik die Festlegung, Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 509 2 Rahmenlehrpläne zu entschlacken und zu modernisieren und dabei weniger, aber verbindliche Lerninhalte festzu- schreiben. 6. In Ihrer Pressemitteilung vom 24.05. diesen Jahres schreiben Sie, die länderübergreifende Überarbeitung der Rahmenlehrpläne schaffe “eine wichtige Grundlage für die inklusive Schule”. In den neuen Rahmenlehrplänen solle “das unterschiedliche Lerntempo und die individuelle Förderung aller Lernenden“ berücksichtigt werden, um „Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern.“ a) Was soll konkret und im Detail in den Rahmen- lehrplänen geändert werden, um diesen Zielen ge- recht zu werden? Zu 6.: Im eigens für die Rahmenlehrplanentwicklung erstellten Eckpunktepapier vom 31.01.2013 finden sich hierzu folgende Ausführungen: Die Darstellung der Stufungen der Standards erfolgt durchgängig für die Grundschule und die Sekundarstufe I und verdeutlicht in den Rahmenlehrplänen in einer über- sichtlichen und allgemein verständlichen Form, in wel- chem Grad einzelne Kompetenzen ausgeprägt werden und wie der Kompetenzzuwachs von der Grundschule begin- nend bis zum Ende der Sekundarstufe I erfolgt. Im Rah- men dieser Darstellung werden Niveaus ausgewiesen, die Grundlage für Übergangsentscheidungen und für die Vergabe von Abschlüssen sind. Die Standards sind Ausgangspunkt für unterschiedli- che Verfahren der Diagnose von Lern-ständen und die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler. Die Standards unterstützen die Planung von Lernprozes- sen in heterogenen Lerngruppen (z. B. im jahrgangs- übergreifenden Unterricht). Die Rahmenlehrpläne be- schreiben standardhinterlegte Entwicklungsstufen, die die Bildungsstandards der KMK für den Primarbereich (Jahr- gangsstufe 4), den Hauptschulabschluss 3 (Jahrgangsstufe 9) und den mittleren Schulabschluss (Jahrgangsstufe 10) berücksichtigen. Im Hinblick auf die Inklusion können diese Stufen zu unterschiedlichen Zeitpunkten erreicht werden. b) Hält die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft es für ausreichend, die Rahmenlehr- pläne zu ändern, um die Umsetzung der inklusiven Schule gemäß Art. 24 UN-BRK voranzutreiben, wenn lediglich 4,8 Millionen Euro in den Haushalt 2014/2015 des Landes Berlin fließen, die bei wei- tem nicht ausreichen, um alle Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern? Zu 6b): Die Überarbeitung der Rahmenlehrpläne im Sinne der Inklusion ist nur ein neuer und wichtiger Bau- stein auf dem Weg zur Inklusiven Schule. 7. Ist es beabsichtigt, im Zuge der Evaluation und der länderübergreifenden Überarbeitung der Rahmenlehr- pläne diese auch hinsichtlich des Aspekts Gendergerech- tigkeit, insbesondere hinsichtlich fragwürdiger Rol- lensterotype zu prüfen und Änderungen herbeizuführen? a) Wenn ja, welche Änderungen sind konkret geplant? Zu 7.: Ziel der länderübergreifenden Erarbeitung neu- er Rahmenlehrpläne ist die Unterstützung kompetenzori- entierten Lernens aller Schülerinnen und Schüler. Neben Aspekten wie dem Umgang mit Heterogenität (Diversity) gehört auch der Aspekt Gendergerechtigkeit zu den Grundsätzen der Erarbeitung. Diese werden in einem allgemeinen Teil beschrieben, der den RLP-Gruppen als verbindlicher Referenzrahmen dient. Rückmeldungen über fragwürdige Rollenstereotype „in den aktuell gültigen Rahmenlehrplänen liegen nicht vor.“ 8. Wie bewertet der Senat die von vielen Akteuren vorgetragene Forderung, Inhalte in Rahmenlehrplänen zu kürzen, und Lehrkräfte und Schülerinnen und Schülerin- nen kurz- und langfristig zu entlasten? a) Sind Kürzungen Teil des Arbeitsauftrags? Wenn ja, in welchen Bereichen sollen Kürzungen vorge- nommen werden? Zu 8.: Die Forderung wird seitens des Senats geteilt und ist in den Richtlinien zur Regierungspolitik beschrie- ben. Die Evaluation der Rahmenlehrpläne liefert also einen wesentlichen Befund, dass inhaltliche Entlastungen befürwortet werden. Zu 8 a): Die Entschlackung der Rahmenlehrpläne be- trifft im Wesentlichen das Kapitel „Themen und Inhalte“ und wird daneben durch eine bessere Abstimmung der Rahmenlehrpläne realisiert. Beide Aspekte sind in der Beauftragung der RLP-Gruppen hervorgehoben. 9. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? 10. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 9. und 10.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Senat, vertreten durch die federführende Senatsverwal- tung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Berlin, den 16. August, 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. August 2013) ka17-12509 K1712509- Anlage