Drucksache 17 / 12 513 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 06. August 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. August 2013) und Antwort Kastration „wilder/streunender“ Katzen – ein Modell auch für Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch schätzt der Senat die Zahl der derzeit "wilden/streunenden" Katzen in Berlin und auf welcher Basis beruht diese Schätzung? 2. Wie beurteilt der Senat die derzeitige Situation freiläufiger, nicht kastrierter Katzen im Hinblick auf die Frage einer Überpopulation mit den dazugehörigen Prob- lemen? 3. In welchem Umfang und durch wen werden "wil- de/streunende" Katzen in Berlin derzeit z.B. medizinisch "betreut"? Zu 1. bis 3.: Über die Gesamtzahl der in Berlin freile- benden Katzen gibt es keine belastbaren Daten. Schätzun- gen von Tierschützern schwanken zwischen 17.000 und knapp 100.000 Tieren. Ein Teil dieser Tiere wird durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Tierschutzorganisationen, wie z. B. der Tierschutzverein für Berlin und Umgebung e. V. (TVB) und aktion tier, bzw. durch Privatpersonen gefüttert und zum Teil medizinisch versorgt. Der TVB betreut nach eigenen Angaben gegenwärtig rund 2.500 bis 3.000 frei- lebende Katzen, davon werden jährlich etwa 3 bis 5 % auch medizinisch versorgt. Die bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelauf- sichtsämter beurteilen das Thema „Situation freilebender Katzen in Berlin“ aufgrund der Anzahl eingehender Anzeigen , Beschwerden und Hinweise als nicht besonders relevant. Es handelt sich in der Regel um gelegentliche Anrufe von besorgten Bürgerinnen und Bürgern, bezogen auf den Gesundheitsstatus von Einzeltieren (z. B. offen- sichtliche Verletzungen und Abmagerung) oder aus Sorge um die Hygiene auf Spielplätzen bzw. in Buddelkästen. Eine Reduzierung der Zahl freilebender und freilaufender, nicht kastrierter Katzen wäre aus ihrer Sicht wünschens- wert. 4. Welche Maßnahmen anderer Kommunen und Städten sind dem Senat bekannt, die die Zahl der unkas- trierten Freigänger reduzieren könnte? Zu 4.: Nach Kenntnis des Senats haben etwa 100 Städ- te, Gemeinden und Landkreise eine ordnungsbehördliche Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen in ihre Kommunalverordnungen aufgenommen, dazu zählen z. B. Paderborn, Wolfsburg, Celle, Bonn, Bremen, Jena und Rostock. In Österreich ist eine Kastra- tionspflicht für Freigängerkatzen im Tierschutzrecht ver- ankert. Das Land Brandenburg fördert die Durchführung ge- meinnütziger Aktionen der Tierschutzvereine, wie die Kastration und Sterilisation von freilebenden Katzen. Ordnungsrechtliche Vorgaben gibt es dort bisher nicht. 5. Liegen dem Senat Ergebnisse bzw. Evaluierungen dieser Maßnahmen aus anderen Kommunen vor? 6. Wie beurteilt der Senat insoweit den Vorschlag ei- ner Regelung zur Kastration „wilder/streunender“ Katzen ? Zu 5. und 6.: Nach Einschätzung verschiedener Kommunen haben diese Maßnahmen zu einer Reduzie- rung der Katzenpopulation beigetragen. Konkrete Zahlen zur Entwicklung der Populationen liegen jedoch nicht vor. Nach Wahrnehmung dieser Kommunen hat offenbar die öffentliche Debatte im Zuge der Einführung entspre- chender Regelungen zu einer Sensibilisierung der Kat- zenhalterinnen und Katzenhalter sowie die Möglichkeit der ordnungsbehördlichen Sanktionierung von Verstößen zumindest zwischenzeitlich zu einer erhöhten Kastrations- rate und in der Folge wohl auch zu einer Reduzierung der Katzenpopulation geführt. So verzeichneten die in Pader- born niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte nach Inkrafttreten der Verordnung einen deutlichen Anstieg der Kastrationszahlen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 513 2 Der Senat hält die Aktionen von Tierschutzvereinen zur Kastration von freilebenden Katzen (s. oben) und die von Halterinnen und Haltern von Freigängerkatzen veran- lasste Kastration ihrer Tiere für die entscheidenden Maß- nahmen zur Beeinflussung der Population freilebender Katzen. Die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung zur Kastration von Freigängerkatzen wird noch eingehend geprüft. Berlin, den 28. August 2013 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Sept. 2013)