Drucksache 17 / 12 517 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Baum (PIRATEN) vom 06. August 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. August 2013) und Antwort Sicherheit bei den Berliner Bäderbetrieben IV: Wo bleiben die Ideen für ein präventives und effizientes Sicherheitskonzept? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Liegt zurzeit ein Sicherheitskonzept bei den Berli- ner Bäderbetrieben oder bei der Senatsverwaltung für Sport mit dem Ziel der Gewährleistung der Sicherheit aller Besucherinnen und Besucher von Schwimm-, Frei- und Sommerbädern vor? 2. Wenn ja, was ist der konkrete Inhalt des Konzepts? Welche konkreten Ziele sollen mit welchen Maßnahmen verfolgt werden? 3. Wenn ja, wo und wie kann man dieses einsehen? (wenn online verfügbar, bitte verlinken, wenn nicht onli- ne, bitte als Anlage beifügen) 4. Wenn nein, was sind die konkreten Gründe und Ursachen für das Versäumnis aller Akteure, ein entspre- chendes präventives und effizientes Sicherheitskonzept zu entwerfen und umzusetzen? Zu 1. bis 4: Sicherheit ist das Kernthema eines jeden Badbetreibers. Kaum ein Betrieb hat so viele ausgebildete Rettungskräfte und Ersthelferinnen und Ersthelfer wie öffentliche Badbetreiber. Die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) sind gemäß den Regeln der Deutschen Gesell- schaft für das Badewesen organisiert. Dies reicht vom Betriebstagebuch, über regelmäßige Schulungen, Nach- weise der Rettungsfähigkeit, Umgang mit Gefahrstoffen, Arbeitssicherheit, Datensicherheit bis hin zu Notfallplä- nen. Wesentlich sind ebenso Konfliktbewältigung und der Umgang mit Kundinnen und Kunden sowie Badegästen. Dies alles ist Bestandteil der dreijährigen Ausbildung zur Fachangestellten und zum Fachangestellten für Bäderbe- triebe. Zur Gewährleistung der Sicherheit (Betriebssi- cherheit, Verkehrssicherheit) gibt es umfassende Dienst- anweisungen und ein entsprechendes Organisationshand- buch. Durch diese grundsätzliche Sicherheitsausrichtung sind weitere Vorkehrungen nicht notwendig. Es ist den BBB nicht bekannt, dass ein Bäderbetrieb in Deutschland darüber hinaus gehende Vorkehrungen getroffen hat. Eine Ausnahme bilden die BBB, die außerdem ein Schutzkon- zept haben und zusätzliche Sicherheitskräfte einsetzen. Dieses vertrauliche, nicht für die Öffentlichkeit bestimm- te, Schutzkonzept definiert Schutzmaßnahmen und Ziele, um einen reibungslosen Betriebsablauf für Badegäste und Beschäftigte sicherzustellen. 5. Was sind die Inhalte und Ziele welcher Fortbil- dungen für Mitarbeiter/-innen bei den Berliner Bäderbe- trieben, um die Sicherheit in den Schwimm-, Frei- und Sommerbädern zu gewährleisten? Zu 5.: Die Fortbildung/Schulung erfolgt durch die BBB gemeinsam mit der Berliner Polizei mit den Inhal- ten: - Interkulturelle Kompetenzen, - Präventionsmöglichkeiten, - Wahrnehmungsschulung, - Kommunikation und - Dynamik von Gewaltprozessen. 6. Wie häufig haben Mitarbeiter/-innen der Berliner Bäderbetriebe an jenen Fortbildungen in den letzten fünf Jahren teilgenommen? Zu 6.: Die BBB führten im Jahr 2011 eine Schulung mit ca. 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Zusam- menarbeit mit der Berliner Polizei mit dem Thema „Sicherheit am Arbeitsplatz“ durch. Im Jahr 2012 erfolgte in Zusammenarbeit mit der Berliner Polizei eine Schulung mit ca. 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, zum The- ma „Prävention, Deeskalation, interkulturelle Kompetenzen , Teamarbeit“. In den Jahren 2008 - 2010 haben die BBB keine Sicherheitsfortbildungen durchgeführt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 517 2 7. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen, welche Referate und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? 8. Wurden die Berliner Bäderbetriebe an der Beant- wortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? 9. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 7. bis 9.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Se- nat, vertreten durch die federführende Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Berlin, den 08. September 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Sep. 2013)